Welche Studienvoraussetzung braucht man für PA ?

B

Blood für PMZ

Guest
rofl

Da scheint sich ja jemand schrecklich über mich zu ärgern und dabei seine Selbstbeherrschung weitgehend verloren zu haben. Entschuldigung an Missmutiger, dass ich ihn in Unkenntnis mit dem Urheber der Frage verquickt habe.

Es liegt mir eigentlich fern, hier mit weiteren Beiträgen zu erwidern, die sicher auch

Urheber der Frage( Beitrag 1 schrieb:
In juristischer Hinsicht ...... Müll
sein würden. Das ist allerdings kein Wunder, da ich mich zu juristischen Fragen in diesem Thread noch gar nicht geäußert habe.

Aber man mag vielleicht dafür Verständnis haben, dass ich die originellen Ausführungen über einen

Urheber der Frage( Beitrag 1 schrieb:
Eher ... drittklassigen Ingenieur, der sich in den gewerblichen Rechtsschutz gerettet hat und hier alle anfeindet weil er wegen seiner Soziopathie noch nie brauchbare Alte abbekommen hat
doch eher mit einem anderen Poster in diesem Thread gedanklich assozieren möchte, wo sie auch imho viel besser passen. Dabei weise ich ausdrücklich daraufhin, dass ich keineswegs der Ansicht bin, ein Bachelortitel sei ein Synonym für einen drittklassigen Ingenieur.

Im übrigen stelle ich erfreut fest, dass ich den vom Urheber gewählten Umgangston bisher jedenfalls aus der Patentanwaltschaft nicht kenne. Offenbar gibt es das bisher nur bei einzelnen promovierten Juristen (Vorsorglich gleich eine Entschuldigung an diese Berufsgruppe, die kenne ich sonst nämlich auch ganz anders). Aber wie sagt der Urheber

Urheber der Frage( Beitrag 1 schrieb:
Aber das wird sich ändern... maßenweise werdend discount- PAs auf den Markt strömen.
Sofern er sich selbst nach erfolgreichem weiteren Vorgehen auch zu den discount-PAs zählt, werden wir dann hinsichtlich des Umgangstons feststellen müssen

Urheber der Frage( Beitrag 1 schrieb:
Leider bin ich das von PAs gewöhnt.
 
A

Ah-No Nym

Guest
noch eine Anmerkung...

Voraussetzung zur Anmeldung beim DPMA ist doch, dass ein PA bereit ist, die Ausbildung zu begleiten, oder ?

Ist dann nicht wahrscheinlich, dass PAs zum Schutz des Berufs einfach keine Bachelors als Kandidaten annehmen und sich die Problematik in der Praxis überhaupt nicht stellt ? Ich meine zumindest im Augenblick gibt es wohl genug diplomierte ("gemasterte" :) ) bzw. promovierte Bewerber, oder ?

natürlich kann man glauben, dass PAs denken, Bachelor = billig => egal ob Bachelor oder Master....

zumindest ich würde jedoch einen Bachelor wohl nur als Sachbearbeiter einstellen, aber nicht als Kandidaten ausbilden, auch wenn das jetzt arrogant klingen mag

Ah-No Nym
 
P

Plempi

Guest
"Ist dann nicht wahrscheinlich, dass PAs zum Schutz des Berufs einfach keine Bachelors als Kandidaten annehmen ..."

Ja sehr sogar, insbesondere, wenn es nicht um den Schutz des Berufes geht, sondern um den Schutz der eigenen Existenz, weil ihnen sonst konservative radikale PAs die Köpfe einschlagen oder weil ihnen ansonsten ein Ausschluss aus der Kammer droht. Da gibt es sehr viele Möglichkeiten, wie man dem Ganzen Einhalt gebieten könnte.
 
E

Erwachet!

Guest
Plempi schrieb:
Ja sehr sogar, insbesondere, wenn es nicht um den Schutz des Berufes geht, sondern um den Schutz der eigenen Existenz, weil ihnen sonst konservative radikale PAs die Köpfe einschlagen oder weil ihnen ansonsten ein Ausschluss aus der Kammer droht.
Na, na, wenn der Bachelor-PA rechtlich zulässig ist, gibt es auch keine Grundlage, einen Ausbilder aus der Kammer zu werfen. Die Vorstellung ist doch absurd.

Und auf die selbstbeschränkende Vernunft von potentiellen Ausbildern würde ich nicht hoffen, Es wird jetzt schon auf Teufel komm raus ausgebildet. Ein billiger Bachelor, der mit einem Kandidatengehalt von, sagen wir, 900,-EUR zufrieden wäre (und das auch sein kann, weil er finanzielle Einbußen durch die sehr kurze Ausbildungszeit wieder rausholt), ist einfach zu attraktiv für Kanzleien, die Profit machen wollen. Da werden im Ernstfall alle mitmachen.
 
U

Urheber

Guest
k

Ihr habt Recht Jungs:

Ich habe mich im Ton vergriffen. Damit habe ich mich jedoch nur auf den Umgang angepasst, der hier schon vorher gepflegt wurde. Ob der nun kernig oder subtil formuliert wurde, ist für mich völlig gleich. Klar, dass diejenigen zuerst Aufheulen, die vorher am meisten austeilen. Also kriegt euch wieder ein, es ist mir ohnehin egal.

Die Rüge orthografischer Fehler ist auch berechtigt. Leider habe ich nicht den ganzen Tag Zeit, an den Beiträgen zu basteln - noch die Fehler anderer zu suchen.

Wenigstens ist mir nicht entgangen, dass mir das vom Jemanden vorgeworfen wird, der versucht den (De)superlativ zu steigern. (das Elementarste, das Maximalste)


@ Gast II
Es stimmt, diese Öffnungsklauseln sind in den Richtlinien vorgesehen.

Es geht aber um die Auslegung von §6 PatentAnwO. Also zieht man zuerst den Wortlaut - dann die Richtlinie heran: Die sagt 3 Jahre - unter dem Vorbehalt, abweichender einzelstaatlicher Regelungen. Und welche soll die abweichende Regelung hier sein ? Es gibt keine, außer § 6 PatentAnwO. Zirkelschluss. Es ist wohl einsichtig, dass man eine Norm nicht mit sich selbst auslegt. (Und da liegt auch der Unterschied gegenüber dem öffentlichen Dienst. Während die Bachelor dort über das Anforderungsprofil rausgekickt werden, geht es hier um den Berufszugang.)

Bsp:
BayJaPo: Rechtsreferendar kann nur werden, wer das 1. Staatsexamen hat. Stünde da "wer ein Hochschulstudium abgeschlossen hat" hätten auch Juristen jetzt schon das gleiche Problem.

Viel später kommt erst der Telos. Ob hier Raum für eine Reduktion a la "so war der Begriff Hochschulstudium auch nicht gemeint" ist, bezweifele ich.
 
G

Gast, der Orthographie gerügt hat

Guest
Re: rofl

Wenigstens ist mir nicht entgangen, dass mir das vom Jemanden vorgeworfen wird, der versucht den (De)superlativ zu steigern. (das Elementarste, das Maximalste)
Ich habe lediglich einen Beitrag verfasst und kann in diesem keine einzige Steigerung erkennen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Dütsch

Nun ja, da liegt Urheber wohl richtig.

Elementare Grundlagen der deutschen Sprache reichen. Elementalste Grundlagen wären zuviel verlangt. Einem Unternehmen reichen auch optimale Zahlen; obtimalste Zahlen kann es nicht brauchen. Auf jeden Fall muss ich elemantalst lachen.

lol
 
G

gast2000

Guest
Re: k

Urheber schrieb:
Es geht aber um die Auslegung von §6 PatentAnwO. Also zieht man zuerst den Wortlaut - dann die Richtlinie heran: Die sagt 3 Jahre - unter dem Vorbehalt, abweichender einzelstaatlicher Regelungen. Und welche soll die abweichende Regelung hier sein ? Es gibt keine, außer § 6 PatentAnwO. Zirkelschluss. Es ist wohl einsichtig, dass man eine Norm nicht mit sich selbst auslegt. (Und da liegt auch der Unterschied gegenüber dem öffentlichen Dienst. Während die Bachelor dort über das Anforderungsprofil rausgekickt werden, geht es hier um den Berufszugang.)
Gut, gut. Es bleibt jedoch ein Grundproblem bestehen, das hier nur kurz angesprochen wurde, in anderen Threads dafür bereits sehr emotional diskutiert wurde:

Welchen Grad an technischer Ausbildung BRAUCHT der PA tatsächlich für seine tägliche Arbeit? (Wurde in früheren Diskussionen häufig an den zwei Buchstaben vor dem Namen festgemacht.) Diese Frage ist imho nicht abschließend zu beantworten.

Und: selbst wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich ein Ausbilder finden? (Das glaube ich schon, wenn Sie nicht gerade einen Bachelor in Chemie gemacht haben.)

In diesem Sinne: Viel Erfolg!
 
D

Derjenige welcher dem Hinker antwortet

Guest
Re: k

Urheber schrieb:
Die Rüge orthografischer Fehler ist auch berechtigt. Leider habe ich nicht den ganzen Tag Zeit, an den Beiträgen zu basteln - noch die Fehler anderer zu suchen.

Wenigstens ist mir nicht entgangen, dass mir das vom Jemanden
Das ist kein Tippfehler. Genauso wie die Verwechslelung dass - das kein Tippfehler ist.

Jetzt kommen dann sicher wieder verquaste Latin-Anwandlungen...
 
D

Der Hinker und sein Rechter

Guest
Re: k

Derjenige welcher dem Hinker antwortet schrieb:
Urheber schrieb:
Die Rüge orthografischer Fehler ist auch berechtigt. Leider habe ich nicht den ganzen Tag Zeit, an den Beiträgen zu basteln - noch die Fehler anderer zu suchen.

Wenigstens ist mir nicht entgangen, dass mir das vom Jemanden
Das ist kein Tippfehler. Genauso wie die Verwechslelung dass - das kein Tippfehler ist.

Jetzt kommen dann sicher wieder verquaste Latin-Anwandlungen...
Cerebrum enim est omne divisum in partes tres, quarum unam utilisant anwaelti, aliam candidati, tertiam qui lingua sua prueferes, nostra schnarchsaecki appelantur.
 

Besserwisser

BRONZE - Mitglied
Ich möchte doch mal auf die "Netikette" hinweisen:

"1. Vergessen Sie niemals, daß auf der anderen Seite ein Mensch sitzt!

Vielfach denken Forumteilnehmer in dem Augenblick, in dem sie ihren Beitrag verfassen und abschicken, leider nicht daran, daß die Nachrichten nicht ausschließlich von Computern gelesen werden, sondern auch von Menschen. Denken Sie stets daran und lassen Sie sich nicht zu verbalen Ausbrüchen hinreißen. Bedenken Sie: Je ausfallender und unhöflicher Sie sich gebärden, desto weniger Teilnehmer sind bereit, Ihnen zu helfen, wenn Sie einmal etwas brauchen. Eine einfache Faustregel: "Schreiben Sie nie etwas, was Sie dem Adressaten nicht auch vor anderen Leuten ins Gesicht sagen würden!" Dies gilt sowohl gegenüber dem teilnehmenden Adressaten als auch gegenüber unbeteiligten Dritten."


Mir scheint es für angehende Patent- oder Rechtsanwälte angebracht, zur Sache vorzutragen. Jegliche ehrverletzenden und herabwürdigenden Äußerungen sollten vermieden werden. Aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit unter gebildeten Menschen.
 
A

Alter (Schnarch-)Sack

Guest
Besserwisser schrieb:
Mir scheint es für angehende Patent- oder Rechtsanwälte angebracht, zur Sache vorzutragen.
Mancher versuchts, aber kriegt's einfach nicht besser hin...
Für Hinker: Etsi desunt vires tamen laudanda est voluntas (oder heißt es in Hinkerland "voluptas" :) ?).
 
B

Blondie

Guest
Alter (Schnarch-)Sack schrieb:
Etsi desunt vires tamen laudanda est voluntas (oder heißt es in Hinkerland "voluptas" :) ?).
Auch wenn die Männer fehlen, ist dennoch die Wollust zu loben?
 
F

Flaccus Vixtus

Guest
Blondie schrieb:
Alter (Schnarch-)Sack schrieb:
Etsi desunt vires tamen laudanda est voluntas (oder heißt es in Hinkerland "voluptas" :) ?).
Auch wenn die Männer fehlen, ist dennoch die Wollust zu loben?
viri = Männer, vires = Kräfte; voluntas = Willen, voluptas = Wollust.
Hinker, was wären wir ohne Dich? :)))
 
A

Alter Sack

Guest
Um die Dyskussion mal wieder in halbwegs produktive Bahnen zu lenken: Wie sieht das denn eigentlich so in den anderen EPC-Mitgliedsländern aus? Könnte ein Bätschler ohne Massa nicht eventuelle Hemmnisse in Teutonistan überwinden, indem er einfach in einem anderen Land sein EQE-Pflichtpensum absolviert?
 
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