grond
*** KT-HERO ***
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,800397,00.html
Warum hat HTC wohl die Berufung zurückgezogen? IPCom ist der Meinung, dass alle "3G"-Geräte von HTC nun vom Markt müssen, wobei ich bisher als Laie in dem Gebiet (maximal "angesprochener Verkehrskreis"...) immer dachte, dass "3G" nicht deckungsgleich mit "UMTS" sei, sondern "UMTS" Teilmenge von "3G" ist (das fragliche Patent soll einen Teil des UMTS-Standards betreffen). HTC behauptet, die Geräte modifiziert zu haben, was irgendwie nicht sehr überzeugend klingt, wenn es doch um einen Teil des UMTS-Standards geht.
Gibt es auf Seiten von HTC sehr grundlegende Verständnisprobleme?
"Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben", erklärte HTC.
Es handelt sich jedoch offenbar um ein rechtskräftig gewordenes Urteil, IPCom wird somit keine erneute einstweilige Verfügung benötigen, um den Verkaufsstopp durchzusetzen...
Zudem habe das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt.
Gegen das Urteil des BPatG ist aber nun offenbar die Berufung zum BGH eingelegt worden, das Nichtigkeitsurteil also noch nicht rechtskräftig.
Schließlich habe sich das Mannheimer Urteil nur auf ein HTC-Smartphone bezogen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft werde.
Im Tenor des Urteils wird HTC aber verboten, "Teilnehmerstationen" anzubieten, nicht etwas nur ein bestimmtes Smartphone.
Haben die Taiwanesen da irgendwie realitätsfremde Instruktionen an ihre deutschen Anwälte gegeben?
Warum hat HTC wohl die Berufung zurückgezogen? IPCom ist der Meinung, dass alle "3G"-Geräte von HTC nun vom Markt müssen, wobei ich bisher als Laie in dem Gebiet (maximal "angesprochener Verkehrskreis"...) immer dachte, dass "3G" nicht deckungsgleich mit "UMTS" sei, sondern "UMTS" Teilmenge von "3G" ist (das fragliche Patent soll einen Teil des UMTS-Standards betreffen). HTC behauptet, die Geräte modifiziert zu haben, was irgendwie nicht sehr überzeugend klingt, wenn es doch um einen Teil des UMTS-Standards geht.
Gibt es auf Seiten von HTC sehr grundlegende Verständnisprobleme?
"Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben", erklärte HTC.
Es handelt sich jedoch offenbar um ein rechtskräftig gewordenes Urteil, IPCom wird somit keine erneute einstweilige Verfügung benötigen, um den Verkaufsstopp durchzusetzen...
Zudem habe das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt.
Gegen das Urteil des BPatG ist aber nun offenbar die Berufung zum BGH eingelegt worden, das Nichtigkeitsurteil also noch nicht rechtskräftig.
Schließlich habe sich das Mannheimer Urteil nur auf ein HTC-Smartphone bezogen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft werde.
Im Tenor des Urteils wird HTC aber verboten, "Teilnehmerstationen" anzubieten, nicht etwas nur ein bestimmtes Smartphone.
Haben die Taiwanesen da irgendwie realitätsfremde Instruktionen an ihre deutschen Anwälte gegeben?