K
Kurt Schluss
Guest
Rotierbares Abblendlicht. Rückbezüge ohne Prio. Abflussrohr-Therapieverfahren.
Gähn. Gute Nacht.
Gähn. Gute Nacht.
Mir erschien Teil C einigermaßen straightforward - toi toi toi. Wenn ich auch circa 5 Stunden netto durchgeschrieben habe...Tobby schrieb:Diesmal keine Beschwerden über den C-Teil???
Meiner Meinung nach waren die Salze der Mono- und Dicarbonsäuren (also grob 2/3 der Anmeldung) von D1 neuheitsschädlich getroffen und mussten komplett raus.Johannes schrieb:B Chemie : ich habe keinen Weg gesehen, die besten Beispiele zu retten. Aber wohl war mir dabei nicht ! Kommentare ?
Zwei (unabhängige) Ansprüche auf Waschmittelzusammensetzungen, eine mit beschichtetem Natriumpercarbonat (Stabilisator: Salze von Hydroxycarbonsäuren), und eine mit einfachen Mischungen (hier beschränkt auf Hydroxymono- und -dicarbonsäuresalze, da Natriumcitrat aus D2 bekannt war). (Cave Einheitlichkeit!)Johannes schrieb:Ja, was denn genau ?
Ich bin ja nach einem Jahr Ausbildung (Achtung: meine Meinung ist also hier nicht maßgeblich) und eingehender Beschäftigung mit der Rechtsprechung zu "Software als solcher" einige Haarspaltereien gewohnt, aber wieso eine "Verwendung eines Gegenstandes in einem medizinischen Verfahren" etwas anderes sein soll als ein medizinisches Verfahren, hätte ich dann doch gerne nochmal ausführlicher erklärt bekommen...Gast III schrieb:6. Verwendung einer schlauchförmigen Folie aus einem Material mit thermisch wiederherstellbarer Form zum Implantieren in verletzte Arterien oder Venen eines Patienten.
Anspruch 6 betrifft m.E. kein chirurgisches Verfahren als solches, sondern eine Verwendung eines Erzeugnisses in einem solchen Verfahren.