Umsatz versus Ausbildung

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Patent-Machine

Guest
Ich wollte mal das Forum fragen, was ihr so im Monat Umsatz macht.

Mein Ausbildner brachte letztens meinen Umsatz zur Ansprache und meinte mindestens 10000 Euro sollten es im Monat schon sein, sonst kann ich mir bald nach was Neuem umschaun, sprich Ausbildung ade.

Als weiterer Punkt kommt hinzu, dass mir die Zeit, die mein Ausbildner in die Ausbildung steht, wieder vom Umsatz abgezogen wird und zwar 1:1, auch wenn er kein "Geistesblitz" ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich mir was Neues suchen?

Jobangebot sind herzlich unter "my-application@web.de" willkommen.

Eure

Patent-Machine

P.S: bin Physiker
 
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GAST_DELETE

Guest
Patent-Machine schrieb:
Mein Ausbildner brachte letztens meinen Umsatz zur Ansprache und meinte mindestens 10000 Euro sollten es im Monat schon sein, ...
Junge, 10.000,-€/Monat, das sind 1-3 Neuanmeldungen. Entspann Dich mal und lehn Dich zurück. Das kommt noch schlimmer.
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Die 10' Umsatz mögen ja noch gehen...
Aber Gegenrechnen von "Ausbildungszeit".... sag mal gehts noch ???

just my 2 cents...

Ah-No Nym
 
C

corvinus

Guest
Umsatz während der Ausbildungszeit????

So einen Schwachsinn kenne ich bisher nur von Hörensagen, wann soll denn Ihre Ausbildung stattfinden??

Wen Sie Geld verdienen wollen sollten Sie bleiben, wenn Sie ausgebildet werden wollen sollten Sie wechseln.
 
P

PA 2005

Guest
Ihr Ausbilder hat offenbar ausschließlich sein eigenes Bankkonto im Blick und wenig für Ausbildung und langfristiges Denken übrig. Je besser Sie ausgebildet sind, desto größer letztlich der Wert für die Kanzlei.

Und offenbar konfrontiert er Sie auch noch gleich am Anfang ihrer Ausbildung mit solchen Forderungen.

Mein Rat:
  • Versuchen, erstmal die Umsatzforderungen zu erfüllen, um nicht vor die Tür gesetzt zu werden und
  • sofort nach anderer Kandidatenstelle suchen und dann Tschüssi. Als Physiker sollten Sie gute Karten haben.
Mir sind solche Kollegen in unserem Berufsstand, die als "Ausbilder" auftreten, peinlich. Es gibt aber genug andere.
 
P

Patent-Coaching

Guest
Ich kann Dir nur empfehlen zu wechseln, denn auch andere Mütter haben schöne Patentanwälte / -innen ;-))
 
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GAST_DELETE

Guest
Ich würde mal die Umsatzzahl durch den Stundensatz teilen. Meines Erachtens kann man von einem Kandidat/in nach einer gewissen Einarbeitungszeit (ca 6-12 Monate) erwarten, daß pro Monat mindestens 40 abrechenbare Stunden erwirtschaftet werden.

Wenn man das nicht schafft, muß man überlegen, ob der Arbeitsstil zu ändern ist. Vielleicht kann man solch einen - zugegeben etwas ungeschickt formulierten - Hinweis auch als Chance verstehen.

Im Zweifel einfach das offene Gespräch suchen. Ich würde fragen, wo denn der Ausbilder glaubt, daß zuviel Zeit vergeudet wird?
 
G

Gert

Guest
Das mit dem Umsatz ist Quatsch. Meine ersten Bescheidserwiderungen und Anspruchsentwürfe durfte ich gut und gerne 5 oder 10 mal machen, bevor sie meinem Ausbilder goutiert haben. Da kommt man nicht auf Umsatz - aber man lernt.
 
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gast2000

Guest
Gast schrieb:
Ich würde mal die Umsatzzahl durch den Stundensatz teilen. Meines Erachtens kann man von einem Kandidat/in nach einer gewissen Einarbeitungszeit (ca 6-12 Monate) erwarten, daß pro Monat mindestens 40 abrechenbare Stunden erwirtschaftet werden.
Unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen komme ich auf einen Stundensatz von 250 Euro für einen Kandidaten. Ich glaube nicht, dass irgendeine Kanzlei dies ihren Mandanten zumuten kann...
 
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Rechner

Guest
Nehmen wir mal an ein Kandidat verdient € 3000 im Monat, d.h. etwa €38000 im Jahr (inkl. Weihnachtsgeld), dann kostet das den Arbeitgeber etwa 50.500€ (ca 33 % Lohnnebenkosten). Berücksichtigt man weiterhin, daß von dem Honorarumsatz etwa 50 -60% von laufenden Kosten (Miete, Gehälter der Bürokräfte, Beiträge, Versicherungen, Telekommunikation, Kopierer, Porto, usw.) "aufgefressen" werden, so muß der Kandidat einen Umsatz von gut € 100.000 -120.000 erwirtschaften, damit das für den Arbeitgeber kostenneutral wird.
Berücksichtigt man weiterhin, daß der Kandidat in den ersten Monaten nicht viel Brauchbares abgibt, sondern nur Zeit kostet, so sollte der Umsatz nach etwa einem Jahr schon mind. €10000 im Monat betragen.
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
wie gesagt, das mit dem Umsatz von 10' kann ja noch angehen... aber das 1:1 Gegenrechnen von Ausbildungszeit .... kopfschüttel...

Ah-No Nym
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Immerhin rechnet der Ausbilder die Ausbildungszeit nur 1:1 an, bewertet seine Zeit also nicht höher als die des Kandidaten.

Andernfalls könnte der solchermaßen "bereinigte" Umsatz bei einer intensiven Ausbildung auch negativ werden.
 
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Gert

Guest
Mir hat noch kein PA nachweisen können, dass eine gute Ausbildung kostendeckend ist - das ist sie nicht. Jede Minute, die in die Ausbildung geht, kann nicht abgerechnet werden. Wenn man Glück hat kostet einen im zweiten Jahr der Kandidat kein Geld mehr. Der Gewinn an einer guten Ausbildung ist, dass man sich Nachwuchs heranzüchtet, also eine Investition in die Zukunft.
 
P

PHB

Guest
Gert schrieb:
Mir hat noch kein PA nachweisen können, dass eine gute Ausbildung kostendeckend ist - das ist sie nicht.
Naja, ich behaupte nicht, dass ich als Kandidat Gewinn abgeworfen habe, aber ich habe hauptsächlich Anmeldungen geschrieben, die dann als leichtere Arbeit in einer Vielzahl von von meinem Ausbilder bearbeiteten Prüfbescheiden für diesen sicherlich auch finanziell attraktiv gewesen sind. Letztlich hat meine Arbeit als Kandidat also wenigstens eine Grundlage für ein leichteres Verdienen von Geld für meinen Ausbilder für die nächsten zwei bis drei Jahre geliefert. Denn eine Anmeldung, die ich mit vielleicht zehn Stunden abrechne, liefert Arbeit für mindestens 15 weitere Anwaltsstunden, hinzukommen die auch zur Refinanzierung des eigenen Arbeitsplatzes beitragenden Formalhonorare.

An den Erstautoren: ich würde schnell das Weite suchen! Ich weiß von einer renommierten (hähä) Kanzlei, wo Kandidaten im zweiten Jahr neben ihrem Gehalt eine Umsatzbeteiligung bekommen (10% oder so), damit sie schon mal einen Sinn für effektives Arbeiten entwickeln. Das halte ich auch für sinnvoll. Aber wenn dem Kandidaten gegenüber eine Erwartung von 10T€ Umsatz pro Monat gestellt wird, dann ist das überzogen.

Ich halte mich für recht schnell und habe gute Mandate, bei denen sich die Akten inhaltlich zudem oft ähneln, so dass die Einarbeitungszeit ziemlich gering ist. Ich mache gegenwärtig vielleicht 15.000 EUR Umsatz pro Monat, was kein schlechter Wert ist, mir aber bei der Art Mandate, die mir in meiner Ausbildungskanzlei gegeben wurden (die kompliziertesten Fälle, Neuanmeldungen, Mandate, bei denen niedrig abgerechnet werden musste) absolut unmöglich gewesen wäre. In der Ausbildung wäre auch noch der Rücklauf von Seiten meines Ausbilders dazugekommen, der, wie jeder Ausbilder, eben oft anderer Meinung war als ich (deshalb aber noch lange nicht Recht hatte), so dass ich noch zusätzliche Arbeit investieren musste. Abgesehen davon, dass ich hier viel lukrativere Arbeit habe als früher, hat der Kandidat ja auch noch ein paar Verpflichtungen mehr, die Teil der Ausbildung sind, nicht Teil der Freizeit: Hagen und AG.

Einen Kandidaten, über dessen Arbeitsergebnis der Ausbilder entscheidet, am Umsatz messen zu wollen, ist ähnlich, einen Werkvertrag (fertig, wenn Arbeitsergebnis vom Auftraggeber abgenommen) mit einer Zeitklausel zu verbinden (fertigzustellen innerhalb einer Frist). Damit wäre man dem Ausbilder komplett ausgeliefert, denn man muss ein Ziel erreichen, über dessen Erreichen der Ausbilder selbst entscheidet.
 
P

PHB

Guest
Gast2000 schrieb:
Unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen komme ich auf einen Stundensatz von 250 Euro für einen Kandidaten. Ich glaube nicht, dass irgendeine Kanzlei dies ihren Mandanten zumuten kann...
Ist doch für den Mandanten völlig unerheblich, ob er zwei oder drei abgerechnete Stunden bezahlt, für die ein Kandidat drei Tage oder ein Patentanwalt zwei bis sechs Stunden gearbeitet hat. Stundensätze sind doch eh nur Augenwischerei, denn es bleibt ja noch die freie Variable der abgerechneten Stunden.
 
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gast2000

Guest
PHB schrieb:
Stundensätze sind doch eh nur Augenwischerei, denn es bleibt ja noch die freie Variable der abgerechneten Stunden.
Ja, diese Variable bleibt. Aber mein Posting bezog sich auf die Aussage eines Vorredners, der die Zahl von 10.000 € Umsatz für einen Kandidaten offensichtlich für realistisch und die Forderung des Ausbilders daher für berechtigt hielt. Mein Rechenbeispiel sollte nur zeigen, dass dieser Ansatz unrealistisch ist, was Sie mit dem zusätzlichen Parameter der abgerechneten Stunden nur bestätigen - normalerweise werden Stunden abgezogen (= der Umsatz sinkt), nicht draufgeschlagen.
 
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GAST_DELETE

Guest
Ich verstehe Ihren Einwand nicht?
40 abrechenbare Stunden im Monat bedeutet doch, daß der Kandidat tatsächlich viel mehr Zeit investiert hat, da er aber nicht so effektiv wie ein erfahrener Anwalt arbeitet und auch noch etwas für Hagen tun muss, kommen eben "nur" 40 Stunden pro Monat (d.h gerade mal 1,9 h pro Tag) zusammen.

Gast2000 schrieb:
Gast schrieb:
Ich würde mal die Umsatzzahl durch den Stundensatz teilen. Meines Erachtens kann man von einem Kandidat/in nach einer gewissen Einarbeitungszeit (ca 6-12 Monate) erwarten, daß pro Monat mindestens 40 abrechenbare Stunden erwirtschaftet werden.
Unter Zugrundelegung Ihrer Zahlen komme ich auf einen Stundensatz von 250 Euro für einen Kandidaten. Ich glaube nicht, dass irgendeine Kanzlei dies ihren Mandanten zumuten kann...
 
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Gert

Guest
@PHB: Deinen umfangreichen Ausführungen zum Kandidatendasein, Umsatz, komplizierten Akten etc. kann ich voll zustimmen.

Bei den Neuanmeldungen gebe ich zu bedenken, dass mein Ausbilder etwa 5 Stunden für eine Neuanmeldung der Art braucht, an der ich bis zu einer Woche gesessen bin. Ich denke, alleine die Zeit, die er geopfert hat, um mich zu korrigieren, übersteigt bereits die 5 Stunden. Und dann kommen noch das Gehalt und die Kosten für das Zimmer hinzu... Im zweiten Jahr war das natürlich besser, aber am Anfang, er tut mir rückblickend fast leid:)
 
K

Klarsteller

Guest
Wir sprechen hier aber nicht über einen Anfänger, sondern über einen Kandidaten im zweiten Ausbildungsjahr!!!
 
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