Sachverhalt:
A tätigt EP-Anmeldung am 14.12.07 (nach EPÜ2000).
B tätigt EP-Anmeldung am 2.1.08 (nach Beitritt Kroatien und Norwegen).
Beide Anmeldungen sind zufälligerweise identisch. Priojahr ist abgelaufen, keine Nachanmeldungen in Norwegen und Kroatien mehr für A möglich.
Bekommt B in Norwegen und Kroatien ein Patent? Die Antwort lautet mit Sicherheit "Ja".
Allerdings frage ich mich, wie das praktisch vor dem EPA abläuft. Muss B umwandeln? Oder bekommt er ein EP-Patent, wenn er vorab auf alle Benennungen außer Kroatien und Norwegen verzichtet?
Abwandlung:
Die Anmeldungen sind nicht identisch, sondern B hat noch ein erfinderisches Mehr drin.
Gibt es dann in diesem Fall noch zwei Anspruchsfassungen (eine für Norwegen und Kroatien, eine andere, auf das "Mehr" eingeschränktere für den Rest)?
A tätigt EP-Anmeldung am 14.12.07 (nach EPÜ2000).
B tätigt EP-Anmeldung am 2.1.08 (nach Beitritt Kroatien und Norwegen).
Beide Anmeldungen sind zufälligerweise identisch. Priojahr ist abgelaufen, keine Nachanmeldungen in Norwegen und Kroatien mehr für A möglich.
Bekommt B in Norwegen und Kroatien ein Patent? Die Antwort lautet mit Sicherheit "Ja".
Allerdings frage ich mich, wie das praktisch vor dem EPA abläuft. Muss B umwandeln? Oder bekommt er ein EP-Patent, wenn er vorab auf alle Benennungen außer Kroatien und Norwegen verzichtet?
Abwandlung:
Die Anmeldungen sind nicht identisch, sondern B hat noch ein erfinderisches Mehr drin.
Gibt es dann in diesem Fall noch zwei Anspruchsfassungen (eine für Norwegen und Kroatien, eine andere, auf das "Mehr" eingeschränktere für den Rest)?