Würdingung des Stands der Technik

Landei

Vielschreiber
Ist die Würdigung des von der Prüfungsstelle (--> DE-Verfahren) ermittelten Stands der Technik obligatorisch?

Folgender Fall:
Ermittleter StdT wird vom Prüfer selbst als "gattungsfremd" bezeichnet und ist weiter weg vom Gegenstand der Anmeldung als der vom Anmelder bereits genannte StdT. Prüfer macht im Bescheid keine Auflagen zur Würdigung des StdT.

Was ist zu tun?

Danke
 

ppa

GOLD - Mitglied
im prinzip nichts

den hauptanspruch neu abgrenzen muss man nach BGH Hüftgelenkprothese eigentlich ohnehin nicht.

Auch nicht SdT würdigen, wenn nicht verlangt. Aber dann sollte der Prüfer eigentlich ohnehin direkt die Erteilung in Aussicht stellen oder (bei DPA) auch gleich den ERteilungsbeschluss raussschicken.

wenn noch was zu tun ist, sagt das der prüfer eigentilch immer, idR am Ende des Prüfungsbescheides.

falls ohnehin noch was zu ändern ist in der Beschreibung, kannst Du auch einen kurzen satz einschieben wie
"die DE xxxxx und US xxxxx zeigen weitere Bonbonpapierwickelmaschinen. "
Das reicht dann sicher. Notwendig ist es aber nicht.
 
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