Vertretungszwang wann vor welchen nationalen Patentämtern in Europa?

KandIng

Schreiber
Hallo,

ich habe mich nun im Internet eine ganze Weile bzgl. des Vertretungszwangs vor nationalen europäischen Patentämtern umgesehen - und ich bin keinen Deut schlauer als vorher.

Auch im TABU ist nichts zu finden, ebenso wenig bei Beck-Online mit dem Modul PatentrechtPlus.
Ferner erscheint mir die Durchsicht der jeweiligen nationalen Gesetzestexte als extrem zeitauwendig.

Aber vielleicht weiß ja jemand in diesem Forum Bescheid?
Also:
Vor welchen nationalen Patentämtern besteht wann ein Vertretungszwang?

Oder, wenn die Antwort nicht direkt bekannt ist:
Gibt es eine verlässliche Quelle mit einer entsprechenden Übersicht?

Vielen Dank schon mal
KandIng
 
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