Verletzt ein Polymer ein auf ein Monomer gerichtetes Patent?

qwertzuiopü

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

folgende Frage zur Patentverletzung nach deutschem Recht:

Anspruch 1 des Patents betrifft ein Monomer.

Verletzt ein Polymer (aus dem Monomer, kein Copolomer) Anspruch 1 des Patents
- wortsinngemäß,
- äquivalent, oder
- mittelbar?

Ich bin auf Eure Meinungen hierzu gespannt. Wenn jemand dazu sogar Rechtsprechung wissen sollte, umso besser.

PS: Ändert sich etwas daran, wenn das Monomer so instabil ist, dass es ohne weiteres und umgehend zu dem besagten Polymer polymerisert (abgesehen von der Frage, dass das Patent ggf. nicht rechtsbeständig ist wegen ev. fehlender Ausführbarkeit)?
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich bin kein Chemiker, aber stelle folgende Hilfsüberlegung an:

Anspruch 1 betrifft eine Akkuzelle. Die Verletzungsform ist ein Akku, umfassend mehrere parallel und/oder in Reihe geschaltete Akkuzellen nach Anspruch 1. Selbstverständlich liegt hier eine wortsinngemäße Verletzung vor, da brauche ich gar keine Rechtsprechung ...

Etwas anderes könnte aber gelten, wenn das Monomer durch den Einbau in das Polymer seine Form oder sonstige Eigenschaften, insbesondere die in Anspruch 1 definierten, ändern oder verlieren würde.

P.S.: Die Ursprungsfrage gehört ins Fachforum "Patentrecht", nicht unter "Beruf"
 

qwertzuiopü

BRONZE - Mitglied
Etwas anderes könnte aber gelten, wenn das Monomer durch den Einbau in das Polymer seine Form oder sonstige Eigenschaften, insbesondere die in Anspruch 1 definierten, ändern oder verlieren würde.

Um zur Eingangsfrage zurückzukommen, geh mal davon aus, dass bei einem Polymer das Monomer nicht unverändert enthalten ist, wie in deinem Beispiel Akkuzelle in Akku, sondern dass das Monomer chemisch (mit sich selbst) reagiert unter Ausbildung des Polymers. Was gilt dann?
 

SwissPatEng

SILBER - Mitglied
Ich bin zwar auch nicht Chemiker aber nach meinem Verständnis müssen ja bei der Herstellung eines Polymers irgendwann Monomere vorliegen, welche dann zusammen reagieren (eben "polymerisieren"). Je nach chemischer Reaktion können die Monomere natürlich beliebig (kurz)lebig sein. Trotzdem wurden sie eben hergestellt und dies würde dann eine unmittelbare Patentverletzung darstellen.
 

qwertzuiopü

BRONZE - Mitglied
Ich bin zwar auch nicht Chemiker aber nach meinem Verständnis müssen ja bei der Herstellung eines Polymers irgendwann Monomere vorliegen, welche dann zusammen reagieren (eben "polymerisieren"). Je nach chemischer Reaktion können die Monomere natürlich beliebig (kurz)lebig sein. Trotzdem wurden sie eben hergestellt und dies würde dann eine unmittelbare Patentverletzung darstellen.

Guter Gesichtspunkt, vielen Dank! Wie sieht es aber aus, wenn die Herstellung (d.h. die Polymerisation) im patentfreien Ausland durchgeführt wurde und das fertige Polymer (ohne nennenswerten Restmonomerengehalt) nach DE eingeführt wird?
 

grond

*** KT-HERO ***
Guter Gesichtspunkt, vielen Dank! Wie sieht es aber aus, wenn die Herstellung (d.h. die Polymerisation) im patentfreien Ausland durchgeführt wurde und das fertige Polymer (ohne nennenswerten Restmonomerengehalt) nach DE eingeführt wird?

Keine Patentverletzung, da ein Polymer nicht aus einer Vielzahl von Monomeren besteht, sondern aus einer Vielzahl von Monomeren entstanden ist. Die Monomere sind noch in der Molekülstruktur zu erkennen, aber nicht mehr unverändert vorhanden, weshalb der Vergleich mit den Batteriezellen meiner Meinung nach nicht greift.

Äquivalent (wie könnte ein Polymer gleichwirkend zu einem Monomer sein?) und mittelbar (ein Polymer kann nicht wesentlicher Bestandteil eines Monomers sein, nur andersherum käme das infrage) scheiden wohl ohnehin aus.

Besser sähe es aus, wenn das Patent einen Anspruch "Verwendung des Monomers gemäß Anspruch 1 für die Herstellung eines Polymers" hätte, dann wäre auch das unmittelbare Ergebnis dieses Verfahrensanspruchs geschützt, so dass das im patentfreien Ausland hergestellte Polymer nicht hierher importiert werden dürfte.
 

grond

*** KT-HERO ***
Ahem, vielleicht hätte ich dazusagen sollen, dass ich kein Chemiker bin und meiner Erfahrung nach die Chemiker eine sehr eigene Rechtsprechung mit vom gesunden Patentanwaltsverstand abweichenden Ergebnissen haben. Also meinen Kommentar bitte nicht als abschließende Beantwortung der Frage auffassen!
 

qwertzuiopü

BRONZE - Mitglied
@grond: Keine Angst, ich werde nicht gleich ein Verletzungsgutachten darauf basieren; deine Erklärungen klingen aber plausibel und decken sich mit meiner Einschätzung (ich hatte nur bei der mPV zunächst einen Knoten in meinem Gedankengang, den du gelöst hast)

@Chemiker mit Erfahrung bei PV: Ich denke die Konstellation sollte öfters vorkommen, so dass doch hierzu vielleicht auch jemand der solch einen Fall schon mal hatte seine Sichtweise/Erfahrungen teilen mag??
 
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