Es ist ja so, dass "ordentliche Kandidaten" für das Fernstudium in Hagen eine Studiengebühr von 1300 EUR zahlen, die "Patentsachbearbeiter", die die Prüfung nach §158 machen wollen, aber satte 3200 EUR.
Ebenso dürfen die Kandidaten das ganze in vier Raten bezahlen, während die Patentsachbearbeiter den gesamten Betrag im voraus hinlegen müssen.
Kennt jemand dafür einen sachlichen Grund? Oder wenigstens eine Erklärung, wie das ganze damals entstanden ist?
Soweit ich sehe, läuft ja die ganze Ausbildung inkl. Hagen letztendlich über die Patentanwaltskammer. Also muss die die entsprechenden Kosten für die Kandidaten irgendwie quersubventionieren. Aber warum?
Zugegeben, als potentieller 158er bin ich da nicht ganz objektiv, aber die Ungleichbehandlung erscheint mir extrem unfair.
Manche Kandidaten verdienen vielleicht in der Kandidatenzeit weniger als ein 10-Jahre-Sachbearbeiter in der Industrie, aber doch längst nicht alle. Es gibt für die Kandidatenausbildung keine festen Vorschriften oder Gehälter. Für den Ausbilder dürfte der Kandidat auch nicht mehr Kosten verursachen als ein neu eingestellter ahnungsloser Nichtkandidat. Manche Sachbearbeiter arbeiten genauso in einer Kanzlei wie die Kandidaten daneben. Und nach bestandener Prüfung sind alle gleichwertige Patentanwalte und potentielle zahlungsverpflichtete Kammermitglieder, das kann es also auch nicht sein. Aber - was dann?
(mancher Sachbearbeiter hat die Option, eine Kandidatenausbildung zu machen, aber diese Diskussion möchte ich mal ausklammern. Gehen wir einfach von einerm 158er aus, der diese Option nicht hat, aus welchen Gründen auch immer.)
Ebenso dürfen die Kandidaten das ganze in vier Raten bezahlen, während die Patentsachbearbeiter den gesamten Betrag im voraus hinlegen müssen.
Kennt jemand dafür einen sachlichen Grund? Oder wenigstens eine Erklärung, wie das ganze damals entstanden ist?
Soweit ich sehe, läuft ja die ganze Ausbildung inkl. Hagen letztendlich über die Patentanwaltskammer. Also muss die die entsprechenden Kosten für die Kandidaten irgendwie quersubventionieren. Aber warum?
Zugegeben, als potentieller 158er bin ich da nicht ganz objektiv, aber die Ungleichbehandlung erscheint mir extrem unfair.
Manche Kandidaten verdienen vielleicht in der Kandidatenzeit weniger als ein 10-Jahre-Sachbearbeiter in der Industrie, aber doch längst nicht alle. Es gibt für die Kandidatenausbildung keine festen Vorschriften oder Gehälter. Für den Ausbilder dürfte der Kandidat auch nicht mehr Kosten verursachen als ein neu eingestellter ahnungsloser Nichtkandidat. Manche Sachbearbeiter arbeiten genauso in einer Kanzlei wie die Kandidaten daneben. Und nach bestandener Prüfung sind alle gleichwertige Patentanwalte und potentielle zahlungsverpflichtete Kammermitglieder, das kann es also auch nicht sein. Aber - was dann?
(mancher Sachbearbeiter hat die Option, eine Kandidatenausbildung zu machen, aber diese Diskussion möchte ich mal ausklammern. Gehen wir einfach von einerm 158er aus, der diese Option nicht hat, aus welchen Gründen auch immer.)