Hallo patatt,
nun ja, ein paar Aspekte lassen sich ja auch so klären. Die GmbH soll ja in erster Linie kaufmännische Beziehungen und Auseinandersetzungen mit Dritten vereinfachen, also etwa Vermietern oder Lieferanten von Büromaterial und dergleichen. Mit diesen kann eine GmbH leicht Verträge abschließen, ohne immer wieder klären zu müssen, welche Zusammensetzung der GbR gerade den Vertrag schließt, denn deren Zusammensetzung ändert sich ja bei jedem Ein- und Austritt von Sozien und möglicherweise anderen Personen, während das bei der GmbH vollkommen egal ist. Die steht als GmbH im Handelsregister.
Dann ist es imho aber auch völlig egal, was nun irgendwo über technische Experten dieser GmbH im Internet steht, verklagt wird bei Mietrückstand die GmbH und nicht natürliche Personen und auch keine Personengruppe. Damit muss die GmbH intern klarkommen. Die von Dir erwähnten "Verbindlichkeiten gegenüber Mandanten" kann ich mir nicht ganz eindeutig vorstellen. Es ist doch eher umgekehrt. Und dann ist ziemlich klar, dass der technische Experte nicht an der GmbH vorbei seine Entlohnung von den Mandanten einfordern kann, wenn die ihre Rechnung an die GmbH nicht bezahlen.
Nun ja. Und welche berufshaftpflichtmäßigen Effekte eine AnwaltsGmbH im Vergleich zu einer GbR hat, ist bekannt und nachzulesen. Ich würde da keine großen Unterschiede zu RA und StB sehen. Und auf die Rechtsprechung (mit Begründung) zur Haftung von Scheinsozien bist Du gestoßen. Es gilt also möglicherweise das, was ein fachlich nicht mit solchen Fragen befasster Mandant nach Auffassung der Gerichte glaubt oder glauben könnte, nicht das, was wir denken. Eigentlich fragst Du jetzt also die Falschen. Und man sollte immer bedenken, dass im Fall des Falls alle Beteiligten googlen und auf der Suche nach Hinweisen auf diese Seite kommen, auch Deine Gegner in Rechtsstreitigkeiten.
Damit ist großräumig abzusehen, mit was man bei Deinen Fragen voraussichtlich im Streitfall vor Gericht rechnen muss. Ob das dann auch so kommt, weiß niemand, denn jeder Fall bei solchen Fragestellungen liegt ein bisschen anders. Und: Auch Vorsitzende vom OLG müssen gelegentlich erleben, vom BGH aufgehoben zu werden.
Frohes Schaffen
Blood für PMZ