Asdevi
*** KT-HERO ***
Folgende Konstellation:
Firma A hat ein deutsches Patent auf ein Produkt. A stellt fest, dass das Produkt von Firma B in den USA hergestellt und an den Zwischenhändler C in Deutschland geliefert wird, der es hier weiterverkauft. So weit so rechtswidrig.
A mahnt daraufhin C ab und erreicht, dass C eine Lizenz bei A nimmt. Nun die Frage: Darf B jetzt legal das Produkt an C anbieten und nach Deutschland liefern?
Im umgekehrten Fall, wenn B die Lizenz genommen hätte, wäre ja durch den Verkauf an C das Patent erschöpft und C dürfte frei weiterverkaufen, ohne selbst eine Lizenz zu benötigen. Aber wenn C die Lizenz hat und nicht B, dann ist das Anbieten und Liefern durch B nach Deutschland immer noch rechtswidrig, oder? Oder kann sich B darauf berufen, dass speziell das Inverkehrbringen an C an einen Berechtigten erfolgt, der für die Nutzung des Patents Lizenzgebühren entrichtet, so dass das Patent "im Vorhinen" erschöpft ist?
Firma A hat ein deutsches Patent auf ein Produkt. A stellt fest, dass das Produkt von Firma B in den USA hergestellt und an den Zwischenhändler C in Deutschland geliefert wird, der es hier weiterverkauft. So weit so rechtswidrig.
A mahnt daraufhin C ab und erreicht, dass C eine Lizenz bei A nimmt. Nun die Frage: Darf B jetzt legal das Produkt an C anbieten und nach Deutschland liefern?
Im umgekehrten Fall, wenn B die Lizenz genommen hätte, wäre ja durch den Verkauf an C das Patent erschöpft und C dürfte frei weiterverkaufen, ohne selbst eine Lizenz zu benötigen. Aber wenn C die Lizenz hat und nicht B, dann ist das Anbieten und Liefern durch B nach Deutschland immer noch rechtswidrig, oder? Oder kann sich B darauf berufen, dass speziell das Inverkehrbringen an C an einen Berechtigten erfolgt, der für die Nutzung des Patents Lizenzgebühren entrichtet, so dass das Patent "im Vorhinen" erschöpft ist?
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