EQE Voraussetzungen für die Zulassung zur EQE

H

Heiko

Guest
Hallo zusammen,
ich bin als sogenannter Patentingenieur seit knapp 9 Jahren in einer Industriepatentabteilung tätig und möchte gerne die EQE ablegen. Leider haben wir in der Firma keinen zugelassenen Vertreter, bei dem ich in Ausbildung war. Wie kann man diese Hürde umschiffen?
Vielen Dank,
Heiko
 
H

Heiko

Guest
Danke für den Link.

Das liest sich so, als ob man nicht unter Anleitung eines zugelassenen Vertreters gearbeitet haben muß, wenn man schon 3 bzw. 6 Jahre in einem z.B. deutschen Unternehmen die Patentangelegenheiten bearbeitet. Verstehe ich das richtig?

Heiko
 
G

GAST_DELETE

Guest
Gast schrieb:
... aber ...

siehe Artikel 10 der VEP (http://216.92.57.242/patentepi/deutsch/300/360/)

2. Bewerber, die sich zur Prüfung anmelden, müssen

a) dem Sekretariat nachweisen können, dass sie zum Zeitpunkt der Prüfung

i) in einem der Vertragsstaaten ein mindestens dreijähriges Praktikum auf Vollzeitbasis unter Leitung einer oder mehrerer Personen, die in der Liste gemäß Artikel 134 Absatz 1des Europäischen Patentübereinkommens (nachstehend "EPÜ" genannt) eingetragen sind, als Assistent dieser Person oder Personen abgeleistet haben und dabei an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren, oder

ii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaates beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben, wobei sie an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren, oder

iii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Assistent unter der unmittelbaren Aufsicht einer oder mehrerer Personen im Sinne der Ziffer ii an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren,
 

sweeto

BRONZE - Mitglied
ich musste diesen Thread mal wieder hervorholen.
Seit Dezember letzten Jahres hat sich hierbei ja irgendwie etwas verändert. Man benötigt also eine Vollmacht der Firma. Ein Kollege hat dies erst seit 2 Jahren, obwohl schon seit 4 Jahren dabei. Nun wollen Sie ihn nicht zur Prüfung zulassen. Ich arbeite seit Oktober letzten Jahres hier, habe aber eine solche Vollmacht auch noch nicht. Gibt es keine Übergangslösung Seitens des EPA?

Wo finde ich mehr Infos hierzu?
 

sweeto

BRONZE - Mitglied
OK, um eine normale Auskunft zu bekommen, etwas detaillierter:

Nach VEP Art. 11 muss der Bewerber:

ii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Hoheitsgebiet eines EPÜ-Vertragsstaats beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben, wobei sie an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren,

So, seit Dezember ist da irgendetwas in Kraft, was Besagt, man benötige eine Angestellten-Vollmacht, antragbar beim EPA. Ab Erhalt dieser zählt nun die 3 Jahres Frist...

Wo bekomme ich mehr Infos hierzu? Gibt es keine Übergangszeit?

Vielen Dank für sinnvolle Antworten!
 

Lysios

*** KT-HERO ***
sweeto schrieb:
So, seit Dezember ist da irgendetwas in Kraft, was Besagt, man benötige eine Angestellten-Vollmacht, antragbar beim EPA. Ab Erhalt dieser zählt nun die 3 Jahres Frist...

Wo bekomme ich mehr Infos hierzu? Gibt es keine Übergangszeit?
Also laut Antragsformular für die erstmalige Teilnahme an der EQE in 2010 gab es keine derartige Übergangsregelung.

Für Deinen Fall wird es überhaupt keine Übergangsregelung geben können, da Du Dich nach Art. 11 (1) b VEP erst registrieren kannst, wenn Du eine Beschäftigung nach Art. 11 (2) a aufgenommen hast.

Du braucht also eine Angestelltenvollmacht für das EPA, um mit dem dreijährigen Praktikum beginnen zu können, wenn Du keinen Ausbilder mit EPA-Zulassung hast.
 
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