H
Hanno
Guest
Servus Forum -
wie war das noch gleich mit den EP- bzw. PCT-Übersetzungen der Anmeldungsunterlagen.
1.) In einem der beiden Anmeldesysteme PCT bzw. EP musste man immer besonders auf eine wörtliche Übersetzung achten. Nur bei welchem der beiden, EP oder PCT -- und warum ist das so, bzw. wo steht's im Gesetz?
2.) im englischen Patentanspruch schreibt man für
"dadurch gekennzeichnet, dass"
wohl zumeist
"characterized in that".
Wie wird aber der Ausdruck "wherein", wie beispielsweise hier:
System according to claim 1 or 2,
wherein
said connector comprises [blabla]
übersetzt?
Hintergrund: habe ein zu übersetzendes Druckexemplar bekommen, bei dem überall
"characterized in that"
durchgestrichen und ersetzt war durch
"wherein".
"Wobei"? Aber dann kann ich ja gleich auch schreiben "dadurch gekennzeichnet, dass", oder nicht?
Danke schonmal und mfG, Hanno.
wie war das noch gleich mit den EP- bzw. PCT-Übersetzungen der Anmeldungsunterlagen.
1.) In einem der beiden Anmeldesysteme PCT bzw. EP musste man immer besonders auf eine wörtliche Übersetzung achten. Nur bei welchem der beiden, EP oder PCT -- und warum ist das so, bzw. wo steht's im Gesetz?
2.) im englischen Patentanspruch schreibt man für
"dadurch gekennzeichnet, dass"
wohl zumeist
"characterized in that".
Wie wird aber der Ausdruck "wherein", wie beispielsweise hier:
System according to claim 1 or 2,
wherein
said connector comprises [blabla]
übersetzt?
Hintergrund: habe ein zu übersetzendes Druckexemplar bekommen, bei dem überall
"characterized in that"
durchgestrichen und ersetzt war durch
"wherein".
"Wobei"? Aber dann kann ich ja gleich auch schreiben "dadurch gekennzeichnet, dass", oder nicht?
Danke schonmal und mfG, Hanno.