Muss ich Unteransprüche angeben, damit meine Erfindung vollständig offenbart ist?
In manchen biotechnologischen Patenten werden in den Unteransprüchen z.B. Spezies aufgezählt, die in einem Bioreaktor zur Produktion eines Stoffs verwendet werden. Das macht für mich doch nur Sinn, wenn es der Offenbarung dient. Klar es ist eine Ausführungsform, aber warum sollte ich es angeben? Ich verrate doch nur Details aus meiner Erfindung, weil die Ansprüche eher als eine Beschreibung gelesen werden.
In manchen biotechnologischen Patenten werden in den Unteransprüchen z.B. Spezies aufgezählt, die in einem Bioreaktor zur Produktion eines Stoffs verwendet werden. Das macht für mich doch nur Sinn, wenn es der Offenbarung dient. Klar es ist eine Ausführungsform, aber warum sollte ich es angeben? Ich verrate doch nur Details aus meiner Erfindung, weil die Ansprüche eher als eine Beschreibung gelesen werden.
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