Ist die Würdigung des von der Prüfungsstelle (--> DE-Verfahren) ermittelten Stands der Technik obligatorisch?
Folgender Fall:
Ermittleter StdT wird vom Prüfer selbst als "gattungsfremd" bezeichnet und ist weiter weg vom Gegenstand der Anmeldung als der vom Anmelder bereits genannte StdT. Prüfer macht im Bescheid keine Auflagen zur Würdigung des StdT.
Was ist zu tun?
Danke
Folgender Fall:
Ermittleter StdT wird vom Prüfer selbst als "gattungsfremd" bezeichnet und ist weiter weg vom Gegenstand der Anmeldung als der vom Anmelder bereits genannte StdT. Prüfer macht im Bescheid keine Auflagen zur Würdigung des StdT.
Was ist zu tun?
Danke