Marc N. Zeichen
*** KT-HERO ***
Hallo Forum,
erneut eine Frage zum Thema Einspruchsbegründung.
Angenommen, ein per 'mangelnde Erfindungshöhe' angegriffener Patentanspruch enthält u. a. ein Merkmal X, wobei sich das Merkmal X jedoch weder im Stand der Technik noch im allgemeinen Fachwissen findet.
Zudem ist es aber so, dass in der gesamten Beschreibung der Streitpatentschrift Merkmal X weder erläutert ist, geschweige denn als wesentlich herausgestellt wird.
Ist es in einem solchen Fall bereits selbstredend, dass sich aus Merkmal X keine Erfindungshöhe herleiten lässt -- oder muss diesbezüglich in der Einspruchsbegründung noch extra argumentiert werden?
Danke bereits für eure Meinungen,
Gruß,
Marc.
PS: Vielleicht gibt es dazu ja sogar eine EPA-Entscheidung?
erneut eine Frage zum Thema Einspruchsbegründung.
Angenommen, ein per 'mangelnde Erfindungshöhe' angegriffener Patentanspruch enthält u. a. ein Merkmal X, wobei sich das Merkmal X jedoch weder im Stand der Technik noch im allgemeinen Fachwissen findet.
Zudem ist es aber so, dass in der gesamten Beschreibung der Streitpatentschrift Merkmal X weder erläutert ist, geschweige denn als wesentlich herausgestellt wird.
Ist es in einem solchen Fall bereits selbstredend, dass sich aus Merkmal X keine Erfindungshöhe herleiten lässt -- oder muss diesbezüglich in der Einspruchsbegründung noch extra argumentiert werden?
Danke bereits für eure Meinungen,
Gruß,
Marc.
PS: Vielleicht gibt es dazu ja sogar eine EPA-Entscheidung?