Hallo,
patnet hat sich zwar aus der Diskussion zurückgezogen, zu seiner Frage sei aber eine Entscheidung des OLG Hamm in den Mitteilungen 2015, Seite 294, also im Juniheft, hingewiesen, wo es unter anderem heißt "Meldet ein Miterfinder für einen anderen ein Schutzrecht an, handelt es sich um eine fremde Angelegenheit, weil die Interessen des Anmelders im Vordergrund stehen."
Das ist nun für den Miterfinder sehr teuer geworden, denn er hatte sich im Formular als Vertreter eingetragen, obwohl er nur Entwicklungsingenieur war.
Die Einzelheiten sind interessant und sind der recht detaillierten Entscheidung und der veröffentlichten Kommentierung zu entnehmen. Der Miterfinder hat versucht, sich mit RDG § 5 zu retten, ein verständlicher Notausgang. Auch das hat das OLG Hamm aber ziemlich deutlich niedergebügelt, wie auch schon die erste Instanz.
Zu diesem Hintergrund sagt patnets Frage nichts, er hat es vielleicht so gemeint, wie es pak, asdevi, groucho und keta aufgefasst haben. Seine Fragen in anderen Threads lassen aber auch anderes denkbar werden.
Frohes (und erlaubtes) Schaffen
Blood für PMZ