EPÜ Technizität im EPÜ (Wiedergabe von Informationen)

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

ein Anspruch sei formuliert wie folgt:

Vorrichtung mit:
a) div. Sensoren zur Messung div. Umgebungsbedingungen,
b) div. Sensoren zur Ermittlung eines Standorts eines Benutzers,
c) div. Prozessoren zur Verarbeitung der o.g. Sensor-Messwerte,
d) wobei aus den Messwerten eine Richtungsanzeige berechnet wird,
e) welche einem Benutzer angezeigt wird, damit dieser sich nicht verläuft.

EP-Prüfer bezeichnet die Merkmale b), d) und e) als nichttechnisch.

Zu b) schreibt der Prüfer "hat keinen technischen Effekt", zu d) "hat keinen technischen Zweck", und zu e) "ist nur Wiedergabe von Informationen".

Ich meine aber, dass lediglich das Merkmal e) nichttechnisch ist.

Wie seht ihr das?
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Hi Marc

Das ist schwierig zu beantworten, denn Theorie und Praxis liegen weit auseinander.

Es gab mal die Aussage, dass "so etwas wie Schreiben mit einem Bleistift auf Papier" technisch sei, während eine Entscheidung die IMSI einer SIM-Karte als kommerzielles und damit nicht technisches Merkmal abtut. Die Entscheidungspraxis in gewissen Abteilungen ist extrem, mit teilweise Zurückweisungsraten von 90% (Hörensagen). Ich selbst hatte auch einmal Merkmale, wie die geographische Angaben, Businessverfahren mit technischen Mitteln, standortabhängige Dienste, etc. als technisch zu verteidigen, mit unterschiedlichem, eher mässigem Erfolg. Manchmal helfen hier eine Anzahl von Hilfsanträgen, die spezifischer sind, zusammen mit einer ausführlichen Argumentation.

Mit der Zeit habe ich mir das eine Standardargumentation zurecht gelegt, die die entsprechenden Entscheidungen zitierten. Aus meiner Sicht gilt: b) und d) sind klar technisch, dafür muss man aber kämpfen und argumentieren und für e) gilt, dass es nicht eine Wiedergabe von Information als solche ist, aber doch einen technischen Zweck hat. e) wird dann ggf. nicht bei der erfinderischen Tätigkeit berücksichtigt. Das ist vielleicht nicht so schlimm, denn hier liegt ggf. nicht die Erfindung.

PS. Es gab schon mal diese Frage, vgl.

http://www.ktforum.de/showthread.ph...rkmale-zur-Patentierbarkeit&p=32022#post32022

dort hatte ich auch ein paar Literaturangaben hinterlassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Der technische Effekt ist doch eine Tatsache, die der Anmelder vorzutragen hat.

Wenn Du bis jetzt keinen technischen Effekt vorgetragen hast, und der Prüfer behauptet es gibt keinen, dann liegt doch die Aufgabe bei Dir, einen vorzutragen ...
 

Fip

*** KT-HERO ***
Es gab in den vergangenen Jahren einige BGH Entscheidungen, die die Wiedergabe von Information gerade bei Navigationsgeräten oder ähnlichen technischen Geräten betreffen.

Wenn Du in der Suchmaske der Entscheidungsdatenbank des BGH unter Aktenzeichen "X Z oder Xa" eingibst und unter Suchbegriff "47/07" erhälst Du als Treffer eine Reihe von etwa einen Dutzend Entscheidungen (siehe JPG Anhang), die sich zum Teil genau mit dieser Art von Frage oder zumindest sehr ähnlich gelagerten Fragen beschäftigen.

Das ist zwar nicht EPA Rechtsprechung, aber die meisten BGH Entscheidungen ergehen ja gerade zum EPÜ und vielleicht enthalten die ja ein paar interessante Anregungen, die Du sinnvoll in Ergänzung zur Beschwerdekammerrechtsprechung verwenden kannst.
 

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