R
Robby
Guest
Natürlich gehört zu einer Vertretungsbefugnis vor einer Patentbehörde auch die Befugnis Anmeldungen auszuarbeiten. Beim Arbeitnehmererfinderrecht wirds vielleicht spannend aber in meinen Augen ist das aber alles nicht wichtig. Hier geht es darum, ob man damit (EPA-Befugnis) selbständig sein kann. Abgesehen davon, dass ich mich bereits mit meinem Dipl.-Ing. alleine selbständig machen kann kommt am Ende des Tages irgendwann die Frage "Warum sind Sie denn nicht deutscher Patentanwalt wie alle anderen auch?". Klappe zu, Affe tot. Schön brav beide Ausbildungen machen, in welcher Reihenfolge und in welchem Rahmen ist Geschmackssache (siehe andere Diskussionen). Und ja nicht auf "Bei uns können Sie die EPA-Ausbildung machen" hereinfallen.