Hallo zusammen,
ich glaube, dass ich 'ne Erfindung gemacht hab... (im Bereich Arbeitsschutz)
Das ist mir als angehender Patentingenieur schon fast peinlich, aber es ist nun mal passiert...
Leider weiß ich vom Arbeitnehmererfindungsgesetz schon soviel, dass ichs den Partnern der Kanzlei melden muß (§5 ArbNErfG) bzw. sollte (§18 (3) ArbNErfG)... hab aber ehrlich gesagt keinen Bock, dass die es unbeschränkt in Anspruch nehmen und dann noch mehr Kohle einschieben als sie's eh schon tun.
Was meint ihr, soll ichs melden oder hat die Erfindung doch wie üblich die Mutter/ Freundin/ Oma gemacht?
Grüße
Daniel Düsentrieb
ich glaube, dass ich 'ne Erfindung gemacht hab... (im Bereich Arbeitsschutz)
Das ist mir als angehender Patentingenieur schon fast peinlich, aber es ist nun mal passiert...
Leider weiß ich vom Arbeitnehmererfindungsgesetz schon soviel, dass ichs den Partnern der Kanzlei melden muß (§5 ArbNErfG) bzw. sollte (§18 (3) ArbNErfG)... hab aber ehrlich gesagt keinen Bock, dass die es unbeschränkt in Anspruch nehmen und dann noch mehr Kohle einschieben als sie's eh schon tun.
Was meint ihr, soll ichs melden oder hat die Erfindung doch wie üblich die Mutter/ Freundin/ Oma gemacht?
Grüße
Daniel Düsentrieb