Danke zunächst für die reichhaltigen Anworten.
Es gibt noch keinen ablehnenden Bescheid, nur die telefonische Amtsauskunft, die wie beschrieben, schwammig ist.
Die Rechtswidrigkeit einer möglichen Ablehnung folgt M.E direkt aus § 6 PatentAnwO, mangels anderer Normen mit Anwendungsvorrang (z.B. ausführende Verordnung, Innenrecht i.d.F. von VerwV ist egal).
Was ein Hochschulstudium ist, ist in den Definitionnormen des HSRG und den Hochschulgesetzen der Länder definiert. Dies ist seit dem 6.Änderungsgesetz von 1998 auch das Bachelorstudium, und zwar als erster berufsqualifizierender Abschluss (vgl. § 16 HSRG)
Ich sehe hier keinen Raum für eine andere Auslegung. Es sei gesagt das der Wortlaut der Norm die Grenze jeder Auslegung ist.
Und der Wortlaut ist hier eindeutig. Im übrigen gilt die (EU-) richtlinien Konforme auslegung allen anderen Methoden vor. An Deutschland sind zahlreiche Richtlinien gericht, die sie zwingend verpflichtet berufsqualifizierende Abschlüsse nach 3 Jahren einzuführen. Bologna ist nur der politisch - unilaterale Prozess dazu. Rechtsgrundlage sind die Richtlinien - ohne die, würde hier niemand einen Finger rühren, schon gar nicht die KMK.
Alle Berufsvernände sind dagegen Sturm gelaufen (Ingenieurskammern, Architketen etc. ) und sind alle auf die Nase gefallen. Hier könnte nur eine Gesetzesänderung der Patentanwaltsordnung Abhilfe schaffen, diese wäre jedoch wieder richtlinienwidrig. Pech gehabt.
Ich bin promovierter Jurist -und zweifele selbst daran, junge Kollegen nach 3 Jahren ins Referendariat zu schicken. Verhindern lässt es sich auf Dauer jedoch nicht, auch wenn die verschiedenen Verbände ihr Bestes geben um diese Entwicklung hinauszuzögern.
@ Gert
Ich weiß nicht, wie es in Spanien ist, aber in England reicht der Bachelor, im Übrigen auch bei Juristen. Die Richtlinien sind an alle EU Staaten gerichtet, also haben auch die Spanier gleiche Problem. Mit "eu-rechtswidrig" meinte ich nicht, dass man in Deutschland fordern kann, was woanders gilt, sondern das die Vorgaben des Sekundärrechts einzuhalten sind
@ PA Gries & Grämig
Sie haben grds. recht. Jedoch muss ich sagen, dass ich zumindest im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes ganz gut ausgebildet bin. Mit der Analyse von Erfindungen hatte ich in der bisherigen Praxis trotz Bachelors keine Probleme - und die komplizierten Sachen, darf man als Anfänger ohnehin nicht anfassen- und das wissen sie auch.