Hallo,
die schriftliche Übertragung des Prioritätsrechts auf den Rechtsnachfolger vor Einreichung einer Nachanmeldung ist bekannt.
Aber was passiert, wenn der Anmelder eine Nachanmeldung unter Inanspruchnahme einer Priorität einer Prioritätsanmeldung vornimmt und anschließend das Prioritätsrecht an einen Dritten schriftlich überträgt.
Genießt der ursprüngliche Anmelder weiterhin das Prioritätsrecht für besagte Nachanmeldung?
die schriftliche Übertragung des Prioritätsrechts auf den Rechtsnachfolger vor Einreichung einer Nachanmeldung ist bekannt.
Aber was passiert, wenn der Anmelder eine Nachanmeldung unter Inanspruchnahme einer Priorität einer Prioritätsanmeldung vornimmt und anschließend das Prioritätsrecht an einen Dritten schriftlich überträgt.
Genießt der ursprüngliche Anmelder weiterhin das Prioritätsrecht für besagte Nachanmeldung?