Gerd
*** KT-HERO ***
Hi,
Mandant hat selbst EP Anmeldung eingereicht und bezahlt, allerdings nach dem 1.4.2014 in der Höhe der Sätze von vor dem 1.4.2014, hat Rechtsverlustmitteilung bekommen und ruft entsprechend panisch in der Kanzlei an.
Ich kann ihn natürlich beruhigen (Weiterbehandlungsmöglichkeit), aber wie hoch ist jetzt die Weiterbehandlungsgebühr?
Ist innerhalb der 2 Monate die Differenz zwischen neuen und alten Gebührensätzen plus 50% von dieser Differenz zu zahlen oder die Differenz zwischen neuen und alten Gebührensätzen plus 50% der nominalen Gebührensätze?
Gruß
Gerd
Mandant hat selbst EP Anmeldung eingereicht und bezahlt, allerdings nach dem 1.4.2014 in der Höhe der Sätze von vor dem 1.4.2014, hat Rechtsverlustmitteilung bekommen und ruft entsprechend panisch in der Kanzlei an.
Ich kann ihn natürlich beruhigen (Weiterbehandlungsmöglichkeit), aber wie hoch ist jetzt die Weiterbehandlungsgebühr?
Ist innerhalb der 2 Monate die Differenz zwischen neuen und alten Gebührensätzen plus 50% von dieser Differenz zu zahlen oder die Differenz zwischen neuen und alten Gebührensätzen plus 50% der nominalen Gebührensätze?
Gruß
Gerd