Gerd
*** KT-HERO ***
Hallo allerseits,
letztens ist mir etwas dummes passiert. Ich habe einen Anspruchssatz auf Auftrag ziemlich unbearbeitet eingereicht, der einen recht weiten Hauptanspruch hatte. Natürlich war es für den Prüfer einfach, sehr relevante Entgegenhaltungen zu finden, so dass der Prüfungsantrag negativ beschieden wurde. Unglücklicherweise hat er wohl auch die Recherche relativ "flach" audgeführt, wohl aufgrund der ziemlich großen Menge an gefundenen Entgegenhaltungen.
Leider wurden dadurch die Merkmale der Unteransprüche so gut wie gar nicht recherchiert, weshalb es ziemlich unmöglich war, aus dem Ergebnis des Prüfungsbescheid und der aufgelisteten Entgegenhaltungen abzuschätzen, inwieweit eine PCT mit einem weiter eingeschränkten Hauptanspruch sinnvoll wäre.
Natürlich könnte man beim DPMA monieren, dass die Merkmale der Unteransprüche nicht ausreichend recherchiert worden waren, aber das bringt einen Monat vor Ende des Prioritätsjahres ja auch nicht mehr wirklich etwas.
Ich frage mich (oder Euch) jetzt:
1. Wie weit hinein in die Unteransprüche hinein muss ein Prüfer beim DPMA beim Erstellen des Prüfungsberichte (oder des Recherchenberichtes) prüfen oder recherchieren?
2. Wie kann man erreichen, dass man ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis bei der Recherche bekommt?
Eine mögliche Strategie wäre wohl, die Breite des Hauptanspruchs relativ gering zu halten, also ziemlich viele Merkmale dort hinein zu packen, um auch möglichst viele Merkmale recherchiert zu bekommen. Allerdings besteht dann natürlich die Gefahr, bei einer "Rückerweiterung" im Laufe des Erteilungsverfahrens Schiffbruch zu erleiden, weil der Prüfer auf die Idee kommen könnte, dass dies eine unzulässige Erweiterung sein könnte, da aus der ursprünglichen Anmeldung nicht ersichtlich gewesen wäre, dass ein so breiter Schutz beansprucht werden würde.
Man könnte natürlich auch hingehen und alle zur Sicherheit (der Recherche) in den Hauptanspruch mit aufgenommene Merkmale aus den eigentlichen Unteransprüchen optionalisieren, aber unter Umständen würde das ja einen Hauptanspruch ergeben, der eine halbe Seite oder mehr füllt.
Beispielsweise:
Beansprucht wird ein Flugzeug, gekennzeichnet dadurch, dass die Tagflächen aus PVC bestehen und dass das PVC bevorzugt mehr als 50% vernetzt ist, mehr bevorzugt zu mehr als 70%, besonders bevorzugt zu mehr als 90% und speziell bevorzugt zu mehr als 95% und dass die Länge der Tragfläche größer als 1 Meter ist, bevorzugt größer als 5 Meter, besonders bevorzugt größer als 10 Meter und dass die Breite der Tragfläche bevorzugt größer ist als 50cm, mehr bevorzugt größer als 100cm, besonders bevorzugt größer als 150cm.
Was meint Ihr dazu?
Gruß
Gerd
letztens ist mir etwas dummes passiert. Ich habe einen Anspruchssatz auf Auftrag ziemlich unbearbeitet eingereicht, der einen recht weiten Hauptanspruch hatte. Natürlich war es für den Prüfer einfach, sehr relevante Entgegenhaltungen zu finden, so dass der Prüfungsantrag negativ beschieden wurde. Unglücklicherweise hat er wohl auch die Recherche relativ "flach" audgeführt, wohl aufgrund der ziemlich großen Menge an gefundenen Entgegenhaltungen.
Leider wurden dadurch die Merkmale der Unteransprüche so gut wie gar nicht recherchiert, weshalb es ziemlich unmöglich war, aus dem Ergebnis des Prüfungsbescheid und der aufgelisteten Entgegenhaltungen abzuschätzen, inwieweit eine PCT mit einem weiter eingeschränkten Hauptanspruch sinnvoll wäre.
Natürlich könnte man beim DPMA monieren, dass die Merkmale der Unteransprüche nicht ausreichend recherchiert worden waren, aber das bringt einen Monat vor Ende des Prioritätsjahres ja auch nicht mehr wirklich etwas.
Ich frage mich (oder Euch) jetzt:
1. Wie weit hinein in die Unteransprüche hinein muss ein Prüfer beim DPMA beim Erstellen des Prüfungsberichte (oder des Recherchenberichtes) prüfen oder recherchieren?
2. Wie kann man erreichen, dass man ein möglichst aussagekräftiges Ergebnis bei der Recherche bekommt?
Eine mögliche Strategie wäre wohl, die Breite des Hauptanspruchs relativ gering zu halten, also ziemlich viele Merkmale dort hinein zu packen, um auch möglichst viele Merkmale recherchiert zu bekommen. Allerdings besteht dann natürlich die Gefahr, bei einer "Rückerweiterung" im Laufe des Erteilungsverfahrens Schiffbruch zu erleiden, weil der Prüfer auf die Idee kommen könnte, dass dies eine unzulässige Erweiterung sein könnte, da aus der ursprünglichen Anmeldung nicht ersichtlich gewesen wäre, dass ein so breiter Schutz beansprucht werden würde.
Man könnte natürlich auch hingehen und alle zur Sicherheit (der Recherche) in den Hauptanspruch mit aufgenommene Merkmale aus den eigentlichen Unteransprüchen optionalisieren, aber unter Umständen würde das ja einen Hauptanspruch ergeben, der eine halbe Seite oder mehr füllt.
Beispielsweise:
Beansprucht wird ein Flugzeug, gekennzeichnet dadurch, dass die Tagflächen aus PVC bestehen und dass das PVC bevorzugt mehr als 50% vernetzt ist, mehr bevorzugt zu mehr als 70%, besonders bevorzugt zu mehr als 90% und speziell bevorzugt zu mehr als 95% und dass die Länge der Tragfläche größer als 1 Meter ist, bevorzugt größer als 5 Meter, besonders bevorzugt größer als 10 Meter und dass die Breite der Tragfläche bevorzugt größer ist als 50cm, mehr bevorzugt größer als 100cm, besonders bevorzugt größer als 150cm.
Was meint Ihr dazu?
Gruß
Gerd