DE vindikationsklage

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Vor welchem Gericht erhebe ich eine erfinderische Vindikationsklage?

Vor BPatG gem. §65 i.V.m. §21,22?

oder

Ordentliches Gericht?
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Meines Erachtens nach ein Landgericht (§ 143 PatG), da es ja danach geht, wem ein Patent gehört und damit um ein Rechtsverhältnis.
 

gastII

SILBER - Mitglied
vor einem Gericht für Patentstreitsachen, also eines der LGs, die auch für Verletzungsklagen zuständig sind.
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Schulte §143 Rn 10 zählt die Vindikationsklage nicht auf. Zudem scheint mir die oben genannte Rechtsfolge korrekt zu sein.

Kann sich bitte jemand mal äußern, der das schon mal gemacht hat?
 

gastII

SILBER - Mitglied
Alex:jura schrieb:
Schulte §143 Rn 10 zählt die Vindikationsklage nicht auf. Zudem scheint mir die oben genannte Rechtsfolge korrekt zu sein.
§ 65 Abs. 1 PatG zählt die Verfahren, in denen das BPatG zuständig ist, abschließend auf, Vindikationsklagen stehen da nicht, also grundsätzlich ordentliche Gerichte zuständig, nämlich LGs wg. §143 Abs. 1. Was Schulte betrifft, vgl. dort §8 Rz 15.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wenn schon der Schulte in die Hand genommen wird, dann doch einfach auch bei § 8 Rn 15 => Zuständig LG, § 143 PatG
 

grond

*** KT-HERO ***
Man kann sich die Zuständigkeit der LGs auch ganz einfach logisch begründen: die Vindikationsklage ist nur eine gewöhnliche Leistungsklage mit komischem Namen, das Urteil ersetzt die Einwilligung des unberechtigten Patentinhabers in die Übertragung des Patentes (und ggf. die Nennung als Erfinder).
 

gastII

SILBER - Mitglied
grond schrieb:
Man kann sich die Zuständigkeit der LGs auch ganz einfach logisch begründen: die Vindikationsklage ist nur eine gewöhnliche Leistungsklage mit komischem Namen, das Urteil ersetzt die Einwilligung des unberechtigten Patentinhabers in die Übertragung des Patentes (und ggf. die Nennung als Erfinder).
Die Klage auf Erteilung einer Zwangslizenz ist auch eine Leistungsklage, zuständig aber gem 81, 65 PatG das BPatG.
 

grond

*** KT-HERO ***
gastII schrieb:
Die Klage auf Erteilung einer Zwangslizenz ist auch eine Leistungsklage, zuständig aber gem 81, 65 PatG das BPatG.
Gab es eigentlich schon einmal eine erfolgreiche Klage dieser Art? Gerade §24 Abs. 2 ist da nicht uninteressant hinsichtlich der Bewertung, was ein wichtiger technische Fortschritt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung wäre.

Natürlich hast Du recht, dass man sich im Rechtswesen bloß nicht auf Logik allein verlassen sollte, allerdings wohnt zumindest der Regelung des Abs. 1 ein tieferer Sinn inne, da es ja vorrangig um ein öffentliches Interesse geht, dass die Erteilung der Zwangslizenz gebietet. Da es sich hier wohl nur um eine nationale Notlage handeln kann, ist die Idee, den rechtlichen Umgang damit an einem zentralen Gericht zu behandeln, nicht falsch (es sei denn, die nationale Notlage hat zufälligerweise den Raum München ausradiert...).
 
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