Nochmal zum Thema Zeithonorar allgemein:
Wenn vereinbart ist, dass ich für meine Tätigkeit X € die Stunde bekomme, weshalb sollte ich dann - wenn ich de facto und für den Mandanten nachvollziehbar - 6 Stunden gebraucht habe, nicht auch 6 Stunden abrechnen???? Gleiches gilt für die Fahrzeit, wenn vereinbart ist, dass diese zum vollen Stundensatz abgerechnet wird.
Mir ist klar, dass in einigen Fällen z.B. auch ein Studium von Rechtsliteratur und/oder Rechtsprechung notwendig ist, was ich dem Mandanten nicht - jedenfalls nicht in voller Höhe - weiterbelasten kann. In Fällen wie z.B. der Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist dies jedoch nicht notwendig, so dass der Mandant auch die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit zu zahlen hat.
Dass Patentanwälte in Abrechnungsfragen etwas kulanter sind als Rechtsanwälte, die andererseits keine Grundgebühren in vergleichbarem Umfang einnehmen, ist verständlich und wohl auch zutreffend.
Wenn vereinbart ist, dass ich für meine Tätigkeit X € die Stunde bekomme, weshalb sollte ich dann - wenn ich de facto und für den Mandanten nachvollziehbar - 6 Stunden gebraucht habe, nicht auch 6 Stunden abrechnen???? Gleiches gilt für die Fahrzeit, wenn vereinbart ist, dass diese zum vollen Stundensatz abgerechnet wird.
Mir ist klar, dass in einigen Fällen z.B. auch ein Studium von Rechtsliteratur und/oder Rechtsprechung notwendig ist, was ich dem Mandanten nicht - jedenfalls nicht in voller Höhe - weiterbelasten kann. In Fällen wie z.B. der Ausarbeitung einer Patentanmeldung ist dies jedoch nicht notwendig, so dass der Mandant auch die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit zu zahlen hat.
Dass Patentanwälte in Abrechnungsfragen etwas kulanter sind als Rechtsanwälte, die andererseits keine Grundgebühren in vergleichbarem Umfang einnehmen, ist verständlich und wohl auch zutreffend.