Verwendungspatent angreifen

patnet

SILBER - Mitglied
Hier konnte mir mein Ausbilder nicht soviel zu sagen, aber wie kann man ein Verwendungspatent angreifen?

Konkret geht es um Naturprodukte, die schon lange bekannt sind, bei denen aber nun festgestellt wurde, dass sie eine bestimmte Krankheit heilen können (noch keine drug delivery etc). Entsprechend heißt der erste Anspruch: "Stoff X und Stoff Y für die Behandlung der Krankheit Z, die mit einer Abnahme der Immunantwort assoziiert ist". PCT läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Mit welchen Mitteln sollst Du laut Ausbilder die PCT-Anmeldung denn angreifen?
Kann man im PCT-Verfahren Einwendungen Dritter einreichen? Ich kann ad hoc nichts dazu sagen.

Ich wunder mich über die Eingangsfrage. Ich geh mal davon aus, es gibt ein erteiltes deutsches Patent. Warum sollte ein (erteilter) Verwendungsanspruch anders anzugreifen sein, als ein (erteilter) Vorrichtungsanspruch. Entweder der Anspruchsgegenstand ist neu, erfinderisch, nicht unerlaubt erweitert und ausführbar, dann ist er nicht angreifbar. Ansonsten ganz normal in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren Tatsachen vortragen, die die Patentierbarkeit in Frage stellen. Wo ist das Problem?
 

patnet

SILBER - Mitglied
Gut, ich dachte, dass man bei Verwendungspatenten zeigen muss, dass die Verwendung überhaupt möglich ist. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen er hätte eine neue Verwendung bzw. ein Verwendungspatent anmelden. Wie sind die Anforderungen an eine neue Verwendung?
 

patnet

SILBER - Mitglied
Nein, es gibt einen Ausbilder!

Dieses Forum ist doch dazu da, dass hier Fragen gestellt werden dürfen oder irre ich mich da?:confused:
 
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