Welche Schriftarten verwendet Ihr?

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

üblicherweise verwenden wir als Schriftart Times New Roman 12pt für die Anmeldungen.
Wir haben auch meistens eher Anmeldungen mit relativ übersichtlichen Ausmaßen.
Gerade auf dem pharmazeutischen Gebiet gibt es aber doch mal umfangreichere Anmeldungen mit deutlich über 100 Seiten, bei denen dann die Zusatzgebühren schon ins Gewicht fallen können.
Jetzt habe ich mal eine 120 Seiten lange Anmeldung in eine schmalere Schriftart umformatiert (TW Cen MT Condensed), und dabei innerhalb von 10 Sekunden 25 Seiten eingespart.
Wenn ich die 12 Euro pro Seite bei der PCT und zwei Mal 14 Euro pro Seite bei der EP rechne, macht das 1000 Euro Ersparnis bei den Gebühren aus (alleine PCT und EP).

IMHO sind ja nur Papierformat, minimale Seitenränder und minimale Schrifthöhe vorgeschrieben, aber keine Schriftbreite, oder habe ich da irgendetwas übersehen. EPO Online motzt zumindest nicht...

Benutzt Ihr schmale Schriftarten, und falls ja, welche?

Gruß
Gerd
 
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Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Ich denke die Untergrenze dürfte durch die Reproduzierbarkeit, sprich ausreichende Erkennbarkeit beim Scannen/Kopieren etc. gegeben sein. Wenn die Schrift zu eng ist, wird man wohl kaum mehr eine hinreichend hohe Trefferrate bei der automatischen Texterkennung von gescannten Seiten erzielen können. Dies dürfte dann zu einer Beanstandung führen.

Aber warum das ganze nicht mal ausprobieren?

Gib uns doch Bescheid, was weiter passiert :)

Grüße

Ah-No Nym

PS: wir versuchen eher die Lesbarkeit von Schriftstücken durch die Wahl der Schriftart zu optimieren, d.h. Arial oder Cambria
 

Gerd

*** KT-HERO ***
wird man wohl kaum mehr eine hinreichend hohe Trefferrate bei der automatischen Texterkennung von gescannten Seiten erzielen können.

Naja, bei der elektronischen Anmeldung muss ja nichts mehr gescant werden.

Dies dürfte dann zu einer Beanstandung führen.

Wäre ja aber kein Mangel, der den Anmeldetag der PCT gefährden würde, oder?

Aber warum das ganze nicht mal ausprobieren?

Klar, aber bin ich denn der erste, der auf die Idee gekommen ist?
Wenn man Kollegen fragt, weshalb Times New Roman verwendet wird, kommt die Standardantwort "Das machen wir schon immer so".

Wenn ich dem Mandanten 1000 Euro allein bei der PCT-EP Schiene Spare, kann er mich ein paar Stunden länger an der Ausarbeitung arbeiten lassen, und trotzdem noch Geld sparen. Die Anmeldung wird besser, und die Kanzlei verdient effektiv auch noch mehr...

Da muss doch schon jemand anderes hier drauf gekommen sein. Oder gilt das dann als "Betriebsgeheimnis", um einen Preisvorteil gegenüber anderen Kanzleien bieten zu können, und man spricht nicht darüber? Sorry, falls ich hier jemandem seinen Marktvorteil verdorben haben sollte.

Gib uns doch Bescheid, was weiter passiert :)

Klar, falls ich das ausprobieren sollte, berichte ich natürlich.

Gruß
Gerd
 

Strebergarten

BRONZE - Mitglied
Servus!

Ich finde das mit der engen Schriftart sehr interessant.
Probierst Du das denn demnächst aus? Und wann denkst Du dass eine Antwort kommt, ob das so geht oder nicht?

Wenn das länger als einen Monat dauert, würde mich interessieren, was schlimmstenfalls passieren kann, wenn man eine PCT mit so einer Schriftart einreicht, und das eben nicht ok wäre.

Verliert man dann evtl. den Einreichungstag und verpasst die Prioritätsfrist? Vielleicht auch nur deswegen, weil man zu wenig Gebühren überweist, weil eine Nachreichung mit breiterer Schriftar ja mehr Seiten hätte und man mehr hätte überweisen müssen?

Grüßle
Peter
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Benutzt Ihr schmale Schriftarten, und falls ja, welche?
Wir benutzen bei langen Anmeldungen Times New Roman 9pt. Einsparung von mehr als 40% gegenüber 12pt, und erfüllt noch die Schrifthöhenanforderung. Dass das ein besonderes Geheimnis sei, wüsste ich nicht. Steht bei Regel 49 sogar im Visser.

Ich glaube auch nicht, dass es mit dieser komischen schmalen Schrift Probleme gibt. Die ist in Windows drin und auf jeden Fall leserlich. Wenn das EPA irgendwelche Probleme mit dem Scannen hat, sind das deren Probleme und nicht die des Anmelders. Aber man könnte die ja in 9pt nehmen, da stampft man eine Anmeldung seitenzahlmäßig noch viel mehr ein...
 
Zuletzt bearbeitet:

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

@asdevi
Times New Roman 12 ist eben üblich bei uns. 9pt wird auch genommen, wenn Seiten gespart werden müssen. Sorry, hatte das vergessen zu erwähnen.
Mit der "komischen schmalen Schrift" in 9pt komme ich eben auf noch einmal 25 Seiten Einsparung. Mit Times New Roman 12 wären es dagegen um die 80 Seiten mehr als vorher.
Mit Gill Sans MT Ext Condensed Bold 9pt komme ich sogar auf noch 4 Seiten weniger. Die sieht aber schon wesentlich weniger leserlich aus.

Die Frage ist halt, welche Konsequenzen hätte eine eventuelle Beanstandung? Wie gesagt, elektronische Anmeldung, also müsste die Information der Offenbarung an sich in der Einreichung enthalten sein.

@Peter
Vor Ende Juli wird das mit dem Ausprobieren nichts werden. Habe noch ein paar dringendere Einreichungen, die aber nicht eingestampft werden müssen.

Gruß
Gerd
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

nochmal nachgeschaut, und 9pt wurde auch genommen, ist aber schon ein wenig her.

Da war doch die Änderung von 2,1 auf 2,8mm, zumindest beim PCT.

Also bleibt doch nur die Auswahl einer schmalen Schriftart in 12pt.

Oder hat schon irgendjemand seit April 2007 eine PCT mit 9pt eingereicht und durch die Formalprüfung bekommen, z.B. aufgrund Regel 26.5, weil "sie diese Erfordernisse so weit erfüllt, als dies für eine im Wesentlichen einheitliche internationale Veröffentlichung erforderlich ist"?

@Asdevi
Hab den Visser leider nicht. Geht der in dem Punkt auch auf den PCT ein, oder nur auf die EPÜ?

Gruß
Gerd
 

Karl

*** KT-HERO ***
Die Frage ist halt, welche Konsequenzen hätte eine eventuelle Beanstandung? Wie gesagt, elektronische Anmeldung, also müsste die Information der Offenbarung an sich in der Einreichung enthalten sein.

Gerd

Es wäre nur eine ganz normale formale Beanstandung, die ohne weiteres durch Übersendung entsprechend korrigierter Unterlagen behoben werden kann. Wie du selbst sagst, ist dies bei einer elektronischen Anmeldung offensichtlich, da ja eine version vorliegt, die eindeutig lesbar ist.

Auch bei direkter schriftlicher Einreichung per Post oder durch Abgabe beim EPA hätte ich wenig Bedenken. Maßgeblich ist meiner Auffassung nach, ob der entsprechende Offenbarungsgehalt den Unterlagen, die dem EPA zugegangen sind, entnommen werden kann und diese Frage hat nichts damit zu tun, ob das EPA in der Lage ist, die Unterlagen zu digitalisieren.

Hierfür spricht auch, dass das EPA gemäß R35(2) verpflichtet ist den Tag der Einreichung auf den eingereichten Unterlagen zu vermerken. [vgl. "Die Behörde, bei der die europäische Patentanmeldung eingereicht wird, vermerkt auf den Unterlagen der Anmeldung den Tag des Eingangs dieser Unterlagen"]

Im übrigen kennen wir dies vermutlich alle von nicht kopierfähigen Zeichnungen. Wohl die meisten hatten schoneinmal die Situation, dass eine Anmeldung so dringlich war, dass keine kopierfähigen Zeichnungen mehr angefertigt werden konntn. Das Einreichen von diesbezüglich korrigierten Zeichnungen ist dann unproblematisch.

Vorsichtiger wäre ich bei der Einreichung via Fax... Wenn nämlich die Schrift so klein ist, dass die Unterlagen in einem Maße nicht kopierfähig sind, dass beim EPA nichts lesbares ankommt, ist dem EPA nie eine Anmeldung mit dem entsprechenden Offenbarungsgehalt zugegangen.

Vergleiche auch Rilis A-V, 3.: "Ist der Fehler in der Beschreibung, in den Patentansprüchen oder in den Zeichnungen enthalten, so muss die Berichtigung derart offensichtlich sein, dass sofort erkennbar ist, dass nichts anderes beabsichtigt sein konnte als das, was als Berichtigung vorgeschlagen wird. Eine solche Berichtigung darf nur im Rahmen dessen erfolgen, was der Fachmann der Gesamtheit dieser Unterlagen in ihrer ursprünglich eingereichten Fassung unter Heranziehung des allgemeinen Fachwissens - objektiv und bezogen auf den Anmeldetag - unmittelbar und eindeutig entnehmen kann (siehe G 3/89 und G 11/91; siehe auch H-VI, 4.2.1). "

relevant sind also die Ursprünglich eingereichten Unterlagen, sprich

Fax aufgrund von Schriftgröße unlesbar angekommen ---> keine Offenbarung
Als (mit Formfehlern behafteter, weil nicht kopierfähiger) lesbarer Text eingereicht --> Offenbarung
 
Zuletzt bearbeitet:

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

dass die Offenbarung komplett angekommen ist, gerade bei elektronischer Anmeldung, ist ja schön und gut.
Wenn allerdings die Form beanstandet wird, und man in einer größeren Schriftart nachreichen muss, erhöht sich die Anzahl der Blätter, und damit quasi rückwirkend die Anmeldegebühr.
Wenn man jetzt nur für 10 Extraseiten bezahlt hat, und es dann aber 25 Extraseiten werden, gilt dann die Gebühr noch als rechtzeitig bezahlt, wenn die Aufforderung erst nach 28 Tagen abgeschickt wird, erst nach 31 Tagen eingeht, und der Monat für die Gebührenzahlungen dann vorbei ist?

Gruß
Gerd
P.S.:
Und wenn der Hauptgrund für den Wechsel auf 2,8mm das Einscannen der Anmeldungen war, man aber jetzt elektronisch einreicht, und das Scannen somit obsolet ist, wie sieht es denn dann mit der Rechtsgrundlage für die Forderung einer Nachreichung in 2,8mm aus, und könnte man ggf. die Anmeldung mit 2,8mm unter Vorbehalt nachreichen (ebenso die Zusatzgebühren) und die Aufforderung per Beschwerde angreifen?
 
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