unentdeckten Stand der Technik schaffen

Primzi

GOLD - Mitglied
Gast schrieb:
Ich suche nach Möglichkeiten Stand der Technik zu schaffen, den objektiv jeder kennen kann, subjektiv aber nur ich (oder wenige andere) kenne(n).
I would be afraid to use such possibility over-extensively.

You must be certain that you will NEVER file
a) a patent application, for which so hidden "Stand der Technik" would be relevant (even for inventive step) or
b) if you file DE or EP application, that you will never foreign file in US, AU or IL.

Due to the Duty of Disclosure, the failure to disclose such information to the e.g. USPTO, will render the US patent invalid due to inequitable conduct, if a third party can show that you knew or should have known of so hidden "Stand der Technik"

P
 

Patentix

SILBER - Mitglied
Re: Stand der Technik schaffen und vielleicht verstecken

Kandidatenschwämme schrieb:
In meinem früheren Leben als Forscher hatten wir mal so einen Fall:

[...]

Arbeitnehmererfindervergütung entfiel, da das Arbeitnehmererfindergesetz entfile (=nicht in DE).

[...]
Das mit der Arbeitnehmererfindervergütung ist jedoch problematisch, da der Erfinder nach Erfindungsmeldung von seinem Arbeitgeber die Entscheidung über Inanspruchnahme bzw. Freigabe "erzwingen" kann. Gibt der Arbeitgeber die Erfindung frei, so geht er das Risiko ein, dass der Arbeitnehmer selbst anmeldet...
Bei Inanspruchnahme muss der Arbeitgeber anmelden.
Oder sehe ich das falsch?
 
K

Kandidatenschwämme

Guest
Re: Stand der Technik schaffen und vielleicht verstecken

Patentix schrieb:
Kandidatenschwämme schrieb:
In meinem früheren Leben als Forscher hatten wir mal so einen Fall:
[...]
Arbeitnehmererfindervergütung entfiel, da das Arbeitnehmererfindergesetz entfile (=nicht in DE).
[...]
Das mit der Arbeitnehmererfindervergütung ist jedoch problematisch, da der Erfinder nach Erfindungsmeldung von seinem Arbeitgeber die Entscheidung über Inanspruchnahme bzw. Freigabe "erzwingen" kann. Gibt der Arbeitgeber die Erfindung frei, so geht er das Risiko ein, dass der Arbeitnehmer selbst anmeldet...
Bei Inanspruchnahme muss der Arbeitgeber anmelden.
Oder sehe ich das falsch?
1) Wie schon gesagt, das unterlag nicht deutschem Recht (ich habe im Ausland gearbeitet unter einem ausländischen Arbeitsvertrag, womit für meinen Fall das Arbeitnehmererfindergesetz nicht relevant war).

2) In Deutschland hast Du nicht ganz Unrecht: der Arbeitnehmer muss freigeben oder in Anspruch nehmen.
Tut er Letzteres, kann er aber auch eine Erfindung betriebsgeheim erklären. Dann muss er AFAIK den Erfinder allerdings vergüten als ob das Patent erteilt worden wäre, und zwar 20 Jahre lang.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Primzi schrieb:
Due to the Duty of Disclosure, the failure to disclose such information to the e.g. USPTO, will render the US patent invalid due to inequitable conduct, if a third party can show that you knew or should have known of so hidden "Stand der Technik"
...and if the third party can prove that the Duty of Disclosure was not satisfied with intent to deceive.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

geht es bei dem Wunsch, unentdeckten Stand der Technik zu schaffen, nicht eher darum, die Latte für die Konkurrenz, die wahrscheinlich am gleichen Thema arbeitet, etwas höher zu legen?

Nach der Anmeldung ist es anderen Anmeldern zwar verwehrt, ein Patent für eine identische Erfindung zu erhalten, aber schon ein einziges zusätzliches Merkmal, und sei es auch recht trivial, genügt, um Neuheit und somit Patentierbarkeit zu erreichen.

Hat die Anmeldung der Konkurrenz vielleicht noch breiter gefaste Ansprüche (die natürlich gegenüber dem bisherigen St.d.T. auch erfinderisch sein müssen), aber eben dieses eine recht triviale Merkmal, dass nicht in der eigentlich zuerst eingereichten Anmeldung vorhanden ist, sieht es noch dümmer aus.

Veröffentlicht man die Erfindung aber, müssen danach angemeldete Patente der Konkurrenz demgegenüber auch noch erfinderisch sein, was einen immensen Vorteil für den Erstanmelder hat.

Natürlich könnte man auch einfach vorher veröffentlichen lassen, oder selbst offensichtlich veröffentlichen, aber dann müssten eigene Weiterentwicklungen, die man ggf, auch noch patentiert haben möchte, ebenfalls erfinderisch gegenüber der eigenen Erstanmeldung sein.

Mit einer "versteckten" Veröffentlichung hat man immer noch die Chance, dass es nicht wirklich jemand gesehen hat, bzw. zumindest nicht die Prüfungsstelle oder ein evtl. einsprechender oder auf Nichtigkeit klagender Konkurrent.
Braucht man die Veröffentlichung aber, um gegen ein Patent der Konkurrenz vorzugehen, kann man sie dann quasi aus der Tasche ziehen, zumindest dann, wenn sie für den Konkurrenten schädlicher ist, als für einen selbst.

Ob die Veröffentlichung St.d.T. im Sinne der Neuheit begründet, ist IMHO relativ egal. da dies schon von der eigenen, später nachveröffentlichten Erstanmeldung erledigt wird.
Die große Frage stellt sich eben, inwieweit eine versteckte Veröffentlichung relevant für die erfinderische Tätigkeit ist. Also ob der fiktive Fachmann sie auch berücksichtigen würde.

Ok, wenn die Veröffentlichung in einer branchenrelevanten Fachzeitschrift zu finden wäre, allerdings in Simbabwe in der dortigen Landessprache (meinetwegen vielleicht noch ein entsprechender Dialekt), sollte es m.E. relevant sein.
Würde der Fachmann aber die Veröffentlichung in einer total branchenfremden Zeitschrift berücksichtigen?
Oder den Aushang einer Erfindung eines Festkörperlasers am Werkstor eines Kälbermastbetriebes?

Gruß
Gerd
 

pak

*** KT-HERO ***
Die große Frage stellt sich eben, inwieweit eine versteckte Veröffentlichung relevant für die erfinderische Tätigkeit ist. Also ob der fiktive Fachmann sie auch berücksichtigen würde.

Ok, wenn die Veröffentlichung in einer branchenrelevanten Fachzeitschrift zu finden wäre, allerdings in Simbabwe in der dortigen Landessprache (meinetwegen vielleicht noch ein entsprechender Dialekt), sollte es m.E. relevant sein.
Würde der Fachmann aber die Veröffentlichung in einer total branchenfremden Zeitschrift berücksichtigen?
Oder den Aushang einer Erfindung eines Festkörperlasers am Werkstor eines Kälbermastbetriebes?

Gerd, warum machst Du das gleiche Fass nochmal auf? -> Beitrag

War eine Lehre vor der Öffentlichkeit versteckt und somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich, so ist diese kein Stand der Technik. Ist die Lehre jedoch Stand der Technik geworden, sei es auch nur durch kurzzeitige Veröffentlichung in einem branchenfremden Medium, so wird diese selbstverständlich auch bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit berücksichtigt, da die Neuheitsbetrachtung und die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von demselben Stand der Technik ausgehen (Ausnahme: §4 S.2 PatG).

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Der Beweggrund für schwer auffindbaren Stand der Technik ist weniger der Schutz eigener zukünftiger Anmeldevorhaben, sondern der, dass man der Konkurrenz keine Hinweise geben will, was man tut, was man getan hat und was man vielleicht noch tun wird, wodurch die Konkurrenz plötzlich zu eigenen Folgeerfindungen angeregt werden könnte.
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Klar, das ist denke ich auch einer der drei Hauptgründe.

Falls man selbst doch etwas angemeldet hat, versucht man ja hauptsächlich, die von Dir in diesem Thema:

http://h1838009.stratoserver.net/ka...ter-Stand-der-Technik&highlight=stand+technik

angesprochene Ungerechtigkeit zu vermeiden.

Also zusammengefasst:

1. Man will selbst nicht anmelden, möchte aber St.d.T. schaffen, damit auch kein Konkurrent anmelden kann.

2. Man meldet selbst an, möchte für die Konkurrenz St.d.T. schaffen, aber der Konkurrenz nicht früher als unbedingt nötig die Grundlage für Weiterentwicklungen geben.

2. Man meldet selbst an, möchte für die Konkurrenz St.d.T. schaffen, aber sich nicht selbst Steine in den Weg legen für die Nachanmeldung eigener (aber nicht unbedingt gegen der Erstanmeldung erfinderischer) Weiterentwicklungen.

Gruß
Gerd
P.S.:
Mein Bla Bli Blu von oben ist jetzt für alle zukünftigen Anmeldungen St.d.T, so lange Bla Bli Blu etwas mit der Erfindung zu tun hat, auch wenn es nur für ein paar Sekunden online war, hauptsache ich habe einen Webcite-Snapshot mit entsprechendem Zeitstempel, oder?
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
Hi,
Nach der Anmeldung ist es anderen Anmeldern zwar verwehrt, ein Patent für eine identische Erfindung zu erhalten, aber schon ein einziges zusätzliches Merkmal, und sei es auch recht trivial, genügt, um Neuheit und somit Patentierbarkeit zu erreichen.
Gerd

Also ein einziges triviales, neuheitsetablierendes Merkmal reicht, um Patentierbarkeit zu erreichen. Erfinderische Tätigkeit liegt demnach in einem trivialen Merkmal.
Interessant...
 

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

gegenüber eingereichten, aber noch nicht veröffentlichten Anmeldungen wird nicht auf erfinderische Tätigkeit geprüft, sondern nur auf Neuheit.

Gruß
Gerd
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Gerd & Gonzo,

mir scheint, ihr redet über zwei verschiedene Dinge.

Eine zwar angemeldete, aber noch nicht veröffentlichte Anmeldung ist im hier diskutierten Sinne keine "versteckte Veröffentlichung", obwohl ihr Inhalt natürlich erst recht versteckt und für den Wettbewerber und die restliche Öffentlichkeit nicht nur schwer, sondern gar nicht zugänglich ist.

Der Unterschied zwischen bei der Frage der erfinderischen Tätigkeit zu prüfendem "Stoff" und solchem, der zwar existiert, aber bei dieser Frage nicht als Stand der Technik zählt, dürfte für alle hier postenden Teilnehmer (abgesehen von Kandidaten in den allerersten Monaten und solchen, die das werden wollen) so klar sein, das hier nur noch Missverständnisse zu abweichenden Meinungen führen können. Also keine Basis für Bashing.

Diskutable Randfragen hierzu gibts vielleicht noch hinsichtlich der anderen Sichtweise in den USA oder andernorts oder neuerdings, wenn derartige nicht vorveröffentlichte deutsche Patentanmeldungen zunächst in anderer Sprache eingereicht und dann später falsch, gekürzt oder gar nicht übersetzt nachgereicht werden. Da lässt sich vielleicht auch noch klausurenrelevante Thematik gewinnen. Ist aber beim EPÜ natürlich auch Thema und irgendwann auch schon Gegenstand von EQE Teil C gewesen. Gehört aber eigentlich nicht in diesen Thread.

Frohes Schaffen
Blood für PMZ
 

Gonzo

*** KT-HERO ***
Hallo Blood for PMZ,

danke für die Klarstellung. War wohl tatsächlich ein Missverständnis - ich dachte, es ginge nur um veröffentlichten St.d.T.
Werde demnächst den ganzen Thread lesen (müssen) bevor ich etwas poste. Wer lesen kann, ist halt klar im Vorteil ;-)

Schönen Wochenstart,

G
 
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