Studiengebühren Hagen für Kandidaten vs 158er

patachon

GOLD - Mitglied
Es ist ja so, dass "ordentliche Kandidaten" für das Fernstudium in Hagen eine Studiengebühr von 1300 EUR zahlen, die "Patentsachbearbeiter", die die Prüfung nach §158 machen wollen, aber satte 3200 EUR.

Ebenso dürfen die Kandidaten das ganze in vier Raten bezahlen, während die Patentsachbearbeiter den gesamten Betrag im voraus hinlegen müssen.

Kennt jemand dafür einen sachlichen Grund? Oder wenigstens eine Erklärung, wie das ganze damals entstanden ist?

Soweit ich sehe, läuft ja die ganze Ausbildung inkl. Hagen letztendlich über die Patentanwaltskammer. Also muss die die entsprechenden Kosten für die Kandidaten irgendwie quersubventionieren. Aber warum?

Zugegeben, als potentieller 158er bin ich da nicht ganz objektiv, aber die Ungleichbehandlung erscheint mir extrem unfair.

Manche Kandidaten verdienen vielleicht in der Kandidatenzeit weniger als ein 10-Jahre-Sachbearbeiter in der Industrie, aber doch längst nicht alle. Es gibt für die Kandidatenausbildung keine festen Vorschriften oder Gehälter. Für den Ausbilder dürfte der Kandidat auch nicht mehr Kosten verursachen als ein neu eingestellter ahnungsloser Nichtkandidat. Manche Sachbearbeiter arbeiten genauso in einer Kanzlei wie die Kandidaten daneben. Und nach bestandener Prüfung sind alle gleichwertige Patentanwalte und potentielle zahlungsverpflichtete Kammermitglieder, das kann es also auch nicht sein. Aber - was dann?

(mancher Sachbearbeiter hat die Option, eine Kandidatenausbildung zu machen, aber diese Diskussion möchte ich mal ausklammern. Gehen wir einfach von einerm 158er aus, der diese Option nicht hat, aus welchen Gründen auch immer.)
 

hyperandy

*** KT-HERO ***
Es ist ja so, dass "ordentliche Kandidaten" für das Fernstudium in Hagen eine Studiengebühr von 1300 EUR zahlen, die "Patentsachbearbeiter", die die Prüfung nach §158 machen wollen, aber satte 3200 EUR.

Ebenso dürfen die Kandidaten das ganze in vier Raten bezahlen, während die Patentsachbearbeiter den gesamten Betrag im voraus hinlegen müssen.

Kennt jemand dafür einen sachlichen Grund? Oder wenigstens eine Erklärung, wie das ganze damals entstanden ist?

Soweit ich sehe, läuft ja die ganze Ausbildung inkl. Hagen letztendlich über die Patentanwaltskammer. Also muss die die entsprechenden Kosten für die Kandidaten irgendwie quersubventionieren. Aber warum?

Das einzige, was ich mir hierzu denken könnte, ist, dass es politisch nicht gewollt ist, die §158 Ausbildung besonders attraktiv zu machen. §158 werden ja auch im Amtsjahr bei Vorlesungen, etc. grundsätzlich nicht zugelassen.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

das hat mit Politik schon etwas zu tun, aber anders als von Euch angenommen.

Das komplette Konzept "Hagen" samt Lehrstuhl ist in den 1980ern von der Patentanwaltskammer aus der Taufe gehoben, organisiert und bezahlt worden, und zwar aus den Beiträgen der (damaligen 800) Patentanwälte zur Patentanwaltskammer und zusätzlichen Spenden einzelner besonders engagierter (damaliger) Kollegen. Insgesamt war es wohl ein siebenstelliger Betrag, die Kammerbeiträge wurden erhöht und die Reserven verwendet. Dazu sind sie da. Ziel war es, die unter Beschuss geratene Kandidatenausbildung zu retten, die Vertretungsbefugnis der Patentanwälte vor den Gerichten beibehalten zu können, die auf Wunsch bestimmter Kreise gestrichen werden sollte, die Kandidatenausbildung konkurrenzfähig zu den Ausbildungen bei den anderen ausländischen Kollegen zu halten und auch schon die damals noch dunkel im Nebel schwebende Vertretung bei etwaigen europäischen Angelegenheiten zumindest nicht auszuschließen.

Das sind alles satzungsgemäße Aufgaben der Patentanwaltskammer. Die darf sie also durchführen und die darf sie aus den Beiträgen auch bezahlen.

Das gilt auch für die Weiterführung der Ausbildung, so wie sie jetzt erfolgt. Diverse Kollegen wirken dort auch persönlich mit, Geld kommt. Bitte berücksichtigen, dass das rechtlich in erster Linie nicht den Kandidaten dient, sondern deren Ausbildern, die das mit allen Kollegen zusammen in Form ihrer Kammerbeiträge ja auch bezahlen und dadurch ihren Aufgaben nachkommen können, nämlich Bereitstellung einer Ausbildung.

An den Kosten dürfen (und möglicherweise müssen, das weiß ich nicht genau) diejenigen beteiligt werden, die davon einen Nutzen haben, also die Kandidaten.

Eine Teilnahme von Nichtkandidaten war ursprünglich rein rechtlich ausgeschlossen. Es gab nun Interesse von "kammerfremden Personen" (VPP), auch Nichtkandidaten die Teilnahme zu erlauben. Das Finanzamt und auch die damals eingeholte rechtliche Beratung waren dagegen, denn dann hätte das "Hagen"-Konzept auch nicht satzungsgemäßen Zielen gedient und hätte insgesamt nicht so weitergeführt werden dürfen und es wäre auch die Finanzierung womöglich noch rückwirkend in Schwierigkeiten geraten.

Irgendwie hat man einen Kompromiss zugunsten der § 158er gefunden, der in der jetzigen Lösung besteht. Wie wackelig er ist, weiß ich nicht, denn auch die Beiträge der § 158er sind vermutlich nicht kostendeckend. Teile der Großindustrie sind wohl sehr froh darüber, dass diese Lösung gefunden wurde, denn sonst wäre dieser Weg möglicherweise ganz verbaut. Das würden einige andere Leute vermutlich auch wieder gut finden.

Ich weiß das allerdings weitgehend auch nur vom Hörensagen.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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