grond
*** KT-HERO ***
Kennt irgendjemand Rechtsprechung dahingehend, ob es als technischer Effekt einer Vorrichtung angesehen werden kann, einfacher hergestellt werden zu können?
Ich habe hier eine recht simple Geschichte, wo einfach eine bestimmte Ecke nicht abgeschnitten wird, weil sie nicht stört, während sie zuvor immer stehengelassen wurde. Nun sagt der Prüfer, dass die Tatsache, dass der Herstellungsprozess vereinfacht wird, kein technischer Effekt der nichtentfernten Ecke ist, es der Vorrichtung daher an erfinderischer Tätigkeit mangelt.
Ich verstehe den Prüfer ja, aber ich verstehe auch den Anmelder. Und der bezahlt die Rechnungen...
Natürlich könnte man eventuell die Anmeldung auf einen Herstellungsprozess umstellen (ursprünglich und aktuell keine vorhanden, offenbarung zu den Prozessschritten auch eher dünn), aber Vorrichtungsansprüche sind einfach attraktiver, zumal die Konkurrenz tendenziell eh woanders fertigt und den Schutz für das unmittelbare Verfahrenserzeugnis von Art. 64(2) EPÜ werde ich dem Anmelder eher nicht verkaufen können.
Ich habe hier eine recht simple Geschichte, wo einfach eine bestimmte Ecke nicht abgeschnitten wird, weil sie nicht stört, während sie zuvor immer stehengelassen wurde. Nun sagt der Prüfer, dass die Tatsache, dass der Herstellungsprozess vereinfacht wird, kein technischer Effekt der nichtentfernten Ecke ist, es der Vorrichtung daher an erfinderischer Tätigkeit mangelt.
Ich verstehe den Prüfer ja, aber ich verstehe auch den Anmelder. Und der bezahlt die Rechnungen...
Natürlich könnte man eventuell die Anmeldung auf einen Herstellungsprozess umstellen (ursprünglich und aktuell keine vorhanden, offenbarung zu den Prozessschritten auch eher dünn), aber Vorrichtungsansprüche sind einfach attraktiver, zumal die Konkurrenz tendenziell eh woanders fertigt und den Schutz für das unmittelbare Verfahrenserzeugnis von Art. 64(2) EPÜ werde ich dem Anmelder eher nicht verkaufen können.