Hi,
geht es bei dem Wunsch, unentdeckten Stand der Technik zu schaffen, nicht eher darum, die Latte für die Konkurrenz, die wahrscheinlich am gleichen Thema arbeitet, etwas höher zu legen?
Nach der Anmeldung ist es anderen Anmeldern zwar verwehrt, ein Patent für eine identische Erfindung zu erhalten, aber schon ein einziges zusätzliches Merkmal, und sei es auch recht trivial, genügt, um Neuheit und somit Patentierbarkeit zu erreichen.
Hat die Anmeldung der Konkurrenz vielleicht noch breiter gefaste Ansprüche (die natürlich gegenüber dem bisherigen St.d.T. auch erfinderisch sein müssen), aber eben dieses eine recht triviale Merkmal, dass nicht in der eigentlich zuerst eingereichten Anmeldung vorhanden ist, sieht es noch dümmer aus.
Veröffentlicht man die Erfindung aber, müssen danach angemeldete Patente der Konkurrenz demgegenüber auch noch erfinderisch sein, was einen immensen Vorteil für den Erstanmelder hat.
Natürlich könnte man auch einfach vorher veröffentlichen lassen, oder selbst offensichtlich veröffentlichen, aber dann müssten eigene Weiterentwicklungen, die man ggf, auch noch patentiert haben möchte, ebenfalls erfinderisch gegenüber der eigenen Erstanmeldung sein.
Mit einer "versteckten" Veröffentlichung hat man immer noch die Chance, dass es nicht wirklich jemand gesehen hat, bzw. zumindest nicht die Prüfungsstelle oder ein evtl. einsprechender oder auf Nichtigkeit klagender Konkurrent.
Braucht man die Veröffentlichung aber, um gegen ein Patent der Konkurrenz vorzugehen, kann man sie dann quasi aus der Tasche ziehen, zumindest dann, wenn sie für den Konkurrenten schädlicher ist, als für einen selbst.
Ob die Veröffentlichung St.d.T. im Sinne der Neuheit begründet, ist IMHO relativ egal. da dies schon von der eigenen, später nachveröffentlichten Erstanmeldung erledigt wird.
Die große Frage stellt sich eben, inwieweit eine versteckte Veröffentlichung relevant für die erfinderische Tätigkeit ist. Also ob der fiktive Fachmann sie auch berücksichtigen würde.
Ok, wenn die Veröffentlichung in einer branchenrelevanten Fachzeitschrift zu finden wäre, allerdings in Simbabwe in der dortigen Landessprache (meinetwegen vielleicht noch ein entsprechender Dialekt), sollte es m.E. relevant sein.
Würde der Fachmann aber die Veröffentlichung in einer total branchenfremden Zeitschrift berücksichtigen?
Oder den Aushang einer Erfindung eines Festkörperlasers am Werkstor eines Kälbermastbetriebes?
Gruß
Gerd