Hallo,
ich habe mich nun im Internet eine ganze Weile bzgl. des Vertretungszwangs vor nationalen europäischen Patentämtern umgesehen - und ich bin keinen Deut schlauer als vorher.
Auch im TABU ist nichts zu finden, ebenso wenig bei Beck-Online mit dem Modul PatentrechtPlus.
Ferner erscheint mir die Durchsicht der jeweiligen nationalen Gesetzestexte als extrem zeitauwendig.
Aber vielleicht weiß ja jemand in diesem Forum Bescheid?
Also:
Vor welchen nationalen Patentämtern besteht wann ein Vertretungszwang?
Oder, wenn die Antwort nicht direkt bekannt ist:
Gibt es eine verlässliche Quelle mit einer entsprechenden Übersicht?
Vielen Dank schon mal
KandIng
ich habe mich nun im Internet eine ganze Weile bzgl. des Vertretungszwangs vor nationalen europäischen Patentämtern umgesehen - und ich bin keinen Deut schlauer als vorher.
Auch im TABU ist nichts zu finden, ebenso wenig bei Beck-Online mit dem Modul PatentrechtPlus.
Ferner erscheint mir die Durchsicht der jeweiligen nationalen Gesetzestexte als extrem zeitauwendig.
Aber vielleicht weiß ja jemand in diesem Forum Bescheid?
Also:
Vor welchen nationalen Patentämtern besteht wann ein Vertretungszwang?
Oder, wenn die Antwort nicht direkt bekannt ist:
Gibt es eine verlässliche Quelle mit einer entsprechenden Übersicht?
Vielen Dank schon mal
KandIng