... in einer Kanzei 80% (Mo bis Do) oder sogar 60% (Mo bis Mi) zu arbeiten haben....
...mit einem 60% Pensum bearbeitet werden kann...
ich bitte um Fakten
Ein Teil des Problems entsteht imho an einer ganz unscheinbaren Stelle, die aber in der Praxis gerade bei dem angestrebten Modell "Kollegenarbeit" (und ebenso "Einzelkanzlei") ziemlich gravierend ist.
Die gewünschten
Fakten, zunächst aus Sicht des Mandanten: Mandant will auf der nächsten Cebit oder einer für ihn passenden entsprechenden Veranstaltung das neue supertolle Gerät "Hammerknall" vorstellen. Darin sind die Entwicklungserkenntnisse des letzten Jahres verbaut, entsprechend etwa 12 Erfindungen, die die superengagierte R & D Abteilung natürlich aus Zeitmangel zwar gebaut aber noch nicht dem Patentanwalt mitgeteilt hat. Das fällt dem ohnehin entnervten Geschäftsführer des Mandanten circa 10 Tage vor Messebeginn auf. Er rast zum Patentanwalt und übergibt ein Konvolut unsortierter Zeichnungen, Memos, Skizzen und unverständlicher Bilder aus seiner Digitalkamera im Handy und erzählt was dazu. Noch 8 Tage.
Aus Sicht dieses Patentanwaltskollegen (wegen Cebit hier als Beispiel ein E-Techniker oder so): Das kennt er schon, war immer so. Also: Er selbst muss sich um die gleichzeitig erwartete einstweilige Verfügung auf dieser Messe in anderer Sache kümmern, Schutzschrift etc. Zwei von den Anmeldungen macht er trotzdem selbst übers Wochenende und/oder macht sich unbeliebt, lässt etwa den Theaterbesuch mit der Gattin ausfallen und geht nicht zum Klassenelternabend des Sprösslings. 1 Anmeldung macht der Kandidat. Zwei weitere, in denen zufällig die Worte "Korrosionsschutz" oder "Kunststoff" vorkommen, werden am nächsten Tag dem Chemiker in der Kanzlei "zuständigkeitshalber" aufgedrückt.
Für den Rest, von dem er jetzt erkennt, dass er einfach nicht mehr machbar ist, wendet er sich am wiederum nächsten Tag an den interessierten Kollegenarbeiter, der ja kürzlich nörgelnd etwas über fernöstliche Kröten gejammert hatte und so gerne Neuanmeldungen hatte ausarbeiten wollen(@pa-tent: ist nur Spaß
.
Und aus Sicht dieses Kollegenarbeiters: Da sind die gelobten Neuanmeldungsaufträge nun: 7 auf einen Streich. Und passen thematisch auch noch irgendwo entfernt zusammen. Und er hat (inzwischen, bis der Kollegenarbeiter davon weiß) noch
fast eine Woche Zeit für alle zusammen ....
Allerdings: Es ist Mittwoch abend, und die o. a. 60 % sind vorbei. Und Montag sollen alle 7 Anmeldungen fertig sein und eingereicht werden ....
Tja, da wird das schon lange geplante verlängerte Wochenende mit der Freundin des Kollegenarbeiters leider definitiv ausfallen müssen .. genau wie wegen einer ähnlichen Sache schon das geplante Skiwochenende drei Wochen vorher .... und die Freunde von der Party Freitag abend übernächste Woche werden auch überraschend und unvorhersehbar auf ihn verzichten müssen. Dafür gibt es aber sicher eine ganze Woche im November oder so, die man mangels Auftrag spontan ganz gemütlich allein oder zu zweit zu 100 % bei realkauf oder ikea verbringen kann. Natürlich mit Handy in der Tasche und Rufumleitung. Vielleicht mittelt sich das ganze irgendwo bei 60 %.
Fazit: Es gibt keine geregelten, planbaren Arbeitstage oder Arbeitszeiten als Kollegenarbeiter und auch nicht (umgesetzt) als Einzelanwalt. Den Mandanten und ihren Fällen ist es ziemlich egal, was Du geplant hast. Der Auftrag kommt, oder er geht woandershin. Das heißt nicht, dass Du nachts angerufen wirst (gibts aber auch schon, vor allem, wenn man so etwas nicht rechtzeitig abblockt), aber dass Deine 24-Stunden-Bereitschaft fürs Ausarbeiten von vielen schlicht erwartet wird. Von den 100 € Eilzuschlag, die vielleicht mal locker gemacht werden können, kannst Du o. a. Freundin ja spontan zum Essen einladen.