Teil C Und - wie war's? (Aufgabe C/2005)

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Gast III

Guest
Re: Und - wie war's?

Also: Verwendung eines Messers als Skalpell ginge nicht - aber Verwendung eines Messers zur Herstellung eines Mittels zur Verwendung als Skalpell ginge?

Und das lest ihr aus G1/83?

Es gibt doch bestimmt Rechtsprechung zu Prothesen (innerhalb des Körpers) und Implantaten.
 
Re: Und - wie war's?

Meine obige Ausführung betraf den hypothetischen Wortlaut eines Anspruch 6, der tatsächlich auf die Verwendung eines Materials mit Formgedächtnis zur Herstellung eines Implantats (als eine zweite med. Indkation) gerichtet gewesen wäre. Natürlich hätte man auch den Anspruch auf ein Implantat richten können (da gibt es zahlreiche Rechtsprechung zB bzgl Herzschrittmacher).

Beides war aber im C-Teil nicht der Fall: 6. Verwendung einer schlauchförmigen Folie aus einem Material mit thermisch wiederherstellbarer Form zum Implantieren in verletzte Arterien oder Venen eines Patienten.

D.h. der Anspruch ist auf ein Verfahren iSd Art.52(4)EPÜ gerichtet, nämlich Verwendung zum Implantieren und gerade nicht auf das Implantat oder dessen Herstellung(sverfahren) und damit mittelbar auf das Implantat.
 
G

Gast III

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Re: Und - wie war's?

Das stimmt, wenn Verwendung einer Folie zu was therapeutischem identisch ist mit Verfahren zum Behandeln einer Arterie unter Anwendung der Folie. Vielleicht ist das so.

Verwendung eines Herzschrittmachers zu was therapeutischem ginge dann aber auch nicht.

Mag sein.
 
L

Lars Birken

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Re: Und - wie war's?

Das ist auch meine Einschätzung: bei D3 dreht sich nichts (außer in gedrückten oder geschobenen Kurven).

Für die Prüfung scheint mir das aber unter "ungefragtes Fachwissen" zu fallen - ich habe demnach D3 als Oberbegriff für A1 gewählt (und so getan als wenn sich was dreht). Aber eine Anmerkung an den Prüfer war es mir wert...



steffen schrieb:
wem ist etwas im A-teil bei der D3 aufgefallen?
das ding in der D3 soll beim motorrad die leuchte drehen aufgrund einer masse, die bei einer querneigung der motorrads aus der vertikalen ausgelenkt wird. fragt sich nur in welche richtung? aufgrund der gravitation nach unten und aufgrund der zentrifugalkraft zum kurvenäußeren. das ist doch alles quatsch? die resultierende kraft aus gravitation und zentrifugalkraft wirkt bei einer kurvenfahrt mit (korrekter) querneigung immer parallel zu motorradhochachse. ergo: das ding bewegt sich überhaupt nicht. (wobei ich davon ausgehe, dass der fahrer sein körpergewicht nicht aus der hochachse verlagert, wie dies allenfalls rennfahrer bei extremer kurvenfahrt machen)
ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese erkenntnis in der lösung irgendwie gefragt war, weil es keinen hinweis auf mangelde ausführbarkeit des SdT gab.
wie seid ihr mit dem problem umgegangen?
ich habe einfach die klappe gehalten und mich brav gegen die D3 abgegrenzt.
 
G

GAST_DELETE

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Re: Und - wie war's?

Verwendung für eine Therapie:

Verwendung von Stoffen ist was anderes als Verwendung von Hilfsmitteln.

Es gibt z.B. keine erste med. Indikation für Hilfsmittel.

Warum sollte es dann die hier vorgeschlagene zweite med. Indikation für Hilfsmittel (Folie) geben?
 
C

C-Teil-Schreiber

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Re: Und - wie war's?

"Es schien aber manchmal sehr viel Neuheitsangriffe zu geben. "

Ja das schien so, wenn man mit dem bekannten Schlauch aus dem SdT gegen die schlauchförmige Folie losgegangen ist.

Aber: Nimmt ein Schlauch tatsächlich eine schlauchförmige Folie neuheitsschädlich vorweg???

Fehlt es nicht an der Eindeutigkeit (unmittelbar und eindeutig), denn ein Schlauch kann aus einer Folie bestehen, muss aber nicht. Daher nimmt der Schlauch wohl nur des "schlauchförmig" vorweg nicht aber die "Folie", oder? Somit ist ein Neuheitsangriff nicht zulässig! Oder?
 
D

Dr. Brinkmann

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Re: Und - wie war's?

Sehe ich auch so, denn:

Eine schlauchförmige Folie ist ein Schlauch.

Ein Schlauch ist aber keine schlauchförmige Folie.
 
L

lebkiri

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Re: Und - wie war's?

Stephan schrieb:
Kennt sich jemand mit dem D2-Teil aus und kann mir sagen, was ich falsch gemacht habe?

  • flügelkerne aus kunststoffschaum: kreuzlizenz zwischen der ep1 und der pct1 aushandeln
  • klappenmechanismus: ep1 für 2 mio. erwerben und daraus teilanmeldung mit klappentechnik einreichen, danach ggf. einspruch gegen ep2 einlegen
  • dellen: entscheidung nach A61 EPÜ bewirken
erhebungen: R16 EPÜ ??

4. welche schritte sind anonym durchzuführen? tja, etwa der einspruch gegen ep2?
 
H

hajo

Guest
Re: Und - wie war's?

Hallo kurzer Scan der EPA-ERgebnisse

Erwartungen erfüllt oder EPA verflucht ?
bei mir gings nach 2 Ehrenrunden in A und C dieses Jahr glatt durch :)
 
E

Ede

Guest
Re: Und - wie war's?

Mir fehlte nur noch B-Chemie (zweimal vergeigt), jetzt hat's geschnappt : wir feiern mit Jever Pils + Doppelkorn bis zum Umfallen, morgen sind wir dann wieder auf dem Damm.
 
G

gast

Guest
Re: Und - wie war's?

Tja,

habe zum ersten mal geschrieben und A, B und D über 50 %, bei C habe ich 44% :-(((. Dumm gelaufen, den einen einzigen Punkt hätten Sie mir auch noch geben können.
 
G

grond

Guest
Re: Und - wie war's?

gast schrieb:
Dumm gelaufen, den einen einzigen Punkt hätten Sie mir auch noch geben können.
Tröste Dich, eine Bekannte von mir ist wegen eines hunderstel Punktes (0,01 Punkte!) durchs zweite juristische Staatsexamen gefallen. Nur mit der Juristerei beschäftigte können überhaupt an eine Messgenauigkeit in Prozenten, geschweige denn Teilen von Prozenten glauben, einem Ingenieur würde so etwas nie einfallen... :(
 
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