Gert schrieb:
Mir hat noch kein PA nachweisen können, dass eine gute Ausbildung kostendeckend ist - das ist sie nicht.
Naja, ich behaupte nicht, dass ich als Kandidat Gewinn abgeworfen habe, aber ich habe hauptsächlich Anmeldungen geschrieben, die dann als leichtere Arbeit in einer Vielzahl von von meinem Ausbilder bearbeiteten Prüfbescheiden für diesen sicherlich auch finanziell attraktiv gewesen sind. Letztlich hat meine Arbeit als Kandidat also wenigstens eine Grundlage für ein leichteres Verdienen von Geld für meinen Ausbilder für die nächsten zwei bis drei Jahre geliefert. Denn eine Anmeldung, die ich mit vielleicht zehn Stunden abrechne, liefert Arbeit für mindestens 15 weitere Anwaltsstunden, hinzukommen die auch zur Refinanzierung des eigenen Arbeitsplatzes beitragenden Formalhonorare.
An den Erstautoren: ich würde schnell das Weite suchen! Ich weiß von einer renommierten (hähä) Kanzlei, wo Kandidaten im zweiten Jahr neben ihrem Gehalt eine Umsatzbeteiligung bekommen (10% oder so), damit sie schon mal einen Sinn für effektives Arbeiten entwickeln. Das halte ich auch für sinnvoll. Aber wenn dem Kandidaten gegenüber eine Erwartung von 10T€ Umsatz pro Monat gestellt wird, dann ist das überzogen.
Ich halte mich für recht schnell und habe gute Mandate, bei denen sich die Akten inhaltlich zudem oft ähneln, so dass die Einarbeitungszeit ziemlich gering ist. Ich mache gegenwärtig vielleicht 15.000 EUR Umsatz pro Monat, was kein schlechter Wert ist, mir aber bei der Art Mandate, die mir in meiner Ausbildungskanzlei gegeben wurden (die kompliziertesten Fälle, Neuanmeldungen, Mandate, bei denen niedrig abgerechnet werden musste) absolut unmöglich gewesen wäre. In der Ausbildung wäre auch noch der Rücklauf von Seiten meines Ausbilders dazugekommen, der, wie jeder Ausbilder, eben oft anderer Meinung war als ich (deshalb aber noch lange nicht Recht hatte), so dass ich noch zusätzliche Arbeit investieren musste. Abgesehen davon, dass ich hier viel lukrativere Arbeit habe als früher, hat der Kandidat ja auch noch ein paar Verpflichtungen mehr, die Teil der Ausbildung sind, nicht Teil der Freizeit: Hagen und AG.
Einen Kandidaten, über dessen Arbeitsergebnis der Ausbilder entscheidet, am Umsatz messen zu wollen, ist ähnlich, einen Werkvertrag (fertig, wenn Arbeitsergebnis vom Auftraggeber abgenommen) mit einer Zeitklausel zu verbinden (fertigzustellen innerhalb einer Frist). Damit wäre man dem Ausbilder komplett ausgeliefert, denn man muss ein Ziel erreichen, über dessen Erreichen der Ausbilder selbst entscheidet.