Praxis Vorgehensweise und Rechnungshöhe für Figurenerstellung

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

ich wollte mal eruieren, wie der Markt für die Erstellung von Patentzeichnungen derzeit eigentlich so aussieht.

Von früher her kenne ich einerseits die "Kindergartenmethode": Alles ausschnippeln, was (vom Mandanten) vorliegt (vorzugsweise als Fax in 100 dpi), mit Pritt-Stift auf ein leeres Blatt kleben und dann von Hand Zahlen dazumalen. Änderungen und Korrekturen erfolgen mit Tipp Ex.

Dann soll es auch (ein oder zwei) :D Patentanwälte geben, die aus vom Mandanten gelieferten CAD-Daten mit geeigneter Zeichensoftware eigenhändig entsprechende Reinzeichnungen erstellen.

Eine Kombinationsmethode sieht wohl so aus, dass der Anwalt von Hand in der Erfindungsmeldung herummalt und das Ergebnis an ein Zeichenbüro auf Mallorca gegeben wird, die das ganze dann von Grund auf nochmal neu zeichnen, vorzugsweise in CorelDRAW mit einer einheitlichen Linienstärke von 0,1pt (SBCNR).

Wie auch immer -- wie sehen eurer Erfahrung nach denn größenordnungsmäßig die Rechnungssummen für die Zeichnungserstellung pro Figur aus, die einem Mandanten heutzutage so in Rechnung gestellt werden? Habe hier schon verschiedenstes gesehen von DEM 60,-- bis EUR 200,-- pro Blatt. Mir fehlt jedoch mal so ein aktuell gebräuchlicher Daumen-Durchschnittswert, und vielleicht ein paar typische Ausreißer nach oben und nach unten.

Bin daher schonmal dankbar für alle Erfahrungswerte,

Grüße Kurt
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Kurt,

auf diesem Gebiet gibt es wohl schon einige Billig- oder Pauschalanbieter, wie beispielsweise GROSSI (habe ich noch nicht in Anspruch genommen). Hier werden Pauschalen pro Zeichnungsblatt oder Auftrag angeboten.

Was diejenigen Patentanwälte angeht, die Ihre Zeichnungen teilweise selbst erstellen, so ist dies gar nicht so unüblich. Bei einfachen Sachverhalten erstelle ich die Reinzeichnungen (mit abgespeckter CAD-Version o.ä.) bereits während der Ausarbeitung der Ansprüche selbst. Dies geht natürlich nur bei einfachen Sachverhalten, bei dreidimensionalen komplexen Maschinenteilen o. ä. muss ich allerdings passen ;)

Ansonsten haben wir einen "eigenen" freien technischen Zeichner aufgetan, der durch uns gut ausgelastet ist. Für einen gelernten technischen Zeichner sollte es kein Problem sein, sich auf die Formalitäten bei Patentzeichnungen einzustellen.

pak
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke @pak für die Infos über die Vorgehensweise bei euch. Generell halte ich es für optimal, wenn der Patentanwalt die Zeichnungserstellung komplett selber in der Hand hat, da eine gute Darstellung des Erfindungskerns in den Zeichnungen ja häufig ein genaues Verständnis der Erfindung voraussetzt, welches einem externen Zeichner zunächst noch vermittelt werden muss (falls möglich).

Wie auch immer, mich würden hier vor allem typische Größenordnungen interessieren, die dem Mandanten für die Figurenerstellung in Rechnung gestellt werden. Bei komplizierten Sachen kommt es ja schon mal vor, dass man ein, zwei Stunden an einer aussagekräftigen Figur mit 17 isometrischen Maschinenkomponenten und 23 Bezugsziffern sitzt. In solchen Fällen wäre somit eine eine deutlich dreistellige Rechnungshöhe pro Figur nicht ganz abwegig, wie ich meine.

Mit anderen Worten, 50 Euro für eine einfache Figur wird kaum zu beanstanden sein, und bei komplizierten Figuren können es auch mal 250,-- pro Figur werden.

Zustimmung, oder weitere Meinungen?

Grüße Kurt
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Bei komplizierten Sachen kommt es ja schon mal vor, dass man ein, zwei Stunden an einer aussagekräftigen Figur mit 17 isometrischen Maschinenkomponenten und 23 Bezugsziffern sitzt. In solchen Fällen wäre somit eine eine deutlich dreistellige Rechnungshöhe pro Figur nicht ganz abwegig, wie ich meine.

Solche Dinge lasse ich in die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung einfließen. Wenn ich die Erstellung von Patentzeichnung separat abrechne, dann sind das die Kosten für die Erstellung von Formalzeichnung. Der Aufwand hierfür ist aber relativ konstant und unabhängig von dem Aufwand, den ich bei der erstmaligen Erstellung der Zeichnungen hatte.
 

pak

*** KT-HERO ***
Solche Dinge lasse ich in die Kosten für die Ausarbeitung der Anmeldung einfließen. Wenn ich die Erstellung von Patentzeichnung separat abrechne, dann sind das die Kosten für die Erstellung von Formalzeichnung. Der Aufwand hierfür ist aber relativ konstant und unabhängig von dem Aufwand, den ich bei der erstmaligen Erstellung der Zeichnungen hatte.

Dito. Die Erstellung der Zeichnungen durch mich fließen bei mir auch in die Kosten für die Ausarbeitung mit ein, ohne diese separat auszuweisen. Die Kosten für die Erstellung der Reinzeichnungen durch einen externen Zeichner werden hingegen 1 zu 1 weitergereicht, wobei die notwendige Durchsicht der Reinzeichnungen durch mich wiederum die Kosten für die Ausarbeitung erhöhen.

pak
 
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