P
Plempi
Guest
@ u.n. own
"Dagegen kann man auch nichts sagen; wohl aber dagegen, dass manche Anwälte/Kanzleien die Ausbildung NUR únter diesen Gesichtspunkten sehen."
Ist doch auch legitim. Egal was die Ausbildungsordnung darstellt (obwohl mir noch immer nicht beantwortet wurde, wer für die Einhaltung dessen zuständig ist) als Patentanwalt hat man keinen Lehrauftrag, d.h. man ist zur Ausbildung nicht verpflichtet. Ob ein Anwalt dann doch ausbildet und wie er das dann macht, ist etwas anderes, oft individuelles.
Wenn es aber tatsächlich derartige Kanzleien gibt, die das nur im besagten Gesichtspunkt sehen, wieso lässt man sich dann dort überhaupt ausbilden. Einerseits wird hier im Forum behauptet, die Situation für Kandidaten ist dermassen gut, dass jeder eine Kandidatentstelle bekommt. Andererseits verstehe ich dann nicht, wieso man die besagten Kanzleien nicht verlässt.
Und vergessen Sie mal kurz, was ich bisher zu Übestunden geschrieben habe.
Diese Betrachtungsweise ist nämlich auch möglich. Als Anfänger-Kandidat kann man noch akzeptieren, dass man Überstunden macht, schließlich will man sich einarbeiten und auch den Platz in der Kanzlei "festigen". Aber mit der zunehmenden Erfahrung wird die Arbeitszeit dennoch nicht geringer. Folglich leistet man aber auch mehr, was sich aber in mehr als nur 100 € im Monat plus bemerkbar machen müsste. Oft macht sich aber gar nichts bemerkbar.
Natürlich hat man nicht die Erfahrung eines fertigen Anwalts und damit auch nicht die Leistungsfähigkeit, die man sich bezahlen lassen könnte. Nur in wievielen Fällen von bearbeiteten Akten muss der Anwalt korrigieren. Und wie arbeitsintensiv ist die Korrektur tatsächlich für ihn? Sprich wieviel von seiner Zeit geht verloren? Ich glaube es wird zunehmend weniger. Und wie oft befindet man sich tatsächlich mit dem Ausbilder im persönlichen Gespräch, dass man sagen könnte, die Zeit ist ein "Verlust" für ihn?
Zusammengenommen denke ich, dass der von Ausbildern vorgetragene "wirtschaftliche Verlustfaktor" bei einem Kandidaten einfach nur die Jammertour ist, die von Arbeitgebern allgemein zu vernehmen ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Kandidat seinen monatlichen Verdienst auch tatsächlich erwirtschaftet. Dafür, dass davon der Kanzlei nur ein Bruchteil bleibt, kann ein Kandidat nichts. Lohnnebenkosten, hohe Kanzleiraummieten, Tilgung von Schulden, der gesättigte Markt, die Konkurrenz zu anderen Kanzleien usw. dafür sollte nicht der Kandidat aufkommen. Und selbst wenn der Ausbilder 7 Tage die Woche 12 Stunden arbeitet, es ist sein Leben, und es sollte dem Kandidaten nicht vorgehalten werden.
Aber ich lese hier auch oft, dass der Ausbilder vor dem Kandidaten nach Hause geht. Manchmal auch, dass Kandidaten relativ gut geregelte Arbeitszeiten haben mit kaum Überstunden, wohl zwar die Ausnahme.
Ich selbst weiss auch nicht, wie man das lösen könnte, da man im Endeffekt doch immer ausgeliefert bleibt und angewiesen ist auf die Kanzlei. Und da im Durchschnitt alle Kanzleien das so praktizieren, wäre auch nur die Beseitigung von unbezahlten bzw. unadäquat bezahlten Überstunden in allen Kanzleien eine Lösung. Aber ohne eine überwachende Institution ist man als Kandidat recht einsam. Die Benennung von "Ausbeuterkanzleien" oder "Sklavenarbeiterkanzleien" auf einer öffentlichen Liste wäre natürlich möglich. Und ich denke, dass sich die Kanzleien auch mit geregelten Überstunden bemühen würden, nicht auf dieser Liste zu erscheinen, um sich die Schande zu ersparen. Aber bevor das passiert, stößt man mit irgendwelchen anderen Gesetzen zusammen und die Liste geht unter.
Andererseits wäre vielleicht auch die Möglichkeit gegeben, dass man die komplette Kandidatenzeit als Selbständiger macht, da kann eigentlich keine Kanzlei wegen Kandidatenkosten jammern. Und schließlich ist man als Anwalt später sowieso selbständig, die relativ kurze Zeit als Angestellter ist denke nicht auschlaggebend. Ob man aber wegen den geringeren "Ausbildungskosten" deswegen als Kandidat weniger zu arbeiten hätte, ist fraglich.
Die Hauptfrage ist eigentlich, ob man überhaupt bereit ist, Überstunden zu machen. Dessen Regelung ist dann sekundär.
Ich (und nicht so wie in anderen Threads, hier ist wirklich ICH gemeint) kann nämlich den Ausspruch "Wir haben diesen Auftrag angenommen, Sie müssen ihn jetzt machen." absolut nicht ausstehen.
"Dagegen kann man auch nichts sagen; wohl aber dagegen, dass manche Anwälte/Kanzleien die Ausbildung NUR únter diesen Gesichtspunkten sehen."
Ist doch auch legitim. Egal was die Ausbildungsordnung darstellt (obwohl mir noch immer nicht beantwortet wurde, wer für die Einhaltung dessen zuständig ist) als Patentanwalt hat man keinen Lehrauftrag, d.h. man ist zur Ausbildung nicht verpflichtet. Ob ein Anwalt dann doch ausbildet und wie er das dann macht, ist etwas anderes, oft individuelles.
Wenn es aber tatsächlich derartige Kanzleien gibt, die das nur im besagten Gesichtspunkt sehen, wieso lässt man sich dann dort überhaupt ausbilden. Einerseits wird hier im Forum behauptet, die Situation für Kandidaten ist dermassen gut, dass jeder eine Kandidatentstelle bekommt. Andererseits verstehe ich dann nicht, wieso man die besagten Kanzleien nicht verlässt.
Und vergessen Sie mal kurz, was ich bisher zu Übestunden geschrieben habe.
Diese Betrachtungsweise ist nämlich auch möglich. Als Anfänger-Kandidat kann man noch akzeptieren, dass man Überstunden macht, schließlich will man sich einarbeiten und auch den Platz in der Kanzlei "festigen". Aber mit der zunehmenden Erfahrung wird die Arbeitszeit dennoch nicht geringer. Folglich leistet man aber auch mehr, was sich aber in mehr als nur 100 € im Monat plus bemerkbar machen müsste. Oft macht sich aber gar nichts bemerkbar.
Natürlich hat man nicht die Erfahrung eines fertigen Anwalts und damit auch nicht die Leistungsfähigkeit, die man sich bezahlen lassen könnte. Nur in wievielen Fällen von bearbeiteten Akten muss der Anwalt korrigieren. Und wie arbeitsintensiv ist die Korrektur tatsächlich für ihn? Sprich wieviel von seiner Zeit geht verloren? Ich glaube es wird zunehmend weniger. Und wie oft befindet man sich tatsächlich mit dem Ausbilder im persönlichen Gespräch, dass man sagen könnte, die Zeit ist ein "Verlust" für ihn?
Zusammengenommen denke ich, dass der von Ausbildern vorgetragene "wirtschaftliche Verlustfaktor" bei einem Kandidaten einfach nur die Jammertour ist, die von Arbeitgebern allgemein zu vernehmen ist.
Ich bin der festen Überzeugung, dass jeder Kandidat seinen monatlichen Verdienst auch tatsächlich erwirtschaftet. Dafür, dass davon der Kanzlei nur ein Bruchteil bleibt, kann ein Kandidat nichts. Lohnnebenkosten, hohe Kanzleiraummieten, Tilgung von Schulden, der gesättigte Markt, die Konkurrenz zu anderen Kanzleien usw. dafür sollte nicht der Kandidat aufkommen. Und selbst wenn der Ausbilder 7 Tage die Woche 12 Stunden arbeitet, es ist sein Leben, und es sollte dem Kandidaten nicht vorgehalten werden.
Aber ich lese hier auch oft, dass der Ausbilder vor dem Kandidaten nach Hause geht. Manchmal auch, dass Kandidaten relativ gut geregelte Arbeitszeiten haben mit kaum Überstunden, wohl zwar die Ausnahme.
Ich selbst weiss auch nicht, wie man das lösen könnte, da man im Endeffekt doch immer ausgeliefert bleibt und angewiesen ist auf die Kanzlei. Und da im Durchschnitt alle Kanzleien das so praktizieren, wäre auch nur die Beseitigung von unbezahlten bzw. unadäquat bezahlten Überstunden in allen Kanzleien eine Lösung. Aber ohne eine überwachende Institution ist man als Kandidat recht einsam. Die Benennung von "Ausbeuterkanzleien" oder "Sklavenarbeiterkanzleien" auf einer öffentlichen Liste wäre natürlich möglich. Und ich denke, dass sich die Kanzleien auch mit geregelten Überstunden bemühen würden, nicht auf dieser Liste zu erscheinen, um sich die Schande zu ersparen. Aber bevor das passiert, stößt man mit irgendwelchen anderen Gesetzen zusammen und die Liste geht unter.
Andererseits wäre vielleicht auch die Möglichkeit gegeben, dass man die komplette Kandidatenzeit als Selbständiger macht, da kann eigentlich keine Kanzlei wegen Kandidatenkosten jammern. Und schließlich ist man als Anwalt später sowieso selbständig, die relativ kurze Zeit als Angestellter ist denke nicht auschlaggebend. Ob man aber wegen den geringeren "Ausbildungskosten" deswegen als Kandidat weniger zu arbeiten hätte, ist fraglich.
Die Hauptfrage ist eigentlich, ob man überhaupt bereit ist, Überstunden zu machen. Dessen Regelung ist dann sekundär.
Ich (und nicht so wie in anderen Threads, hier ist wirklich ICH gemeint) kann nämlich den Ausspruch "Wir haben diesen Auftrag angenommen, Sie müssen ihn jetzt machen." absolut nicht ausstehen.