Was tut HTC da?

grond

*** KT-HERO ***
http://www.spiegel.de/netzwelt/gadgets/0,1518,800397,00.html

Warum hat HTC wohl die Berufung zurückgezogen? IPCom ist der Meinung, dass alle "3G"-Geräte von HTC nun vom Markt müssen, wobei ich bisher als Laie in dem Gebiet (maximal "angesprochener Verkehrskreis"...) immer dachte, dass "3G" nicht deckungsgleich mit "UMTS" sei, sondern "UMTS" Teilmenge von "3G" ist (das fragliche Patent soll einen Teil des UMTS-Standards betreffen). HTC behauptet, die Geräte modifiziert zu haben, was irgendwie nicht sehr überzeugend klingt, wenn es doch um einen Teil des UMTS-Standards geht.

Gibt es auf Seiten von HTC sehr grundlegende Verständnisprobleme?

"Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben", erklärte HTC.

Es handelt sich jedoch offenbar um ein rechtskräftig gewordenes Urteil, IPCom wird somit keine erneute einstweilige Verfügung benötigen, um den Verkaufsstopp durchzusetzen...

Zudem habe das Bundespatentgericht inzwischen die von IPCom geltend gemachten Punkte des Patents für ungültig erklärt.

Gegen das Urteil des BPatG ist aber nun offenbar die Berufung zum BGH eingelegt worden, das Nichtigkeitsurteil also noch nicht rechtskräftig.

Schließlich habe sich das Mannheimer Urteil nur auf ein HTC-Smartphone bezogen, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft werde.

Im Tenor des Urteils wird HTC aber verboten, "Teilnehmerstationen" anzubieten, nicht etwas nur ein bestimmtes Smartphone.

Haben die Taiwanesen da irgendwie realitätsfremde Instruktionen an ihre deutschen Anwälte gegeben?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Ich habe keine Ahnung, warum HTC hier den Einspruch zurückgezogen hat. Zumindest auf dem Heise Newsticker wird es etwas klarer als auf SPON:
http://www.heise.de/newsticker/meld...triebsstopp-fuer-HTC-Smartphones-1386377.html

Ich habe den Beschluss des LG Mannheim nur kurz überflogen. Er ist ja vor BGH Orange-Book-Standard ergangen. Die Argumentation in dem Beschluss trägt daher nicht mehr. Vielleicht meint HTC daher, eine Vollstreckungsabwehrklage mit Verweis auf Angebot und Hinterlegung im Sinne von BGH Orange-Book-Standard wäre geeigneter als ein Einspruch?
 

grond

*** KT-HERO ***
Du schreibst "Einspruch" und "Beschluss", Spiegel-online redet von "Urteil" und "Berufung". Deine Wortwahl scheint mir eine einstweilige Verfügung vorauszusetzen, wenn Spiegel-online aber die richtigen Worte wählt, wäre das Verletzungsverfahren durch Rücknahme der Berufung vor dem Nichtigkeitsverfahren abgeschlossen, wo ja noch vor dem BGH gerungen werden wird. Nun setze ich keineswegs voraus, dass Spiegel-online die richtigen Begriffe wählt (da vertue ich mich als kleine, fast ausschließlich mit prosecution befasste Nummer sowieso selbst schon zu oft). Da Du sagst, dass Du den Beschluss überflogen hast (Spiegel-online scheint ihn nicht zu verlinken), kannst Du da vielleicht Licht ins Dunkel bringen.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Vermutlich liegt der Fehler im Heise-Artikel, wo von Einspruch gesprochen wird, und SPON liegt richtig mit der Berufung. Über Heise kommt man nämlich zu einem Link zu einem Urteil (steht neben dem "Patent-Experten", der kann schon mal die Begriffe verwechseln :). Ich hatte vorhin nur schnell durchgescrollt.

Aber Heise hat wiederum den Verweis auf die Lizenz am Ende des Artikels, was zu meiner BGH Orange-Book-Standard Vorgehensweise passen würde. Vielleicht haben die da Gerüchte gehört.
 
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