Stiftungsprofessur

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NeuPA

Guest
Ein Thema, das insbesondere neu zugelassene Patentanwaltskollegen betrifft:

Von der Patentanwaltskammer wurde kürzlich ein Schreiben versandt, das für einen Verein zur Unterstützung einer Stiftungsprofessur für bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz warb. Die Stiftungsprofessur soll an der Fernuniversität Hagen eingerichtet werden.

Was spricht dafür oder dagegen, dem Verein beizutreten?

Qualität der Ausbildung der Patentanwälte:

Die juristische Ausbildung an der Fernuniversität Hagen hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Einrichtung einer Stiftungsprofessur könnte einerseits dazu beitragen, die Qualität der Ausbildung und besonders die Ausrichtung der Ausbildung auf die spezifischen Anforderungen der Patentanwälte weiter zu verbessern. Andererseits könnte auch die Frage gestellt werden, ob man nicht mit dem Erreichten zufrieden sein könnte.

Öffentlichkeitswirkung:

Angesichts der Umwälzungen im europäischen Patentsystem muss es in unserem Interesse liegen, dass die Positionen der deutschen Patentanwälte mit angemessenem Gewicht artikuliert werden. Diesem Anspruch könnte eine Stiftungsprofessur sicher eher gerecht werden als ein Institut in bisher an der Fernuniversität Hagen eingerichteter Form. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch die Frage, ob nicht bereits in ausreichendem Umfang Lobbyarbeit der Patentanwälte betrieben wird. Schließlich ist es eine Hauptaufgabe der Patentanwaltskammer, sich für die Interessen der Patentanwälte einzusetzen.

Wissenschaftliche Arbeit:

Die Stiftungsprofessur hätte auch die Aufgabe, wissenschaftlich zu arbeiten. Das Arbeitsgebiet würde sich im Wesentlichen mit dem Arbeitsgebiet des Max Planck Instituts für geistiges Eigentum in München decken. Man könnte die Stiftungsprofessur somit als Bereicherung der wissenschaftlichen Landschaft ansehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass der Stiftungsprofessur jederzeit vorgehalten werden könnte, sie betrachte Fragestellungen des gewerblichen Rechtsschutzes einseitig aus dem Blickwinkel der Patentanwälte.
 
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Guest
Von der Patentanwaltskammer wurde kürzlich ein Schreiben versandt, das für einen Verein zur Unterstützung einer Stiftungsprofessur für bürgerliches Recht und gewerblichen Rechtsschutz warb. Die Stiftungsprofessur soll an der Fernuniversität Hagen eingerichtet werden.

Was spricht dafür oder dagegen, dem Verein beizutreten?
dafür:

Ein paar Kollegen bekommen für diese Leistung einen Ehrendoktor.

dagegen:

Die anderen bezahlen dafür.
 
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Guest
Die FernUni ist hinsichtlich ihrer Qualität ausgesprochen umstritten - und das nicht nur, was unsere Ausbildung betrifft. Letztere hat sich übrigens in meinen Augen gar nicht bewährt, jedenfalls nicht was die Qualität der Lehre betrifft. Die Skripte sind hoffnungslos veraltet, die Klausuren werden von Jahr zu Jahr überzogener, und die FernUni macht nicht die geringsten Anstalten, dies zu ändern.

Die Inhalte der Ausbildung mussten wir uns mehr oder minder selbst beibringen, die Skripte haben dabei jedenfalls nicht geholfen.

Zudem ist völlig offen, ob die FernUni überhaupt noch auf längere Zeit als Institution beibehalten wird.

Wenn diese Stiftungsprofessur an einer für Recht wirklich renommierten Uni errichtet würden, ja dann sähe die Sache anders aus.

So aber: dem bereits zwangsweise für das Fernstudium rausgeschmissenen Geld werfe ich kein gutes Geld hinterher.
 

Gunk

SILBER - Mitglied
[quote:Gast]Die FernUni ist hinsichtlich ihrer Qualität ausgesprochen umstritten - und das nicht nur, was unsere Ausbildung betrifft. Letztere hat sich übrigens in meinen Augen gar nicht bewährt, jedenfalls nicht was die Qualität der Lehre betrifft. Die Skripte sind hoffnungslos veraltet, die Klausuren werden von Jahr zu Jahr überzogener, und die FernUni macht nicht die geringsten Anstalten, dies zu ändern.

Die Inhalte der Ausbildung mussten wir uns mehr oder minder selbst beibringen, die Skripte haben dabei jedenfalls nicht geholfen.

Das sehe ich etwas differenzierter...die BGB- und ZPO-Skripte fand ich persönlich ganz in Ordnung, die UWG- und GWB-Skripte (welche zu dem Zeitpunkt, als ich sie brauchte, gerade noch nicht veraltet waren) fand ich fürchterlich (vor allem das konsequente Weglassen jeglicher Arten von Beispielen), denk Rest so lala. Auch die Präsenzveranstaltungen fand ich im großen und ganzen (bis auf einzelne Referenten) brauchbar. Insgesamt bin ich daher der Meinung, dass das jetzige Fernstudium durchaus etwas brintt, aber durchaus auch Verbesserungen angebracht wären.

Gast schrieb:
Zudem ist völlig offen, ob die FernUni überhaupt noch auf längere Zeit als Institution beibehalten wird.

Woher kommt diese Information? Gibt es da was konkreteres?

[quote:Gast]Wenn diese Stiftungsprofessur an einer für Recht wirklich renommierten Uni errichtet würden, ja dann sähe die Sache anders aus.

So aber: dem bereits zwangsweise für das Fernstudium rausgeschmissenen Geld werfe ich kein gutes Geld hinterher.
Es kommt IMHO eher darauf an, ob man es irgendwie schafft, dass durch die Stiftungsprofessur tatsächlich die Lehre für Kandidaten (Hagen I) und fertige Anwälte (Hagen II) verbessert wird- was ja angesichts der Freiheit von Forschung und Lehre nicht so einfach vorher zu vereinbaren ist...

Hinsichtlich der "Lobbyarbeit" bezweifle ich, ob eine Stiftungsprofessur das geeignete Mittel zur Verbesserung ist. Zumindest hinsichtlich der nicht immer positiven Meinung über Patente in der Öffentlichkeit wäre hier wohl weniger wissenschaftliche Grundlagenarbeit als vielmehr eine Verbesserung der Aussendarstellung verbunden mit einer auch für Otto Normalverbraucher verständlichen Aufklärungsarbeit nötig (was zugegebenermassen auch nicht ganz einfach ist...)

Gruß

Gunk
 
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