Trevor
Schreiber
Hallo,
Hat jemand in diesem Jahr Erfahrungen mit einer Zulassung zur EQE-Vorprüfung gemacht, der die notwendige Mindestbeschäftigungszeit knapp verfehlt hat?
Mir würde zu einer Zulassung zum nächsten Jahr genau 1 Monat fehlen. Leider drückt sich ja der Artikel 11 (2) a, (7) VEP sehr klar aus, auch hinsichtlich der Ausnahmen in der ABVEP.
Ist vielleicht trotzdem jemanden von irgendwelchen kulanzbedingten Zulassungen entgegen der Regel bekannt? Die Prüfung 1 Jahr später würde sich leider wohl mit der deutschen Prüfung überschneiden, was wohl nicht wirklic optimal wäre...
Beste Grüße
Trevor
Hat jemand in diesem Jahr Erfahrungen mit einer Zulassung zur EQE-Vorprüfung gemacht, der die notwendige Mindestbeschäftigungszeit knapp verfehlt hat?
Mir würde zu einer Zulassung zum nächsten Jahr genau 1 Monat fehlen. Leider drückt sich ja der Artikel 11 (2) a, (7) VEP sehr klar aus, auch hinsichtlich der Ausnahmen in der ABVEP.
Ist vielleicht trotzdem jemanden von irgendwelchen kulanzbedingten Zulassungen entgegen der Regel bekannt? Die Prüfung 1 Jahr später würde sich leider wohl mit der deutschen Prüfung überschneiden, was wohl nicht wirklic optimal wäre...
Beste Grüße
Trevor