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Ein Thema, das insbesondere neu zugelassene Patentanwaltskollegen betrifft:
Von der Patentanwaltskammer wurde kürzlich ein Schreiben versandt, das für einen Verein zur Unterstützung einer Stiftungsprofessur für bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz warb. Die Stiftungsprofessur soll an der Fernuniversität Hagen eingerichtet werden.
Was spricht dafür oder dagegen, dem Verein beizutreten?
Qualität der Ausbildung der Patentanwälte:
Die juristische Ausbildung an der Fernuniversität Hagen hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Einrichtung einer Stiftungsprofessur könnte einerseits dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und besonders die Ausrichtung der Ausbildung auf die spezifischen Anforderungen der Patentanwälte weiter zu verbessern. Andererseits könnte auch die Frage gestellt werden, ob man nicht mit dem Erreichten zufrieden sein könnte.
Öffentlichkeitswirkung:
Angesichts der Umwälzungen im europäischen Patentsystem muss es in unserem Interesse liegen, dass die Positionen der deutschen Patentanwälte mit angemessenem Gewicht artikuliert werden. Diesem Anspruch könnte eine Stiftungsprofessur sicher eher gerecht werden als ein Institut in bisher an der Fernuniversität Hagen eingerichteter Form. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nicht bereits in ausreichendem Umfang Lobbyarbeit der Patentanwälte betrieben wird. Schließlich ist es eine Hauptaufgabe der Patentanwaltskammer, sich für die Interessen der Patentanwälte einzusetzen.
Wissenschaftliche Arbeit:
Die Stiftungsprofessur hätte auch die Aufgabe, wissenschaftlich zu arbeiten. Das Arbeitsgebiet würde sich im Wesentlichen mit dem Arbeitsgebiet des Max Planck Instituts für geistiges Eigentum in München decken. Man könnte die Stiftungsprofessur somit als Bereicherung der wissenschaftlichen Landschaft ansehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Stiftungsprofessur jederzeit vorgehalten werden könnte, sie betrachte Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes einseitig aus dem Blickwinkel der Patentanwälte.
Von der Patentanwaltskammer wurde kürzlich ein Schreiben versandt, das für einen Verein zur Unterstützung einer Stiftungsprofessur für bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz warb. Die Stiftungsprofessur soll an der Fernuniversität Hagen eingerichtet werden.
Was spricht dafür oder dagegen, dem Verein beizutreten?
Qualität der Ausbildung der Patentanwälte:
Die juristische Ausbildung an der Fernuniversität Hagen hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Einrichtung einer Stiftungsprofessur könnte einerseits dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und besonders die Ausrichtung der Ausbildung auf die spezifischen Anforderungen der Patentanwälte weiter zu verbessern. Andererseits könnte auch die Frage gestellt werden, ob man nicht mit dem Erreichten zufrieden sein könnte.
Öffentlichkeitswirkung:
Angesichts der Umwälzungen im europäischen Patentsystem muss es in unserem Interesse liegen, dass die Positionen der deutschen Patentanwälte mit angemessenem Gewicht artikuliert werden. Diesem Anspruch könnte eine Stiftungsprofessur sicher eher gerecht werden als ein Institut in bisher an der Fernuniversität Hagen eingerichteter Form. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nicht bereits in ausreichendem Umfang Lobbyarbeit der Patentanwälte betrieben wird. Schließlich ist es eine Hauptaufgabe der Patentanwaltskammer, sich für die Interessen der Patentanwälte einzusetzen.
Wissenschaftliche Arbeit:
Die Stiftungsprofessur hätte auch die Aufgabe, wissenschaftlich zu arbeiten. Das Arbeitsgebiet würde sich im Wesentlichen mit dem Arbeitsgebiet des Max Planck Instituts für geistiges Eigentum in München decken. Man könnte die Stiftungsprofessur somit als Bereicherung der wissenschaftlichen Landschaft ansehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Stiftungsprofessur jederzeit vorgehalten werden könnte, sie betrachte Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes einseitig aus dem Blickwinkel der Patentanwälte.