Stundensatz von Rechtsanwälten

PAPA

GOLD - Mitglied
Nochmal zum Thema Zeithonorar allgemein:

Wenn vereinbart ist, dass ich für meine Tätigkeit X € die Stunde bekomme, weshalb sollte ich dann - wenn ich de facto und für den Mandanten nachvollziehbar - 6 Stunden gebraucht habe, nicht auch 6 Stunden abrechnen???? Gleiches gilt für die Fahrzeit, wenn vereinbart ist, dass diese zum vollen Stundensatz abgerechnet wird.

Mir ist klar, dass in einigen Fällen z.B. auch ein Studium von Rechtsliteratur und/oder Rechtsprechung notwendig ist, was ich dem Mandanten nicht - jedenfalls nicht in voller Höhe - weiterbelasten kann. In Fällen wie z.B. der Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist dies jedoch nicht notwendig, so dass der Mandant auch die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit zu zahlen hat.

Dass Patentanwälte in Abrechnungsfragen etwas kulanter sind als Rechtsanwälte, die andererseits keine Grundgebühren in vergleichbarem Umfang einnehmen, ist verständlich und wohl auch zutreffend.
 

Besserwisser

BRONZE - Mitglied
Viele Anwälte berechnen für Fahrtzeiten nur einen Teil, z.B. 75% des vereinbarten Stundensatzes. Die Mittagspause (sofern Sie nicht der Besprechung mit der Mandantin dient) wird nicht abgerechnet.

Grundsätzlich wird (und sollte) jede Stunde effektiven Arbeitens auch voll abgerechnet werden.

Da man im Bürobetrieb jedoch häufig gestört wird (Telefonate, Fragen der Angestellten oder Kollegen), wodurch man u.U. sich wieder neu eindenken oder einlesen muß, ist es nur fair gegenüber dem Mandanten nur die geschätzte Zeit in Rechnung zu stellen, während der man voll konzentriert an der Sache gearbeitet hat. Daher kann ich nach 8 Stunden Tätigkeit meist nur 7 Stunden in Rechnung stellen. Den Rest hab ich telefoniert, Kaffee geholt und getrunken, Angestellte unterwiesen, Post kontrolliert, mit Kollegen geschwatzt oder einfach vertrödelt. So ist das nunmal.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hmm, ich erhoffte mir ja eigentlich ein paar Aussagen zu der Frage der "Üblichkeit" einer solchen Abrechnung, siehe Eingangsfrage. Ich wollte eigentlich keine Argumente dazu sammeln, ob eine solche Abrechnung *theoretisch* begründet, logisch, nachvollziehbar etc. sein könnte. Mir geht's schlicht und einfach um die Praxis.

Wir diskutieren hier jedoch (mit wenigen Ausnahmen) rein hypothetisch.

Es scheint mir daher, als wenn die meisten Teilnehmer (ebenso wie ich) keine Erfahrung mit den Abrechnungsgepflogenheiten von Rechtsanwälten hätten und daher lediglich spekulierten...

Grüße Marc.
 
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