Alex:jura
*** KT-HERO ***
Liebe Kollegen,
gestern Abend hatten mein Mitbewohner und ich eine lebhafte Diskussion bzgl. folgender Frage/ folgenden Fall?
Anmelder AM hat folgenden erteilten Anspruchssatz:
1) Vorrichtung//Stoff mit A+B
2) Vorrichtung/Stoff nach Anspruch 1, d.g, +C
Ob Vorrichtung oder Stoff sei vorliegend egal! Es geht lediglich um die Kategorie. Ansprüche sind patentfähig.
Anmelder AM verkauft A+B an Käufer K
Käufer K veredelt A+B zu A+B+C und bietet A+B+C gewerblich an.
Mein Kollege löst das wie folgt:
A+B ist der maximale Schutzumfang. Durch den Verkauf ist sein Verbietungsrecht auf A+B und alle abhängigen Ansprüche abgegolten. Anmelder AM kann Käufer K das gewerbliche Anbieten eines Gegenstandes A+B+C NICHT verbieten. ==> Käufer K ist kein Verletzer!
Meine Lösung:
Durch den Verkauf des Schutzgegenstandes A+B ist das Verbietungsrecht in Bezug auf A+B erschöpft. Jedoch kann der Anmelder AM dem Käufer K das Anbieten des Schutzgegenstandes A+B+C verbieten (alleinig auf den erteilten UNTERanspruch). ==> Käufer K ist Verletzer!
Die Diskussion sei eröffnet!
Liebe Grüße
Alex
gestern Abend hatten mein Mitbewohner und ich eine lebhafte Diskussion bzgl. folgender Frage/ folgenden Fall?
Anmelder AM hat folgenden erteilten Anspruchssatz:
1) Vorrichtung//Stoff mit A+B
2) Vorrichtung/Stoff nach Anspruch 1, d.g, +C
Ob Vorrichtung oder Stoff sei vorliegend egal! Es geht lediglich um die Kategorie. Ansprüche sind patentfähig.
Anmelder AM verkauft A+B an Käufer K
Käufer K veredelt A+B zu A+B+C und bietet A+B+C gewerblich an.
Mein Kollege löst das wie folgt:
A+B ist der maximale Schutzumfang. Durch den Verkauf ist sein Verbietungsrecht auf A+B und alle abhängigen Ansprüche abgegolten. Anmelder AM kann Käufer K das gewerbliche Anbieten eines Gegenstandes A+B+C NICHT verbieten. ==> Käufer K ist kein Verletzer!
Meine Lösung:
Durch den Verkauf des Schutzgegenstandes A+B ist das Verbietungsrecht in Bezug auf A+B erschöpft. Jedoch kann der Anmelder AM dem Käufer K das Anbieten des Schutzgegenstandes A+B+C verbieten (alleinig auf den erteilten UNTERanspruch). ==> Käufer K ist Verletzer!
Die Diskussion sei eröffnet!
Liebe Grüße
Alex