Hallo,
können Überprüfungsanträge nach Art. 112a) in den folgenden Situationen gestellt werden?
(1) Falsche Zusammensetzung der Beschwerdekammer (falsche Verhältnis zwischen technisch vorgebildeten und nichttechnisch vorgebildeten Mitgliedern oder fehlende Berücksichtigung der Anzahl der Mitglieder in der ersten Instanz)
(2) Juristische anstelle einer technischen Beschwerdekammer und vice versa
(3) Nicht zuständige Beschwerdekammer laut Geschäftsplan
können Überprüfungsanträge nach Art. 112a) in den folgenden Situationen gestellt werden?
(1) Falsche Zusammensetzung der Beschwerdekammer (falsche Verhältnis zwischen technisch vorgebildeten und nichttechnisch vorgebildeten Mitgliedern oder fehlende Berücksichtigung der Anzahl der Mitglieder in der ersten Instanz)
(2) Juristische anstelle einer technischen Beschwerdekammer und vice versa
(3) Nicht zuständige Beschwerdekammer laut Geschäftsplan