Streitwert

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Was ist das echte Kostenrisiko für einen Beklagten beispielsweise bei einem Streitwert von 500.000 Euro?

Gruß
Alex
 

Fip

*** KT-HERO ***
Also, mal alle möglichen Fälle durchgehen (oder lasse ich das lieber, weil ich vor Weihnachten zu Hause sein möchte ... ?)

Mal ehrlich: Verletzungklage? Nichtigkeitsklage? Gebrauchsmusterlöschung? Beides? Alles drei? Einspruch? Doppelvertretung? Eine Instanz? Zwei Instanzen? Drei Instanzen? Mit Sachverständigem? Ohne Sachverständigen? Mit Beweiserhebung oder ohne? usw. usw. usw.

Also, etwas genauer muss es schon sein ...
 

pak

*** KT-HERO ***
Joerch schrieb:
http://rvg.pentos.ag/

Sollte zumindest für eine grobe Näherung reichen.
Diesen Tipp gab es bereits in einem anderen Beitrag, und der Prozesskostenrechner ist wirklich gut. Sind hierin jedoch auch alle anderen Kosten der Gegenseite bereits mitgerechnet? Oder kommen im Falle einer Niederlage nicht noch höhere Kosten auf einen zu?

pak
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Bisschen genauer:

Verletzungsklage! 500.000Euro Streitwert, kein Sachverständiger, erste Instanz.

Mich interessieren die RVG Kosten weniger, die kann ich berechnen.

Was kann sonst noch so kommen?

LG
Alex
 

Ah-No Nym

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
...

Mich interessieren die RVG Kosten weniger, die kann ich berechnen.

Was kann sonst noch so kommen?
Aehm, was SOLL denn noch kommen ?

Erstattungsfähige Kosten und Gerichtskosten berechnen sich nun mal nach RVG. Wenn du mit deinem Mandanten einen konkreten Stundensatz ausgehandelt hast, musst du deine Kosten natürlich nach Aufwand abschätzen und zu den gegnerischen Kosten sowie Gerichtskosten addieren. Ggf. noch Spesen für Anreise oder sonstige Auslagen der Gegenseite ... aber sonst ??

Außer du meinst Schadenersatz oder sonstige Ansprüche, die aber dann nichts beim Kostenrisiko des Prozesses zu suchen haben...

Grüße
Ah-No Nym
 

grond

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Was kann sonst noch so kommen?
Spesen?


Ah-No Nym schrieb:
Wenn du mit deinem Mandanten einen konkreten Stundensatz ausgehandelt hast, musst du deine Kosten natürlich nach Aufwand abschätzen
Wobei die Kosten nach Stundenhonorar nicht weniger als die RVG-Kosten betragen dürfen! Im Gesetz gibt es eine "größer-gleich-Bedingung" für solche Vergütungsvereinbarungen, die anwaltlichem "Lohndumping" und damit einer Überlastung der Gerichte vorbeugen soll.
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich habe für einen Streitwert in Höhe von 500.000,- EUR einmal den oben genannten Prozesskostenrechner bemüht und komme dabei (nur eine Instanz, jeweils Faktor 2,5 für Termins- und Verfahrensgebühr wg. patent- und rechtsanwaltlicher Vertretung) auf

44.568,- EUR

Gesamtkostenrisiko. Aber nochmal zu meiner Frage:

Sind damit alle Prozesskosten der Vertreter der Gegenseite (sowie die eigenen) abgedeckt oder kann diesbezüglich noch mehr auf den Mandanten zukommen?

Dass ich selbst eine Vereinbarung mit dem Madanten treffen kann, die eine höhere Vergütung zulässt, als dies durch das RVG vorgeschrieben ist, ist klar. Aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Gegenseite und deren Vertreter dürfte bei unserem Mandanten wohl kaum zu höheren Kosten führen, wenn unser Mandant unterliegt, oder?

pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Die Gegenseite kann nur Kosten gemäß RVG geltend machen; eine eventuelle höhere Honorarvereinbarung auf deren Seite geht natürlich zu ihren Lasten.

Allerdings können noch eine ganze Menge weiterer Kosten anfallen, die u.U. schwer abzuschätzen sind, etwa Reisekosten, ggf. Übersetzungen, Sachverständige, etc. ... das kann je nach Situation noch einige 10kEUR extra ausmachen.
 

grond

*** KT-HERO ***
Pat-Ente schrieb:
Allerdings können noch eine ganze Menge weiterer Kosten anfallen, die u.U. schwer abzuschätzen sind, etwa Reisekosten, ggf. Übersetzungen, Sachverständige, etc. ... das kann je nach Situation noch einige 10kEUR extra ausmachen.
Das heißt, bei der üblichen Kombination Nichtigkeitsklage / Verletzungsklage bleiben wir eigentlich keinesfalls unter 100k€, oder?
 
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