Hallo,
Ich versuche gerade, das Europäische Einheitspatent und das Unified Patent Court Agreement besser zu verstehen. Ich werde aber nicht ganz sicher, was die "Gefahr" der einheitlichen Nichtigsprechung eines europäischen Patents durch das UPC betrifft:
Gemäß der Verordnung 1257/2012 zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (siehe z.B. Erwägungspunkt 5) scheint es möglich einheitlichen Patentschutz zu beantragen, oder eben nicht. Wenn man einheitlichen Schutz nicht beantragt, erhält man ein normales europäisches (Bündel-)Patent, wie bisher.
Wählt man das normale (Bündel-)Patent aus, so kann man zwar ein "opt-out" vollziehen (art. 83(3) UPC Agreement); das aber nur während der Übergangsperiode von 7 (ggf. 14) Jahren. Nach der Übergangsphase fällt dann jedes europäische Patent (d.h. auch die eur. Patente, für die kein einheitlicher Schutz beantragt wurde) unter die Jurisdiktion des UPC.
Heißt das, dass spätestens 14 Jahre nach Inkrafttreten des UPC Agreements auch die Patente, für die kein einheitlicher Schutz beantragt wurde, "mit einem Schlag" in ganz Europa vernichtet werden können?
Oder fallen ggf. die nationalen Teile (das Bündel nationaler Patente) nicht mehr unter die Jurisdiktion des UPC, weil sie dann als "nationale Patente" gelten?
(Im ersteren Falle könnte m.E. das europäische Patent stark an Attraktivität verlieren, und das EPA vorsorglich schon mal über Personalabbau nachdenken ...)
Wer hat hierzu eine Meinung? ...
Danke!
Ich versuche gerade, das Europäische Einheitspatent und das Unified Patent Court Agreement besser zu verstehen. Ich werde aber nicht ganz sicher, was die "Gefahr" der einheitlichen Nichtigsprechung eines europäischen Patents durch das UPC betrifft:
Gemäß der Verordnung 1257/2012 zur verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes (siehe z.B. Erwägungspunkt 5) scheint es möglich einheitlichen Patentschutz zu beantragen, oder eben nicht. Wenn man einheitlichen Schutz nicht beantragt, erhält man ein normales europäisches (Bündel-)Patent, wie bisher.
Wählt man das normale (Bündel-)Patent aus, so kann man zwar ein "opt-out" vollziehen (art. 83(3) UPC Agreement); das aber nur während der Übergangsperiode von 7 (ggf. 14) Jahren. Nach der Übergangsphase fällt dann jedes europäische Patent (d.h. auch die eur. Patente, für die kein einheitlicher Schutz beantragt wurde) unter die Jurisdiktion des UPC.
Heißt das, dass spätestens 14 Jahre nach Inkrafttreten des UPC Agreements auch die Patente, für die kein einheitlicher Schutz beantragt wurde, "mit einem Schlag" in ganz Europa vernichtet werden können?
Oder fallen ggf. die nationalen Teile (das Bündel nationaler Patente) nicht mehr unter die Jurisdiktion des UPC, weil sie dann als "nationale Patente" gelten?
(Im ersteren Falle könnte m.E. das europäische Patent stark an Attraktivität verlieren, und das EPA vorsorglich schon mal über Personalabbau nachdenken ...)
Wer hat hierzu eine Meinung? ...
Danke!