Diesen Tipp gab es bereits in einem anderen Beitrag, und der Prozesskostenrechner ist wirklich gut. Sind hierin jedoch auch alle anderen Kosten der Gegenseite bereits mitgerechnet? Oder kommen im Falle einer Niederlage nicht noch höhere Kosten auf einen zu?Joerch schrieb:
Aehm, was SOLL denn noch kommen ?Alex:jura schrieb:...
Mich interessieren die RVG Kosten weniger, die kann ich berechnen.
Was kann sonst noch so kommen?
Was die Gerichtskosten angeht würde ich mich an das Gerichtkostengesetz (GKG) halten ...Ah-No Nym schrieb:Erstattungsfähige Kosten und Gerichtskosten berechnen sich nun mal nach RVG.
Spesen?Alex:jura schrieb:Was kann sonst noch so kommen?
Wobei die Kosten nach Stundenhonorar nicht weniger als die RVG-Kosten betragen dürfen! Im Gesetz gibt es eine "größer-gleich-Bedingung" für solche Vergütungsvereinbarungen, die anwaltlichem "Lohndumping" und damit einer Überlastung der Gerichte vorbeugen soll.Ah-No Nym schrieb:Wenn du mit deinem Mandanten einen konkreten Stundensatz ausgehandelt hast, musst du deine Kosten natürlich nach Aufwand abschätzen
macht sicher Sinn ....Fip schrieb:Was die Gerichtskosten angeht würde ich mich an das Gerichtkostengesetz (GKG) halten ...Ah-No Nym schrieb:Erstattungsfähige Kosten und Gerichtskosten berechnen sich nun mal nach RVG.
Das heißt, bei der üblichen Kombination Nichtigkeitsklage / Verletzungsklage bleiben wir eigentlich keinesfalls unter 100k€, oder?Pat-Ente schrieb:Allerdings können noch eine ganze Menge weiterer Kosten anfallen, die u.U. schwer abzuschätzen sind, etwa Reisekosten, ggf. Übersetzungen, Sachverständige, etc. ... das kann je nach Situation noch einige 10kEUR extra ausmachen.