DE Steuerabsetzung der doppelten Haushaltsführung in Amtsjahr

Hoffee

BRONZE - Mitglied
Hallo zusammen,

meine Kosten für die doppelte Haushaltsführung während des Amtsjahres einschließlich Miete und Fahrkosten wurden in Steuererklärung nicht berücksichtigt. Der Grund dafür sei, dass kein Arbeitslohn bezogen wurde, welcher die doppelte Haushaltungsführung begründet. Aus familiären Gründen habe ich in 2024 nicht gearbeitet.

Hat jemand eine ähnliche Situation erlebt?

Hoffee
 

Don K. Schote

Vielschreiber
Ich rate mal ins Blaue hinein: du hast die Anlage N Doppelte Haushaltsführung ausgefüllt? Meinem beschränkten Steuerwissen nach gehören die Kosten einer Weiterbildung in die normalen Werbungskosten und nicht in besagte Anlage. In diesem Fall wäre ein Einspruch wohl zielführend.

Andernfalls werde ich aus der Begründung nicht schlau, da Arbeitslohn keine Voraussetzung für das Absetzen von Fortbildungskosten als Werbungskosten ist. Auch Masterstudiengangskosten sind ja bekanntlich absetzbar und als Verlustvortrag vortragbar.

Zusätzlich interessant: https://www.haufe.de/personal/entge...vollzeitiger-bildungsmassnahme_78_528046.html
 
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