Besteht eigentlich generell ein Schriftformerfordernis für die
Einreichung einer Patentanmeldung im Original auf Papier per Post, mit anderen Worten, muss der Antrag eine "eigenhändige" Unterschrift des Anmelders bzw. Vertreters enthalten? Oder kann es auch eine kopierte bzw. gescannte und gedruckte Unterschrift sein?
Die Patentanmeldeverordnung gibt nur her:
§ 3
Erteilungsantrag
(1) Der Antrag auf Erteilung des Patents (§ 34 Abs. 3 Nr. 2 des Patentgesetzes) ist auf dem vom Patentamt vorgeschriebenen Vordruck einzureichen.
(2) Der Antrag muß enthalten:
[...]
die Unterschrift des Anmelders, der Anmelder oder des Vertreters.
Anders gefragt, ist der Erteilungsantrag ein sogenannter
bestimmender Schriftsatz, und wenn ja -- wo stehts im Gesetz...?
Vielen Dank für Meinungen bzw. Tipps,
Grüße Kurt