meschmesch
Schreiber
Hallo,
habe heute einen interessanten Fall erlebt, bei dem das EPA zur mündlichen Verhandlung im Anmeldeverfahren geladen hat, jedoch die Prüfungsabteilung nicht zu dem Termin erschienen ist.
Grund: Intern war bei der Prüfungsabteilung besprochen worden, dass ins schriftliche Verfahren zurückgegangen werden sollte - allerdings hat das EPA nachweislich versäumt, dies der Anmelderin mitzuteilen.
Frage: Kann eine Erstattung der Kostenaufwendungen des Anwalts vom EPA verlangt werden, da der Anwalt aufgrund eines Fehlers des Amts ja umsonst nach München anreisen musste?
Danke für Tips und Hinweise!
Meschmesch.
habe heute einen interessanten Fall erlebt, bei dem das EPA zur mündlichen Verhandlung im Anmeldeverfahren geladen hat, jedoch die Prüfungsabteilung nicht zu dem Termin erschienen ist.
Grund: Intern war bei der Prüfungsabteilung besprochen worden, dass ins schriftliche Verfahren zurückgegangen werden sollte - allerdings hat das EPA nachweislich versäumt, dies der Anmelderin mitzuteilen.
Frage: Kann eine Erstattung der Kostenaufwendungen des Anwalts vom EPA verlangt werden, da der Anwalt aufgrund eines Fehlers des Amts ja umsonst nach München anreisen musste?
Danke für Tips und Hinweise!
Meschmesch.