EQE Vorprüfung zur EQE und notwendige Beschäftigungszeit

Trevor

Schreiber
Hallo,

Hat jemand in diesem Jahr Erfahrungen mit einer Zulassung zur EQE-Vorprüfung gemacht, der die notwendige Mindestbeschäftigungszeit knapp verfehlt hat?

Mir würde zu einer Zulassung zum nächsten Jahr genau 1 Monat fehlen. Leider drückt sich ja der Artikel 11 (2) a, (7) VEP sehr klar aus, auch hinsichtlich der Ausnahmen in der ABVEP.

Ist vielleicht trotzdem jemanden von irgendwelchen kulanzbedingten Zulassungen entgegen der Regel bekannt? Die Prüfung 1 Jahr später würde sich leider wohl mit der deutschen Prüfung überschneiden, was wohl nicht wirklic optimal wäre...

Beste Grüße

Trevor
 

Moe_S.

Schreiber
Ich stehe vor demselben Problem - nämlich, dass mir bis zum 05. März gute drei Wochen Beschäftigungszeit fehlen (Beschäftigung in einer Kanzlei ab 01.04).
In einer Anfrage an das Prüfungssekretäriat habe ich beschrieben, dass ich eine einjährige, benotete Weiterbildung im Gewerblichen Rechtsschutz nachweisen kann.

Antwort EPA: Wenn drei Wochen fehlen, dann kann die Vorprüfung halt erst 2014 geschrieben werden.

Wenn jemand erfreulichere Erfahrungen gesammelt hat, bitte mitteilen.
 

sweeto

BRONZE - Mitglied
Ich hatte das Problem, dass meine AV Bescheinigung einfach zu spät ausgestellt wurde. Mein Chef hätte mir bescheinigt, dass ich bereits ein Jahr länger mit arbeite. Wegen 2 Wochen...

Die sind diesbezüglich strikt. Antwort: es muss eine Grenze geben, diese wird strikt befolgt.

Grüße
 
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