philkopter
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Hallo
Regel 36(1)a Frist ist abgelaufen, Einwand nach Artikel 82 EPÜ kommt erst später und Regel 36(1)b Frist läuft noch. Muss die Teilanmeldung dem Einwand nach Artikel 82 EPÜ Rechnung tragen und somit als Gegenstand eine der identifizierten Erfindungen haben? Ich bin mir sehr sicher, ich weiß es quasi, dass dem nicht so ist und ich einreichen kann was ich will solang es Artikel 76 EPÜ konform ist. Was ich allerdings brauche ist das Amtsblatt in dem dies mitgeteilt wurde. Soweit ich weiß gibt es keine Entscheidung, doch müsste es in einem Amtsblatt von irgendwann niedergelegt sein.
Falls jemand den schriftlichen Beweis hat wäre ich demjenigen sehr dankbar diesen zu teilen
philkopter
Regel 36(1)a Frist ist abgelaufen, Einwand nach Artikel 82 EPÜ kommt erst später und Regel 36(1)b Frist läuft noch. Muss die Teilanmeldung dem Einwand nach Artikel 82 EPÜ Rechnung tragen und somit als Gegenstand eine der identifizierten Erfindungen haben? Ich bin mir sehr sicher, ich weiß es quasi, dass dem nicht so ist und ich einreichen kann was ich will solang es Artikel 76 EPÜ konform ist. Was ich allerdings brauche ist das Amtsblatt in dem dies mitgeteilt wurde. Soweit ich weiß gibt es keine Entscheidung, doch müsste es in einem Amtsblatt von irgendwann niedergelegt sein.
Falls jemand den schriftlichen Beweis hat wäre ich demjenigen sehr dankbar diesen zu teilen
philkopter