gastII schrieb:
Die Klage auf Erteilung einer Zwangslizenz ist auch eine Leistungsklage, zuständig aber gem 81, 65 PatG das BPatG.
Gab es eigentlich schon einmal eine erfolgreiche Klage dieser Art? Gerade §24 Abs. 2 ist da nicht uninteressant hinsichtlich der Bewertung, was ein wichtiger technische Fortschritt von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung wäre.
Natürlich hast Du recht, dass man sich im Rechtswesen bloß nicht auf Logik allein verlassen sollte, allerdings wohnt zumindest der Regelung des Abs. 1 ein tieferer Sinn inne, da es ja vorrangig um ein öffentliches Interesse geht, dass die Erteilung der Zwangslizenz
gebietet. Da es sich hier wohl nur um eine nationale Notlage handeln kann, ist die Idee, den rechtlichen Umgang damit an einem zentralen Gericht zu behandeln, nicht falsch (es sei denn, die nationale Notlage hat zufälligerweise den Raum München ausradiert...).