Zu viele Übersetzungen

Ü

Übersetzungssklave

Guest
Hallo liebe Mitkandidaten und -innen!

Ich bin seit 3 Monaten Kandidat und muß feststellen, dass ca. 90 % meiner Arbeitszeit für Übersetzungen draufgehen. Lernen tut man dabei so gut wie gar nichts, finde ich. Ich weiß auch so wie Patente abgefasst sind.

Wie lange sollte man sich das gefallen lassen? Kanzleiwechsel ist dabei wahrscheinlich die einzige Option, weil es auch Kandidaten gibt, die schon über 1 Jahr dabei sind und auch noch sehr viel übersetzen. Ich glaube das Argument, dass man am Anfang noch nicht viel kann, zieht nicht, weil es angeblich auch Kanzleien gibt, wo man alles macht, von Neuanmeldungen bis Bescheidserwiderungen.

Was würdet ihr an meiner Stelle machen, noch dazu, wenn die Übersetzungen tadellos sind, die Bezahlung aber so lala?

Euer
Übersetzungssklave
 
U

u. n. own

Guest
Hallo!

Als erstes: den Ausbilder ansprechen, dass man gerne mal etwas Anspruchsvolleres machen würde (bringt vielleicht nicht viel, ist aber auch ein Gebot der Fairness).

Wenn das nicht hilft: unauffällig die Fühler ausstrecken (wozu hat man Kollegen?), und gegebenenfalls wechseln.
 
G

grond

Guest
Übersetzungssklave schrieb:
Ich glaube das Argument, dass man am Anfang noch nicht viel kann, zieht nicht, weil es angeblich auch Kanzleien gibt, wo man alles macht, von Neuanmeldungen bis Bescheidserwiderungen.
In meiner Kanzlei habe ich in bisher fast einem Jahr keine einzige Übersetzung machen müssen. Meine ersten Aufgaben waren einige Berichte an die Mandantschaft über Rechercheberichte, danach ein paar Bescheidserwiderungen und schließlich Neuanmeldungen. Das alles schon in den ersten drei Monaten meiner Tätigkeit. In den ersten Monaten habe ich dann besonders viele Neuanmeldungen gemacht, weil ich noch innerhalb meiner Ausbildungszeit die Bescheide zu meiner eigenen Arbeit machen soll, um quasi aus den eigenen Fehlern zusätzlich zu lernen.

Von Anfang an hatte ich ein Einzelbüro und wurde sofort angehalten, wann immer die Schriftsätze inhaltlich nicht zu kompliziert sind, diese zu diktieren. Andere Kandidaten, die ich kenne, sitzen zuzweit in einem Büro und werden erst im zweiten Jahr so langsam ins Einzelbüro und damit zum Diktieren "befördert".

Von daher gibt es solche positiven Beispiele tatsächlich und ich bin darüber auch sehr froh... :)

Eine reine Übersetzertätigkeit würde ich mir definitiv nicht gefallen lassen, zumindest als schon angemeldeter Kandidat (hier hat man mich selbstredend zum ersten Tag meiner Tätigkeit angemeldet), denn als solcher gibt es zuviel zu lernen, um die Zeit mit schnöden Übersetzungen zu verplempern. Übersetzen kann man auch noch im Amtsjahr als Broterwerb...
 
P

PacMan

Guest
In meiner Kanzlei habe ich in bisher fast einem Jahr keine einzige Übersetzung machen müssen. Meine ersten Aufgaben waren einige Berichte an die Mandantschaft über Rechercheberichte, danach ein paar Bescheidserwiderungen und schließlich Neuanmeldungen. Das alles schon in den ersten drei Monaten meiner Tätigkeit. In den ersten Monaten habe ich dann besonders viele Neuanmeldungen gemacht, weil ich noch innerhalb meiner Ausbildungszeit die Bescheide zu meiner eigenen Arbeit machen soll, um quasi aus den eigenen Fehlern zusätzlich zu lernen.

Von Anfang an hatte ich ein Einzelbüro und wurde sofort angehalten, wann immer die Schriftsätze inhaltlich nicht zu kompliziert sind, diese zu diktieren.
@grond:

Sind wir Kollegen? ;)

Ich bin also ein weiteres positives Beispiel.


@Übersetzungssklave:

Du solltest schon deshalb die Kanzlei wechseln oder Deinen Ausbilder auf den Missstand ausfmerksam machen, weil Du in den nächsten Jahren die europäische Prüfung schreiben wirst, bei der viel Übung in Bescheidserwiderungen und Neuanmeldungen, milde ausgedrückt, nicht schaden kann. Übersetzungen helfen hierbei recht wenig.
 
R

Robby

Guest
@grond: Auch Übersetzen will gelernt sein, vor allem, wenn es dem Broterwerb dienen soll. Ich hab schon ein paar Übersetzungen gebraucht, bevor ich eine angemessene Geschwindigkeit und Qualität erreicht habe. Ich finde es daher angemessen, während der Ausbildung 10-20% der Zeit zu übersetzen, um später Übersetzungen abliefern zu können, die nicht überprüft werden müssen.

Aber mehr als ein Tag in der Woche ist viel zu viel und nach 3 Monaten 100% Übersetzen sollte eigentlich langsam Schluss sein mit Übersetzen.
 
G

grond

Guest
Robby schrieb:
@grond: Auch Übersetzen will gelernt sein, vor allem, wenn es dem Broterwerb dienen soll.
Ja, aber Übersetzungen kann ich immer an technische Übersetzer weiterreichen, Rechtsberatung und -vertretung muss ich selber machen. Folglich ist besonderes Können beim Übersetzen lange nicht so wichtig wie patentrechtliches Wissen.

Ich habe im Übrigen glücklicherweise ein Jahr in England studiert, weshalb ich mir zutraue, in relativ kurzer Zeit übersetzen zu lernen, wenn ich es brauche... :)
 
G

GAST_DELETE

Guest
@grond: Warum sollte man dann ausgerechnet im Amtsjahr übersetzten? Nach über 2 Jahren "Berufserfahrung" sollte man mit reinen Anwaltsarbeiten in der gleichem Zeit mehr Umsatz machen können.
 
A

AnnaNym

Guest
In meiner Kanzlei kann ich übersetzen, wenn ich will, bekomme das aber extra bezahlt, es besteht aber kein Zwang. (In manchen Kanzleien mit dieser "Option" wird einem doch sehr eindeutig gesagt, dass ein gewisser Mindestumfang an "in der Freizeit" angefertigten Übersetzungen verlangt wird.)

Ich wollte aber noch etwas zur Qualität der Übersetzungen sagen:
der Übersetzungssklave schrieb hier, seine Übersetzungen seinen "tadellos", ein anderer äußerte die Ansicht, nach einem Jahr Studium in England könne er das Übersetzen jederzeit schnell lernen.

Ich denke, man sollte die Schwierigkeiten des Übersetzens nicht unterschätzen. Ich habe schon Übersetzungen von verschiedenen an sich qualifizierten Leuten gesehen, die schwer verständlich bis sinnentstellend waren und auch mir fällt es nicht immer leicht, den passenden Ausdruck für ein mir unbekanntes Wort aus einem mir unbekannten Fachgebiet zu finden, eine elegante, aber nah am Ursprungstext liegende Formulierung zu finden usw. - trotz sehr guter, im Ausland erworbener Sprachkenntnisse! Das lernt man meiner Ansicht nach - ein gewisses Talent, sprachliche und technische Vorbildung vorausgesetzt - nur durch Üben und durch Korrekturen von erfahreneren Übersetzern oder Patentanwälten. Da es m.E. nötig ist, zumindest grob zu verstehen, worum es geht, wenn man etwas übersetzt, kann man durch diese Tätigkeit im übrigen auch seinen technischen Horizonz etwas erweitern - vorausgesetzt, die Übersetzungen stammen nicht immer vom gleichen Mandanten bzw. aus dem gleichen Fachgebiet.
Um später die Qulität dessen, was ein externer Übersetzer abliefert, überprüfen zu können, sollte man meiner Meinung nach in der Tat selbst gelernt haben zu übersetzen. Allerdings ist das sicher nicht der Kern der Ausbildung, und ich stimme meinen Vorrednern völlig zu und würde dem Übersetzungssklaven ebenfalls anraten, sich eine andere Kanzlei zu suchen,in der er zu mindestens 90% mit Sacharbeit beschäftigt wird!
 
P

paule

Guest
Das Problem mit den vielen Übersetzungen haben natürlich nur Kandidaten in einer Kanzlei mit vielen Auslandsmandanten. Kanzleien mit ausschließlich Inlandsmandanten haben auch nichts zu übersetzen.

Daher sehe ich hier auch ein weiter gehendes Problem. Kanzleien mit Auslandsmandantschaft (grob gesagt: Kanzleien in München) haben in erster Linie Instruktionen von ausländischen Korrespondenzanwälten auszuführen und wenig Erstanmeldungen zu tätigen. Kanzleien mit überwiegend inländischer Mandantschaft (außerhalb von München gibt es nur solche) instruieren die ausländischen Korrespondenzanwälte, arbeiten im unmittelbaren Kontakt mit den Erfindern Erstanmeldungen aus und boxen die beim Amt durch. Das sidn zwei völlig verscheidene Berufsbilder und man sollte sich am besten in der Kandidatenzeit überlegen, was man will. Die Auslandsmandanten sind sicher lukrativer, die Inlandsmandanten m.E. interessanter.

Als Grund zum Wechseln käme für mich sowieso nur die Perspektive nach der Kandidatenzeit in Betracht! Wer in seiner Ausbildungskanzlei nicht weiterarbeiten will und assoziiert werden kann oder will, vergeudet nur seine Zeit. Wer seine Kandidaten als Übersetzer versklavt, käme beispielsweise für mich auch nicht als späterer Partner in Frage. Umgekehrt würde ich die Aussichten auf eine spätere Assoziierung zu fairen Bedingungen in einer "Ausbeuterkanzlei" auch für eher gering halten. Das wäre für mich ein Grund zu wechseln, nicht ein paar Monate Überesetzungen kloppen und ein paar piepen weniger in der Kandidatenzeit!
 
P

paule

Guest
P.S.: Ich habe gar nicht vor, irgendwann meinen Broterwerb mit Übersetzungen zu bestreiten. Im Amtsjahr kann man doch auch Neuanmeldungen und Bescheide machen. oder etwa nicht?
 
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grond

Guest
paule schrieb:
P.S.: Ich habe gar nicht vor, irgendwann meinen Broterwerb mit Übersetzungen zu bestreiten. Im Amtsjahr kann man doch auch Neuanmeldungen und Bescheide machen. oder etwa nicht?
Es kommt halt darauf an, wie gut die Bindung an die Ausbildungskanzlei ist. Wenn Du von dort dann aus beliebigen Gründen nicht mit Aufträgen versorgt wirst, bekommst Du wohl am ehesten Übersetzungen. Soweit ich weiß, schließlich liegt für mich das Amtsjahr noch in weiter Ferne...
 
R

Robby

Guest
Erfahrungsgemäß ist für Kandidaten mit 2 Jahren Ausbildung das Übersetzen am lukrativsten, d.h. das meiste Geld pro Zeit. Hinzu kommt, dass Übersetzen in meinen Augen die geringste geistige Belastung darstellt (gegenüber Anmeldungen und Bescheiden). Und vor der Prüfung hab ich Arbeit, die viel Geld bringt in kurzer Zeit und mich geistig möglichst wenig belastet am liebsten. Das ist der Grund, warum im Amtsjahr relativ viel übersetzt wird. Man kann das natürlich auch anders machen.

Zu München oder Nicht-München: Ein Märchen.

Zu Inlandsmandanten und Auslandsmandanten: Das beste Mittel, um an Auslandsmandanten zu kommen, sind Inlandsmandanten, die im Ausland nachanmelden. D.h. ein Anwalt mit vielen Inlandsmandanten kann sich ruck zuck viele Auslandsmandanten holen, wenn er z.B. seinen Kandidaten mit Übersetzungen und Bescheiserwiderungen vollstopfen will. Aber eins ist richtig: Vorsicht bei Kanzleien mit fast ausschließlich ausländischen Mandanten.
 
G

Gelegenheitsübersetzer

Guest
@ Übersetzungssklave:
Ich würde an Deiner Stelle sofort die Kanzlei wechseln.
Übersetzungen bringen für die Ausbildung so gut wie gar nichts.
Viel mehr sollte man nach 3 Monaten schon in der Lage sein, Patentanmeldungen zu erstellen, an denen nicht mehr so viel korrigiert werden muß. Oder die ersten Bescheidserwiderungen gemacht haben etc. etc.

Natürlich sollte man schon einmal selber übersetzt haben, um mitzubekommen, worauf man - auch bei einer Kontrolle externer Übersetzungen - achten sollte.

Ansonsten gilt:
Übersetzungen nützen vor allem der Kanzlei. Ich habe anhand der Testübersetzungen, die ich für die Kanzlei angefertigt einmal ermittelt, dass ich bei den dem Mandanten nach Anzahl der Wörter abgerechneten Übersetzungen auf einen Stundensatz gekommen wäre, den wir als Patentanwaltsstundensatz in unserem Honorarverzeichnis stehen haben. - und das bei einem Kandidatengehalt...
 
T

Translator

Guest
paule schrieb:
P.S.: Ich habe gar nicht vor, irgendwann meinen Broterwerb mit Übersetzungen zu bestreiten. Im Amtsjahr kann man doch auch Neuanmeldungen und Bescheide machen. oder etwa nicht?
Was spricht eigentlich gegen Übersetzungen im Amtsjahr? Relativ leichte Arbeit, in die man sich zwischen den Aufenthalten im Amt bzw. Gericht nicht lange einlesen muss. Und man hat den Kopf frei fürs Lernen.

Ich werde bestimmt nicht ausschließlich Übersetzungen machen, aber ich hätte nichts dagegen, einige mehr zu machen als ich jetzt mache (momentan sind's eher wenige).
 
H

Hannonym

Guest
Robby schrieb:
Erfahrungsgemäß ist für Kandidaten mit 2 Jahren Ausbildung das Übersetzen am lukrativsten, d.h. das meiste Geld pro Zeit. Hinzu kommt, dass Übersetzen in meinen Augen die geringste geistige Belastung darstellt (gegenüber Anmeldungen und Bescheiden). Und vor der Prüfung hab ich Arbeit, die viel Geld bringt in kurzer Zeit und mich geistig möglichst wenig belastet am liebsten. Das ist der Grund, warum im Amtsjahr relativ viel übersetzt wird.
Völlig richtig ! Ein anderer Vorteil des Übersetzen : es stört wenig, wenn man dabei unterbrochen wird, man kann in kleinen Stücken arbeiten, mal hier ein Viertelstunde, mal da 20 Minuten. Technisches Übersetzen ist wirklich einer der bestbezahlten stupiden Arbeiten die es gibt; die kann man machen, wenn man zum Studieren zu müde ist. Und von irgendwas muss der Schornstein ja auch rauchen !
 
C

Candydat

Guest
u. n. own schrieb:
Hallo!

Als erstes: den Ausbilder ansprechen, dass man gerne mal etwas Anspruchsvolleres machen würde (bringt vielleicht nicht viel, ist aber auch ein Gebot der Fairness).

Wenn das nicht hilft: unauffällig die Fühler ausstrecken (wozu hat man Kollegen?), und gegebenenfalls wechseln.
Schnappe Dir mal die Mitteilungen 75ter Jahrgang 194 Heft 9/10 Seite 179ff. da steht drin, wie Ausbildung zu laufen hat aber das poste ich noch für alle in einem eigenen Link!

naja, ich würde mal sagen, weil er ja Anwalt werden will, als allererstes mal die ihn betreffenden Gesetze und Normen kennenlernen und dazu den Thread "Skrupellose Ausbidler" durcharbeiten.

dann beim Amt und Kammer die Quellen stopfen, daß der potentielle neue AG nicht Deinen alten AG anruft, das sind nämlich ersten Ranges Tratschbasen dort

Dann ggf. Zwischenzeugnis verlangen, wo auch drinsteht, daß Deine Tätigkeit für das EP-Praktikum anzuwenden ist (sonst "vergißt" er das später) => Zwischenzeugnis ist natürlich politisch sensibel!

dann (mit Wissen) reden und dann entscheiden!


@Magglino
naja, laut BBiG §15, so es gilt kann er nur aus wichtigem Grund selbst kündigen. Laut Ausbildungsordnung kann er kederzeit wechseln. Gesetz bricht aber Ordnung, wenn das Gesetz anzuwenden ist, was wie gesagt noch nicht entscheiden ist. In jedem Fall würde ich eine Abmahnung des Arbeitgebers empfehlen und zwar eine Abmahnung, bei der er auch nachweisen kann, daß sie in den Herrschaftsbereich des AG gekommen ist, sonst könnte sich der Kandidat SA-pflichtig machen: http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=4937d18a8dff5a5cca32f78f7399e48f&Seite=1&nr=6832&pos=57&anz=63
 
U

u. n. own

Guest
CandyDAT schrieb:
[Schnappe Dir mal die Mitteilungen 75ter Jahrgang 194 Heft 9/10 Seite 179ff. da steht drin, wie Ausbildung zu laufen hat aber das poste ich noch für alle in einem eigenen Link!
Ja, mein Führer!
 
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