Übersetzungen

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Hallo und kurze Frage:

DE-Anmeldung mit US-Prio wird in EN eingereicht. Beim Erstellen der Übersetzung fallen offensichtliche Fehler auf, z.B. es fehlt ein Wort, es liegt ein grammatikalischer Fehler vor o.ä.

Wie geht ihr damit um ? Korrigiert ihr dies "on the fly" und reicht eine korrigierte (also korrekte) Übersetzung ein oder haltet ihr euch strikt an den EN-Text (auch wenn es Blödsinn ergibt) und wartet auf die Aufforderung des Prüfers zur Korrektur im weiteren Verfahren ?

Danke im Voraus für Meinungen :)

Grüße

Ah-No Nym
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Ich übersetze in solchen Fällen immer möglichst wörtlich, um nicht das Risiko einzugehen, dass das DPMA der Auffassung ist, es ist keine Übersetzung eingereicht worden und die Anmeldung somit nicht erfolgt (35 Abs. 2 S. 2 PatG). Die Situation ist zwar seit BGH X ZB 10/10 für den Anmelder(vertreter) nicht mehr so kritisch, aber ich möchte trotzdem nicht mit der Prüfungsstelle diskutieren, ob ein Anmeldetag zuerkannt wird.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Meine Maxime beim Übersetzen: garbage in => garbage out. Wenn die amerikanischen Anmelder meinten, sie müssten den vom Erfinder Wang Xu Li verfassten Anmeldetext keiner weiteren linguistischen Prüfung unterziehen, bin nicht ich derjenige, der das auszubügeln hat.

Das ist in deinem Fall allein schon deshalb anzuraten, weil der englische Text die Anmeldung wie eingereicht darstellt. Das DPMA wird die Korrektheit nicht prüfen, aber wenn du dir nach der Erteilung einen Einspruch fängst und der Einsprechende kann zeigen, dass bestimmte Merkmale im englischen Text gar nicht (verständlich) offenbart sind, im deutschen aber schon, weil "korrigiert", bist du als Übersetzer in einer ziemlich unangenehmen Lage, sowohl dem Amt als auch deinem Mandanten gegenüber.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

> garbage in => garbage out
ja, so halte ich es auch. Man kann ja - wenn man es als Service versteht - die Auftraggeber darauf hinweisen, dass gewisse Fehler im Anmeldetext sind, die man aber - es sei denn es erfolgen entsprechende Weisungen - nicht korrigiert.

Ciao

arcd007
 
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